Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
6B_54/2024: Entscheidung zur Auslegung mehrerer Indizien in einem Strafverfahren wegen Sachbeschädigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________ wurden beschuldigt, am 4. Juli 2020 in X.________ eine Transformatorenkabine der C.________ SA durch das Anbringen eines grossen Graffitis beschädigt zu haben. Die Polizei fand später ein Fahrzeug mit Spraydosen sowie weitere Indizien, die die Verbindung zu den beiden beschuldigten Personen nahelegten. Die kantonale Staatsanwaltschaft erhob Anklage, und die C.________ SA stellte Strafantrag.
Erste Instanz und Berufungsgericht verurteilten beide Beschuldigte wegen Sachbeschädigung, sprachen sie jedoch von weiteren Vorwürfen bezüglich Betäubungsmitteln frei. Beide Beschuldigten gelangten mit einer Beschwerde ans Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1 (Einleitung):** Die Beschwerde ist formell zulässig; sie erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen der Art. 78 ff. BGG.
- **E.2 (Beweislage):** Die kantonale Vorinstanz (CARP) betrachtete diverse Indizien, darunter ein mit \"FCZ\" beschriftetes Graffito, ein entsprechendes Feuerzeug, ein Fahrzeug mit Spraydosen sowie andere Umstände, und schloss darauf, dass die Beschuldigten die Tat begangen hätten. Das Bundesgericht bestätigte, dass Indizien gemeinsam betrachtet werden müssen und im vorliegenden Fall die Beweiswürdigung nicht willkürlich sei.
- **E.2.4 (Schweigerecht):** Das Schweigerecht der Beschuldigten wurde nicht verletzt, da die Vorinstanz lediglich feststellte, dass keine plausible Gegenargumentation oder Erklärung vorgelegt wurde.
- **E.3 (Pönale und andere Aspekte):** Da die Sachbeschädigung bestätigt wurde, bleiben die verhängten Strafen sowie die Ablehnung weiterer Anträge (z.B. Aufhebung der Sicherstellung von Spraydosen) bestehen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde sowie der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wurden abgewiesen, und Gerichtskosten wurden auferlegt.
6B_84/2024: Landesverweisung eines aus Guinea stammenden Staatsangehörigen aufgrund von Straftaten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht prüft die Beschwerde eines guineischen Staatsangehörigen, der gegen seine Landesverweisung für die Dauer von fünf Jahren und deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) vorgeht. Gegenstand der Landesverweisung sind Straftaten im Zusammenhang mit qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Pornografie. Der Beschwerdeführer macht unter anderem eine Verletzung von Bundes- und Völkerrecht sowie einen schweren persönlichen Härtefall geltend.
Zusammenfassung der Erwägungen
Der Beschwerdeführer beanstandet ausschliesslich die Landesverweisung. Die Vorinstanz bejaht, dass ein schwerer persönlicher Härtefall im Sinne von Art. 66a Abs. 2 StGB vorliegt, kommt jedoch zu dem Schluss, dass die öffentlichen Interessen die privaten Interessen überwiegen. Eine vertiefte Interessenabwägung wird unter Berücksichtigung von Art. 8 EMRK vorgenommen. Das Bundesgericht prüft die Anwendung der Härtefallklausel und erläutert umfassend die Kriterien gemäss Art. 66a Abs. 2 StGB sowie die Vorgaben der EMRK. Der Gesundheitszustand, die familiären Bindungen sowie die wirtschaftliche und soziale Integration des Beschwerdeführers werden detailliert beurteilt. Die familiäre Situation des Beschwerdeführers wird erörtert. Es wird festgestellt, dass eine Landesverweisung Auswirkungen auf das Kindeswohl hat, jedoch keine Gefährdung des Wohlergehens des Sohnes erfolgt, da eine Betreuung durch die Ehefrau und die Grossmutter sichergestellt ist. Die gesundheitliche Situation des Beschwerdeführers (HIV-positiv) wird untersucht. Es wird festgestellt, dass im Herkunftsland Guinea ausreichende medizinische Behandlungsmöglichkeiten bestehen, und es wird keine schwerwiegende Gesundheitsgefahr durch eine Landesverweisung argumentiert. Die berufliche und soziale Integration wird als unterdurchschnittlich bewertet. Der Beschwerdeführer habe keine dauerhafte Erwerbstätigkeit ausgeübt und beträchtliche Schulden angehäuft. Es wird festgestellt, dass bisherige Bemühungen zur Integration unzureichend waren. Die Wohlverhaltensphase des Beschwerdeführers seit seiner Festnahme wird gewürdigt, jedoch relativiert angesichts früherer einschlägiger Straftaten und einer nicht günstigen Legalprognose. Im Rahmen der öffentlichen Interessen wird die Schwere der Straftaten und deren Auswirkungen hervorgehoben. Die Vorinstanz weist auf die Gefahr weiterer Straftaten und die Problematik des qualifizierten Drogenhandels hin. Das Bundesgericht erkennt keine Bundes- oder Völkerrechtsverletzungen in der vorinstanzlichen Interessenabwägung. Die Beschwerde wird als unbegründet beurteilt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.
8C_204/2025: Urteil zur Leistungseinstellung in der Unfallversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, bei der Suva unfallversichert, hatte nach zwei separaten Unfällen (2011 und 2023) Leistungen wie Heilbehandlungskosten und Taggelder erhalten. Nach dem zweiten Unfall wurden die Leistungen per 1. November 2023 eingestellt, da keine weiteren unfallbedingten Beschwerden im natürlichen Kausalzusammenhang festgestellt wurden. Die Vorinstanz bestätigte diese Entscheidung. Mit Beschwerde an das Bundesgericht beantragte der Versicherte die Wiederaufnahme der Leistungen oder eine Rückweisung der Akten zur erneuten medizinischen Begutachtung.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Bundesgericht ist nicht an die Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts durch die Vorinstanz gebunden und prüft nur die gerügten Rechtsmängel. - **E.2:** Streitpunkt ist die Rechtmässigkeit der Leistungseinstellung. Die Vorinstanz hat die rechtlichen Grundlagen und Rechtsprechung zur Unfallkausalität sowie den massgebenden Beweisgrad korrekt angewandt. - **E.3:** Die Stellungnahmen der Suva-internen Ärzte (Dr. med. C.________ und Dr. med. D.________) wurden als beweiskräftig eingestuft. Der Bericht des Dr. med. E.________ vom 7. Mai 2024 konnte daran keine wesentlichen Zweifel wecken. - **E.4 - E.6:** Die Vorinstanz durfte gestützt auf die medizinische Aktenlage entscheiden, dass spätestens per 1. November 2023 stabilisierte Verhältnisse und kein unfallbedingter Kausalzusammenhang mehr vorlagen. Die Suva musste kein weiteres externes Gutachten einholen, da die internen medizinischen Einschätzungen detailreich und fundiert waren.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.
7B_716/2025: Entscheidung zur Verlängerung der Untersuchungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde am 22. August 2024 verhaftet aufgrund von Vorwürfen unter anderem wegen Betrugs, qualifizierter treuwidriger Geschäftsführung und Geldwäscherei. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft, die mehrfach verlängert wurde. Sein Antrag auf Freilassung oder Ersetzung der Haft durch alternative Massnahmen wurde vom kantonalen Gericht abgewiesen, sodass er vor Bundesgericht Beschwerde einlegte.
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6B_816/2024: Entscheid zur Beschwerde wegen Gehörsrechtsverletzung, Befangenheitsantrag und Willkürvorwurf
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, wurde ursprünglich durch das Tribunal correctionnel des Kantons Genf vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung freigesprochen. In zweiter Instanz erkannte die Chambre pénale d'appel et de révision des Kantons Genf ihn jedoch teilweise für schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe mit teilweisem Vollzug sowie Schadenersatz an die Geschädigte B.________. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und rügte unter anderem eine Verletzung seines Gehörsrechts sowie die Befangenheit der Richter der Vorinstanz und deren Willkür in der Beweiswürdigung.
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5A_104/2025: Entscheid zur Obhutsregelung für ein Kind nicht verheirateter Eltern
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegner, beide getrennt, teilen die elterliche Sorge für ihre Tochter C.________. Es besteht eine Beistandschaft. Ursprünglich war eine alternierende Obhut mit Wohnsitz bei der Mutter vereinbart. Aufgrund wiederholter Vorfälle häuslicher Gewalt im Umfeld der Mutter beantragte der Vater die alleinige Obhut. Die KESB Emmental entschied, dem Vater die alleinige Obhut zuzuteilen, und das Obergericht des Kantons Bern bestätigte diesen Entscheid auf Beschwerde hin. Die Beschwerdeführerin beantragte vor Bundesgericht die Aufhebung dieser Entscheidung und die Wiederherstellung der alternierenden Obhut.
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7B_1300/2024: Entscheid betreffend die Weigerung der Fristwiederherstellung zur Einsprache gegen eine Strafanordnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde nach einem Verkehrsunfall durch Strafbefehl des Staatsanwalts Neuenburg zu einer Busse von 200 CHF verurteilt. Die Zustellung des Strafbefehls erfolgte am 27. Juni 2023. A.________ legte mit Schreiben vom 30. Juli 2023 verspätet Einsprache ein, da ihm erst am 28. Juli 2023 der Bericht über den Unfall bekannt wurde und sein Anwalt ihm zuvor geraten hatte, auf eine Einsprache zu verzichten. Die Staatsanwaltschaft verweigerte eine Wiederherstellung der Einsprachefrist nach Art. 94 StPO. Die kantonale Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde abgewiesen.
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1C_78/2025: Urteil zur Beschwerde des Ressortvorstehers Hochbau Männedorf betreffend Ersatzvornahme
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft einen Streit um Ersatzvornahmen nach einem Brandfall bei einer Liegenschaft. Der Eigentümer A.________ der Parzelle in Männedorf wehrte sich gegen behördliche Anordnungen, welche den Abbruch des beschädigten Gebäudes ohne vorhergehende Androhung der Ersatzvornahme vorsahen. Nachdem die Verfügung des Ressortvorstehers Hochbau Männedorf teilweise aufgehoben wurde, wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde des Ressortvorstehers ab und erklärte den Abbruch mangels vorgängiger Fristansetzung und Androhung der Ersatzvornahme für unrechtmässig.
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7B_1405/2024: Entscheid zur Aufrechterhaltung eines internationalen Haftbefehls
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ kämpfte gegen die Aufrechterhaltung eines internationalen Haftbefehls und der entsprechenden RIPOL- und SIS-Schengen-Signalisierungen, die von der Staatsanwaltschaft des Kantons Neuenburg ausgestellt wurden. Der Hintergrund des Verfahrens war eine strafrechtliche Untersuchung, die unter anderem Entführung und andere Straftaten gegen A.________ und zwei Komplizen betraf. Der Fall beinhaltete sowohl internationale Verfahren als auch innerstaatliche rechtliche Auseinandersetzungen, insbesondere um die angebliche rechtswidrige Verbringung und mögliche gewaltsame Rückführung von zwei Kindern, die zwischen den Eltern streitig sind.
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9C_324/2025: Entscheid zur Zulässigkeit einer Beschwerde im Bereich der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ legte am 3. Juni 2025 eine Beschwerde gegen das Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Tessin vom 5. Mai 2025 ein, das die Ablehnung einer Invalidenrente durch das kantonale Amt für Invalidenversicherung bestätigte. Nach medizinischen Begutachtungen war die Arbeitsfähigkeit von A.________ nur zeitweilig eingeschränkt, weshalb die Voraussetzungen für eine Invalidenrente gemäss Art. 28 Abs. 1 LAI nicht gegeben waren.
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5A_634/2025: Urteil zum Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend Pfändungsanschluss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, wandte sich gegen einen Pfändungsanschluss vom 2. Juni 2025, indem er zunächst beim Bezirksgericht Winterthur Beschwerde erhob, die am 7. Juli 2025 abgewiesen wurde. Seine darauf folgende Beschwerde an das Obergericht des Kantons Zürich wurde am 29. Juli 2025 mangels ausreichender Begründung und mangels Antrags nicht behandelt. Er legte daraufhin am 8. August 2025 Beschwerde in Zivilsachen oder gegebenenfalls Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht ein.
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5D_63/2024: Urteil zum Wegrecht und dessen Auslegung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem sich die A.________ AG als Beschwerdeführerin gegen den Entscheid des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt wandte. Kern des Streits war die Auslegung eines Wegrechts, insbesondere ob die Dienstbarkeit einen Zugang zum Grundstück der Beschwerdeführerin durch eine Ausfahrt mit Schranken ermöglicht. Das Appellationsgericht hob die Erstinstanzentscheidung auf und wies die Klage der Beschwerdeführerin ab, was vom Bundesgericht bestätigt wurde.
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5A_200/2025: Entscheiddes zur Eintretensfrage in einem Verfahren betreffend Verlustschein
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhielt vom Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur im Konkursverfahren über die B.________ AG einen Verlustschein. Nach der Löschung der B.________ AG aus dem Handelsregister beantragte A.________ beim Bezirksgericht erfolglos umfassende Akteneinsicht und die Aufhebung des Verlustscheins. Das Obergericht des Kantons Zürich wies die gegen den Nichteintretensentscheid des Bezirksgerichts erhobene Beschwerde ab. Vor Bundesgericht verlangt A.________ die Aufhebung des obergerichtlichen Entscheids und die Rückweisung zur inhaltlichen Beurteilung, alternativ eine direkte Entscheidung durch das Bundesgericht.
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5A_619/2025: Nichtzulässigkeit der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Es geht um einen Bericht der Beiständin betreffend die Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB für ein Kind, das bei der Mutter lebt. Der Vater wehrte sich gegen die Genehmigung des Berichts durch die KESB, wobei mehrere seine Anliegen den Anfechtungsgegenstand überstiegen (z.B. Änderungen im Sorgerecht, Vorwürfe gegen Institutionen). Die Vorinstanz (Obergericht des Kantons Zürich) trat teilweise auf die Beschwerde nicht ein und wies sie im Übrigen ab.
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5A_582/2025: Urteil zur Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist in einer Betreibung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer ersuchte um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist in einer Betreibung, da der Zahlungsbefehl seiner erkrankten Ehefrau zugestellt wurde und erst später von ihm entdeckt wurde. Das Obergericht des Kantons Bern wies das Gesuch ab, da die Umstände nicht hinreichend glaubhaft gemacht wurden.
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9C_331/2025: Entscheidsammlung zur Zulässigkeit einer Beschwerde im Steuerrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin erbte im Jahr 2020 eine Vermögensmasse und wurde von der Steuerbehörde des Kantons Tessin verpflichtet, Erbschaftssteuern zu zahlen. Nach mehreren Ablehnungen ihrer Gesuche um Steuererlass ging die Beschwerdeführerin schliesslich an das Bundesgericht. Sie beantragte die Aufhebung der kantonalen Entscheide und den Erlass der Steuer sowie der Zinsen. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Beschwerde.
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7B_753/2023: Entscheid zum Nicht-Eintreten einer Strafanzeige wegen mutmasslicher Tätlichkeiten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ hat am 20. Dezember 2022 eine Strafanzeige gegen B.________ erstattet. Sie wirft ihm vor, ihr während einer Taufe am 24. September 2022 \"zwei Schläge in den Bauch\" versetzt zu haben. B.________ bestritt jedoch, mit Gewalt gehandelt zu haben, und erklärte, er habe sie lediglich \"weggedrängt\". Die Staatsanwaltschaft trat am 23. Mai 2023 nicht auf die Strafanzeige ein, und die Beschwerde vor der kantonalen Instanz wurde ebenfalls abgelehnt.
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7B_729/2025: Entscheid zur Verlängerung der Untersuchungshaft wegen Kollusionsgefahr
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wird eine qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Er soll den Verkauf von zwei Kilogramm Kokain organisiert haben. A.________ befindet sich seit dem 14. Dezember 2024 in Untersuchungshaft, die mehrfach verlängert wurde. Die letzte Verlängerung bis zum 12. September 2025 wurde durch das Zwangsmassnahmengericht und das Obergericht des Kantons Aargau bestätigt. A.________ verlangte seine Haftentlassung oder alternativ Ersatzmassnahmen (u.a. Sicherheitsleistung). Er wendet sich mit Beschwerde an das Bundesgericht.
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5A_525/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Zwischenentscheid zu Betreibungen und Rechtsverzögerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde gegen Zahlungsbefehle des Betreibungsamtes Zürich 7 wegen Zweifeln an der Berechtigung des Gläubigervertreters. Weiter monierte sie Rechtsverzögerung durch das Bezirksgericht und verlangte eine Meldung an die Anwaltsaufsicht. Das Obergericht wies ihre Beschwerden ab, soweit es darauf eintrat. Vor Bundesgericht wiederholte die Beschwerdeführerin ihre Argumente, ohne die Anforderungen an eine substantiierte Beschwerde zu erfüllen.
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5A_503/2024: Unterhaltsregelung im Rahmen von vorsorglichen Massnahmen bei Ehescheidung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________, verheiratet seit 2007 mit zwei Kindern, leben seit 2020 getrennt. Im Zusammenhang mit der hängigen Scheidung beantragte A.________ vorsorgliche Massnahmen. Das Bezirksgericht Hinwil entschied, unter anderem über Unterhaltsbeiträge und die Wohnzuweisung. Nach Berufung durch B.________ und Gegenbegehren von A.________ reduzierte das Obergericht Zürich die Unterhaltszahlungen. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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1C_157/2025: Baubewilligung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die D.________ GmbH plante in Beckenried den Bau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Nach erteilter Baubewilligung erhoben die benachbarten Grundstückseigentümer B.A.________ und C.A.________ Einwendungen wegen Überschreitung der Überbauungsziffer und mangelnder Verkehrssicherheit. Nach erfolglosen Beschwerden beim Regierungsrat und Verwaltungsgericht wenden sie sich an das Bundesgericht, um die Baubewilligung und den Entscheid der Vorinstanz aufzuheben.
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1C_618/2024: Entscheid zur Frage der Parteientschädigung und Abschreibung eines Verfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Verfahren betrifft die Abluftreinigungsanlage des Landwirtschaftsbetriebs von A.________. Nachdem die Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons Luzern eine Emissionsmessung angeordnet hatte, wurde der Entscheid mangels Inbetriebnahme der neuen Anlage aufgehoben und das Verfahren am Kantonsgericht Luzern abgeschrieben. Im Bundesgerichtsverfahren beanstandete der Beschwerdeführer die Vorgehensweise sowie die Höhe der zugesprochenen Parteientschädigung.
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2C_211/2025: Urteil im Zusammenhang mit der Verlängerung der Ausschaffungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der irakische Staatsangehörige A.________ war als Flüchtling anerkannt, sein Asyl wurde jedoch aufgrund einer Verurteilung wegen Beteiligung an den Aktivitäten des \"Islamischen Staates\" widerrufen. Nach Ablehnung seiner vorläufigen Aufnahme ordneten die Behörden zunächst seine Ausschaffungshaft an, die später verlängert wurde. Das Obergericht des Kantons Schaffhausen hob die Verlängerung dieser Haft auf und verfügte seine Entlassung. Das Staatssekretariat für Migration reichte eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte die Bestätigung der Haftverlängerung.
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5A_516/2025: Urteil zur Sistierung des Besuchsrechts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Parteien sind die getrennten Eltern eines gemeinsamen Kindes. Nach mehreren erfolglosen Versuchen zur Regelung des Besuchsrechts sistierte die KESB die Kontakte des Vaters mit dem Kind auf Empfehlung der Beiständin. Im Anschluss reichte der Vater verschiedene Beschwerden ein, darunter die Forderung nach alleiniger Sorge und Vorwürfen gegen die KESB und die Mutter bezüglich Misshandlung. Die Vorinstanzen traten teilweise nicht auf die Beschwerden ein oder wiesen sie ab.
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7B_702/2025: Entscheid zur Anordnung der Sicherheitshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde erstinstanzlich vom Bezirksgericht Münchwilen unter anderem wegen sexuellen Handlungen mit Kindern und mehrfacher Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Das Obergericht des Kantons Thurgau erhöhte die Freiheitsstrafe in zweiter Instanz auf zehn Jahre und ordnete die Sicherheitshaft bis zum rechtskräftigen Urteil oder Strafantritt an. A.________ beantragte vor dem Bundesgericht die sofortige Haftentlassung oder Ersatzmassnahmen.
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1C_236/2025: Baupolizeiverfügung betreffend Ferienhaus im Schutzgebiet auf der St. Petersinsel
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ und B.A.________ sind Gesamteigentümer eines Ferienhauses auf der St. Petersinsel in der Gemeinde Twann-Tüscherz, das sich in einem kantonalen Naturschutzgebiet befindet. Die Baupolizeibehörde der Gemeinde Twann-Tüscherz erließ 2018 eine Wiederherstellungsverfügung, da diverse Arbeiten am Haus und Uferbereich ohne Baubewilligung durchgeführt wurden. Ein nachträgliches Baugesuch wurde eingereicht, aber sowohl eine Ausnahmebewilligung als auch eine Baubewilligung wurden verweigert. Das Regierungsstatthalteramt ordnete den vollständigen Rückbau des Hauses und der Uferverbauungen an. Nach Beschwerden gegen diese Entscheide gelangte der Fall bis vor das Verwaltungsgericht des Kantons Bern, welches die Wiederherstellungspflicht teilweise bestätigte und den Fall teilweise zurückwies. Die Gemeinde sowie die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz legten Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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5A_584/2025: Urteil zur Frage der Einkommenspfändung und unentgeltlichen Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Einkommenspfändungsverfahren gegen den Beschwerdeführer führte zu einer Anpassung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums durch das Betreibungsamt. Die vom Beschwerdeführer gegen die Einkommenspfändung erhobenen Beschwerden vor dem Bezirksgericht Winterthur und dem Obergericht des Kantons Zürich wurden abgewiesen. Letzteres trat zudem auf das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Verfahren vor Bezirksgericht nicht ein und wies das Gesuch um unentgeltlichen Rechtsbeistand für das Rechtsmittelverfahren ab. Der Beschwerdeführer verlangte vor Bundesgericht die Aufhebung des obergerichtlichen Entscheids und neue Beurteilung durch das Betreibungsamt.
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7B_697/2023: Entscheidung betreffend Nichtanhandnahmeverfügung in einer Strafsache
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein schwer beeinträchtigtes Kind, A.A.________, wurde am 17. Juli 2021 von seinen Eltern C.A.________ und B.A.________ in eine temporäre Betreuungseinrichtung (UAT D.________) gebracht. Nach einem Tag dort zeigten sich besorgniserregende Symptome, die zu einem Krankenhausaufenthalt führten. Später wurde festgestellt, dass das Kind Spuren des Medikaments Risperidon im Blut hatte. Die Eltern erstatteten Anzeige gegen die Verantwortlichen der Einrichtung wegen schwerer Körperverletzung und anderer Delikte. Das Strafverfahren wurde jedoch nicht eröffnet, da die Umstände der Einnahme des Medikaments sowie ein potenzieller Verantwortlicher nicht ermittelt werden konnten. Die Vorinstanzen bestätigten die Nichtanhandnahmeverfügung.
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7B_99/2025: Beschwerde gegen die Abweisung eines Ausstandsgesuchs vor dem Kantonsgericht St. Gallen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde erstinstanzlich des vorsätzlichen Tötens und des Raufhandels schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren sowie einer zehnjährigen Landesverweisung verurteilt. Während der Berufungsverhandlung vor dem Kantonsgericht St. Gallen stellte A.________ ein Ausstandsgesuch gegen Kantonsrichterin Caroline Gstöhl wegen des Anscheins der Befangenheit. Die Strafkammer wies das Gesuch ab, worauf A.________ Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht erhob.
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1C_617/2024: Entscheidung zur Höhe der Parteientschädigung bei Verfahrensabschreibung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ ist Eigentümer einer landwirtschaftlichen Parzelle in Hohenrain, auf der eine Abluftreinigungsanlage installiert ist. Nach einer Serie von behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen, welche eine Emissionsmessung und anschliessende Aufhebungen zum Gegenstand hatten, schrieb das Kantonsgericht Luzern das Verfahren als gegenstandslos ab und sprach A.________ eine Parteientschädigung von Fr. 1'000.-- zu. Mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten verlangte A.________ eine höhere Parteientschädigung.
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7B_1392/2024: Entscheid betreffend die Aufrechterhaltung eines internationalen Haftbefehls
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit Beschwerden eines Beschwerdeführers, der sich gegen die Aufrechterhaltung eines internationalen Haftbefehls sowie gegen Signalierungen im RIPOL- und SIS-Schengen-System wendet. Die Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit einem laufenden Strafverfahren zur Gewährleistung seiner Anwesenheit und zur Sicherung der rechtlichen Durchsetzung der möglichen Strafe erlassen.
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7B_73/2025: Urteil zur Disjonktion von Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Vorinstanz bestätigte die Disjonktion von Strafverfahren, welche durch das Regionale Staatsministerium des Wallis angeordnet wurde: Verfahren gegen A.________ wurde von einem gemeinsamen Verfahren gegen C.________, B.________ und D.________ getrennt. A.________ reichte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein, weil er die Einheit der Verfahren gewahrt wissen wollte.
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5A_535/2022: Urteil zur Feststellung und Teilung eines Nachlasses
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Erblasser bestimmte in seiner letztwilligen Verfügung, dass seine fünf Kinder zu gleichen Teilen erben sollten. Nach dem Tod eines seiner Kinder ergänzte er sein Testament und verfügte, dass deren Anteil einer zu gründenden Stiftung zukommen solle. Nach seinem Tod entbrannte ein Streit um die Qualifikation dieser Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin und den Umfang ihres Erbanteils. Die Vorinstanz qualifizierte die Zuwendung als Vermächtnis und sprach der Stiftung ein Fünftel des Vermögens des Erblassers per 31. Dezember 2004 zu.
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1C_455/2024: Entscheid zu baurechtlichen Auflagen bei einer Baubewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Ausschuss Bau und Infrastruktur des Stadtrates Bülach erteilte dem Beschwerdeführer A.________ eine Baubewilligung unter Nebenbestimmungen für den Neubau eines Schafstalls und die Umnutzung eines Gebäudes. Die Baudirektion des Kantons Zürich hatte zuvor das Vorhaben unter der Voraussetzung genehmigt, dass bestimmte Auflagen (u.a. Rückbau des Laufhofs bei Aufgabe der Tierhaltung, Reduktion der Firsthöhe des Schafstalls) erfüllt würden. A.________ beantragte beim Baurekursgericht (BRG) des Kantons Zürich eine Aufhebung dieser Nebenbestimmungen, wobei das BRG lediglich die Rückbaupflicht aufhob und weitere beanstandete Auflagen bestätigte. Eine anschliessende Beschwerde wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich abgewiesen. Vor Bundesgericht verlangte A.________ die Aufhebung des Urteils und die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz.
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6B_857/2024: Entscheid betreffend strafrechtliche Beurteilung einer Blockadeaktion im Zusammenhang mit einer nicht bewilligten Demonstration
Zusammenfassung des Sachverhalts
Am 14. Dezember 2019 blockierten die Beschwerdeführenden im Rahmen einer nicht bewilligten Demonstration in Lausanne die Rue Centrale durch Sitzaktionen und physische Widerstandshandlungen, was zu erheblichen Verkehrsstörungen, darunter die Behinderung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Einsatzfahrzeugen, führte. Die kantonalen Gerichte und das Bundesgericht befassten sich unter anderem mit den Vorwürfen der Behinderung von Dienstleistungen öffentlichen Interesses, der Verletzung einfacher Verkehrsregeln und des Widerstands gegen amtliche Ausführungen sowie mit den rechtlichen und menschenrechtlichen Aspekten der Versammlungsfreiheit.
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4A_92/2025: Zuständigkeit in internationaler Schiedsgerichtsbarkeit bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Fussball
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein ungarischer Fussballclub (Beschwerdeführer) stritt mit einem professionellen Spieler (Beschwerdegegner 1) über die Zuständigkeit der FIFA (Beschwerdegegnerin 2) zur Beurteilung einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit. Der Spieler kündigte den Vertrag wegen seines Transfers in eine niedrigere Liga und verlangte Lohn sowie eine Entschädigung vor der FIFA DRC. Der Club bestritt deren Zuständigkeit, da gemäss einer Klausel im Arbeitsvertrag die ausschliessliche Zuständigkeit ungarischer Gerichte vereinbart sei. Das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) wies den Zuständigkeitseinwand zurück und bestätigte die materielle Zuständigkeit der FIFA DRC. Der Club erhob Beschwerde ans Bundesgericht, um den Schiedsspruch des TAS aufzuheben.
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5A_517/2025: Entscheid betreffend Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist
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Dem Beschwerdeführer wurde ein Zahlungsbefehl in einer Betreibung zugestellt, auf welchen er verspätet Rechtsvorschlag erhob. Er beantragte danach die Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist, welche vom Bezirksgericht Aarau abgelehnt wurde. Das Obergericht des Kantons Aargau wies seine Beschwerde ebenfalls ab. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin an das Bundesgericht, wobei er unter anderem gesundheitliche Gründe als Hinderungsgrund für die Fristversäumnis anführte.
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7B_682/2025: Entscheidung zur Haftentlassung und Verlängerung der Untersuchungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ befindet sich seit dem 10. Juli 2024 in Untersuchungshaft wegen Vorwürfen zahlreicher Vermögensdelikte, darunter Betrug, betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage und Urkundenfälschung. Am 7. Mai 2025 stellte er ein Gesuch um Haftentlassung, welches von der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde, und seine Untersuchungshaft wurde bis zum 20. Juni 2025 verlängert. Das Obergericht Zürich wies seine Beschwerde dagegen am 2. Juli 2025 ab. Dagegen erhob A.________ Beschwerde an das Bundesgericht, beantragte die Entlassung aus der Untersuchungshaft und die Feststellung, dass keine Wiederholungsgefahr vorliege.
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7B_674/2024: Urteil zum Entsiegelungsbegehren eines Mobiltelefons im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung
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Die Staatsanwaltschaft Zürich führt gegen A.________ eine Strafuntersuchung wegen versuchter Tötung. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurde sein Mobiltelefon sichergestellt, welches er versiegeln liess, da darauf angeblich Anwalts- und Arztkorrespondenz sowie persönliche Daten gespeichert seien. Das Bezirksgericht Zürich, Zwangsmassnahmengericht, hiess das Entsiegelungsgesuch der Staatsanwaltschaft gut. A.________ beantragte vor Bundesgericht die Abweisung des Gesuchs sowie die Beschränkung der Durchsuchung auf Daten ab dem 29. April 2023.
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5A_181/2025: Entscheid betreffend Schutzmassnahmen für Kinder
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Eltern haben gemeinsam drei Kinder, deren Wohl durch häusliche Gewalt gefährdet ist. Die kantonalen Behörden haben diverse Schutzmassnahmen ergriffen, einschliesslich des Aufenthaltsbestimmungsrechtsentzugs, der Unterbringung der Kinder in Einrichtungen sowie der Einschränkung des Umgangsrechts der Eltern. Die Mutter beantragte die Aufhebung dieser Massnahmen, was die kantonale Beschwerdeinstanz verweigerte.
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2C_484/2024: Urteil zur beanstandeten Tagesschau-Berichterstattung über die FIFA-Affäre
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Schweizer Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) strahlte in der Tagesschau-Hauptausgabe vom 26. Oktober 2023 einen Beitrag zur Einstellung eines Strafverfahrens gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber und FIFA-Chef Gianni Infantino aus. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) erkannte darin eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots und hiess eine Beschwerde der ausserordentlichen Bundesanwälte A.________ und B.________ gut. Die SRG reichte gegen diesen Entscheid beim Bundesgericht Beschwerde ein.
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5A_808/2024: Beschwerde betreffend Rechtshilfeauftrag zur Arrestprosequierung und Pfändung
Zusammenfassung des Sachverhalts
B.________ hat bei mehreren Betreibungsämtern in der Schweiz einen Arrest über Vermögenswerte ihres ehemaligen Ehemannes A.________ erwirkt. Anschliessend prosequierte sie den Arrest beim Betreibungsamt Oberland/BE, dem ehemaligen Wohnsitz von A.________. Wegen seines Wegzugs ins Ausland erfolgte die Betreibung später am Arrestort. Das Betreibungsamt Oberland/BE veranlasste einen Rechtshilfeauftrag an das Betreibungsamt Genf zur Pfändung der dort verarrestierten Vermögenswerte. A.________ legte dagegen Beschwerde ein und beantragte die Feststellung der Nichtigkeit des Rechtshilfeauftrags. Das kantonale Obergericht Bern wies die Beschwerde ab.
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1C_398/2025: Nichteintreten auf Beschwerde betreffend verweigerte Ermächtigung zur Strafuntersuchung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ erhob am 16. Juli 2025 Beschwerde gegen den Entscheid der Anklagekammer des Kantons St. Gallen vom 11. Juni 2025, welche die Ermächtigung zur Eröffnung einer Strafuntersuchung verweigerte. Die Vorwürfe standen im Zusammenhang mit Kindesschutzmassnahmen und der Fremdplatzierung ihrer Kinder. Die eingereichte Beschwerde beinhaltete jedoch kein Rechtsbegehren und keine ausreichende Begründung gemäss den gesetzlichen Anforderungen des Bundesgerichtsgesetzes.
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7B_1043/2024: Entscheid zur Ablehnung eines Antrags auf Ausstand einer kantonalen Richterin
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte die Ausstandserklärung der Richterin Alessandra Cambi Favre-Bulle, die mit der erneuten Entscheidung einer Strafsache betraut worden war, die auf eine frühere Beurteilung durch das Bundesgericht zurückging. Er begründete dies mit vermeintlichen wiederholten Verfahrensfehlern, die eine Befangenheit der Richterin nahelegen würden. Die Vorinstanz wies den Antrag auf Ausstand ab. Mit einer Beschwerde verlangte A.________ die Aufhebung des Entscheids und machte eine Verletzung von Art. 6 EMRK geltend.
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7B_763/2024: Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung betreffend Vorwürfe gegen ein Pflegezentrum
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Bezirksrat Zürich reichte eine Strafanzeige wegen angeblicher Misshandlungen und Vernachlässigungen von Patienten eines Pflegezentrums ein. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl entschied, keine Untersuchung einzuleiten. Das Obergericht des Kantons Zürich hob diese Verfügung teilweise auf und wies die Angelegenheit bezüglich Körperverletzung und Tätlichkeiten zurück an die Staatsanwaltschaft. Der Bezirksrat verlangte vor Bundesgericht die vollständige Aufhebung des obergerichtlichen Beschlusses und der staatsanwaltschaftlichen Verfügung sowie eine Rückweisung der Angelegenheit hinsichtlich aller Tatbestände.
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5D_16/2025: Entscheid betreffend amtsrechtliche Ordnungsbusse in Nachlassangelegenheiten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ focht verschiedene Entscheidungen der Vorinstanzen an, die tägliche Ordnungsbussen aufgrund der Nichtbefolgung gerichtlicher Anordnungen gemäss Art. 343 Abs. 1 lit. c ZPO bestätigten. Die Streitigkeit betrifft die Vollstreckung von gerichtlichen Massnahmen in einem Nachlassverfahren. A.________ beantragte die Aufhebung der bestätigten Ordnungsbussen und brachte wiederholt bereits vorgebrachte und abgelehnte Argumente vor.
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