Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
9C_143/2025: Steuerfrage bei Übertrag von Immobilien von der Geschäfts- in die Privatvermögen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Steuerpflichtiger (A.________) hatte im Rahmen einer Immobilienförderung eine einfache Gesellschaft gegründet und erklärte in seiner Steuererklärung 2011 den Übertrag eines Apartmentduplexes von seiner Geschäftsvermögen in sein Privatvermögen. Die Steuerbehörde genehmigte die Steuerveranlagungen für die Steuerperiode 2011, wobei sie den Übertrag als steuerbaren Kapitalgewinn aus seiner selbständigen Erwerbstätigkeit bewertete. Der Steuerpflichtige bestritt, dass ein solcher Übertrag stattgefunden habe. Die Vorinstanzen bestätigten die Entscheid der Steuerbehörde.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die Beschwerde ist zulässig, da sie die Steuerpflicht einer natürlichen Person betrifft und vor der letzten kantonalen Instanz behandelt wurde. - **E.2:** Gemäss Art. 18 Abs. 2 LIFD gelten Gewinne aus der Übertragung von Geschäftsgut in das Privatvermögen als steuerbares Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Dies irrtümlich hat auch bei Übertrag von Reserven Anwendung. - **E.3:** Die Vorinstanzen hatten Aussagen des Steuerpflichtigen und objektive Beweisdokumente wie Jahreskonten herangezogen, um die Absicht des Übertrags nachzuweisen (subjektive und objektive Elemente). Eine explizite Erklärung gegenüber der Steuerbehörde war nicht erforderlich, da die Absicht aus Handlungen und geschäftlichen Dokumenten klar erkennbar war. - **E.4:** Diese Prinzipien sind sowohl für die Bundessteuer als auch für die kantonale Steuer geltend.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde in Bezug auf die Steuerveranlagungen für die Bundes-, kantonalen und kommunalen Steuern abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.
6B_124/2024: Urteil zu qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und Verfahrensfragen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ und B.________ wurden vom Obergericht des Kantons Bern wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und Gehilfenschaft verurteilt. Dabei ging es um den Verkauf von Grundstücken sowie um Nebenvereinbarungen, die lediglich private Vorteile der Beschwerdeführerin sicherten. Das Bundesgericht prüft Beschwerden gegen dieses Urteil, wobei insbesondere Verfahrensfragen (ne bis in idem und Anklagegrundsatz) sowie die rechtliche Einordnung der Nebenvereinbarungen im Zentrum stehen.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die Verfahren 6B_124/2024 und 6B_126/2024 werden vereinigt, da sie in engem sachlichem Zusammenhang stehen.
- **E.2:** Das Bundesgericht bejaht, dass die Anklageschrift ausreichend konkretisiert war, um den Sachverhalt vollständig und korrekt zu erfassen. Eine Verletzung des Anklagegrundsatzes wird verneint.
- **E.3:** Das Prinzip \"ne bis in idem\" gilt nur für identische oder im Wesentlichen gleiche Lebenseinheiten. Das Bundesgericht erkennt, dass der Verkauf der Liegenschaften und die fraglichen Nebenvereinbarungen unterschiedliche Lebenssachverhalte betreffen. Das Obergericht hat jedoch den bereits abgeurteilten Sachverhalt des Liegenschaftsverkaufs in seine Würdigung der Nebenvereinbarungen einbezogen, was eine Verletzung der Sperrwirkung darstellt.
- **E.4:** Die Vorinstanz habe die rechtliche Bindung an das frühere Urteil missachtet, indem sie den Verkauf der Liegenschaften entgegen dem freisprechenden Erkenntnis im ursprünglichen Verfahren als rein eigennützig qualifiziert und dies in ihre Entscheidung einfliessen lässt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerden werden gutgeheissen, das Vorinstanzurteil wird aufgehoben und zur neuen Entscheidung zurückgewiesen. Der Kanton Bern muss Entschädigungen zahlen.
1C_389/2025: Nichtbehandlung einer Wahlbeschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob am 10. Juni 2025 eine Wahlbeschwerde gegen die stille Wahl von Christian Thalmann als Gemeindepräsident und David Häner als Gemeindevizepräsident in der Einwohnergemeinde Breitenbach. Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn trat am 26. Juni 2025 auf die Beschwerde nicht ein. A.________ reichte am 8. Juli 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein, das nun hierüber entschied.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **(E.1)** Das Verwaltungsgericht war auf die Wahlbeschwerde nicht eingetreten, da die hängigen Strafanzeigen gegen die Beschwerdegegner für deren Wählbarkeit oder deren Wahl keinen Einfluss hätten. Zudem wurde die Beschwerde als rechtsmissbräuchlich gewertet, da diese sich lediglich auf Strafanzeigen stützte, ohne deren Relevanz darzulegen. - **(E.3)** Das Bundesgericht prüfte, ob die Beschwerde die gesetzlich erforderlichen Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG erfülle. Es stellte fest, dass die Vorbringen von A.________ unhaltbar und querulatorisch seien, ohne substantielle Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Entscheid. Die Beschwerde sei daher offensichtlich ungenügend begründet und über den zulässigen Gegenstand hinausgehend. - **(E.4)** Angesichts der Aussichtslosigkeit der Beschwerde wurde das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird nicht behandelt, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und Gerichtskosten auferlegt.
6B_1091/2023: Urteil in der Strafsache
Zusammenfassung des Sachverhalts
Am 29. Juni 2019 kam es in Basel zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen, darunter dem Beschwerdeführer A.________. In erster Instanz wurde er wegen mehrerer Delikte, darunter versuchte schwere Körperverletzung und Raufhandel, zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe und weiteren Sanktionen verurteilt. Die zweitinstanzlich angerufene Vorinstanz, das Appellationsgericht Basel-Stadt, reduzierte die Strafe, bestätigte jedoch die Schuldsprüche in zentralen Punkten und entschied über die zivilrechtlichen Ansprüche.
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8C_41/2024: Entscheid zur Unfallversicherung (Kausalzusammenhang)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der 1986 geborene Beschwerdeführer A.________ erlitt am 25. Januar 2019 während der Arbeit einen Unfall, als er von einem ausschlagenden Hebelarm eines Garagentors am Kopf getroffen wurde. Nach medizinischer Heilbehandlung stellte die Suva per 1. Juni 2022 die Leistungen ein und lehnte eine Invalidenrente sowie eine Integritätsentschädigung in einer Verfügung vom 23. März 2022 ab. Ein Einspracheentscheid vom 9. Januar 2023 bestätigte diese Verfügung. Die Beschwerde des Versicherten gegen die Verfügung wurde durch das Versicherungsgericht des Kantons Aargau abgewiesen. Das Bundesgericht prüft die Rechtmässigkeit dieser Entscheidung.
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1C_360/2024: Urteil zur Teilrevision der Ortsplanung für die Erweiterung des Hotels Vetter
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil bezieht sich auf eine Beschwerde gegen die Genehmigung der Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Arosa durch die Regierung des Kantons Graubünden und das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden. Die Teilrevision ermöglicht die Erweiterung des Hotels Vetter durch Ergänzungen im Baugesetz und Umzonungen. Die Beschwerdeführenden, Eigentümer angrenzender Grundstücke, machten unter anderem die Unverträglichkeit der vorgesehenen Gebäudehöhe mit dem Ortsbild und eine mangelhafte Koordination der Teil- und Totalrevision der Ortsplanung geltend. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab, da die Gemeinde Arosa die relevanten Planungsgrundsätze korrekt angewendet und ihre Interessenabwägung nicht willkürlich vorgenommen habe.
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9C_240/2025: Haftung eines faktischen Organs im Bereich der AHV-Beiträge
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Ausgleichskasse des Kantons Thurgau verlangte von A.________, einem ehemaligen Verwaltungsratsdelegierten der konkursiten C.________ AG, Schadenersatz in Höhe von Fr. 372'018.75 für nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge zwischen 2016 und 2018. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, befand, dass A.________ neben seiner formellen Organstellung bis zum 30. Juni 2016 auch danach als faktisches Organ haftbar sei.
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4A_237/2025: Entscheidung zum Ausstand einer Gerichtsperson und zur Prozesschancenbeurteilung im Rahmen einer Vergleichsverhandlung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die B.________ AG reichte eine Klage beim Handelsgericht des Kantons Aargau gegen die A.________ AG ein, mit der sie unter anderem die Zahlung von Fr. 109'877.20 sowie die Beseitigung des Rechtsvorschlags in einer Betreibung verlangte. Im Rahmen einer Instruktions- und Vergleichsverhandlung machte der Präsident des Handelsgerichts Aussagen zur rechtlichen Einschätzung des Falls, was die Beklagte zum Anlass nahm, ein Ausstandsgesuch gegen ihn einzureichen. Das Handelsgericht wies das Ausstandsgesuch ab, woraufhin die Beklagte Beschwerde beim Bundesgericht erhob.
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9C_367/2025: Entscheid zur Zulässigkeit einer Beschwerde im Bereich der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht beurteilt die Zulässigkeit einer Beschwerde im Bereich der Invalidenversicherung. Der Beschwerdeführer A.________ beantragte die Überprüfung der Nichtbehandlung seiner dritten Anfrage auf eine Invalidenrente vom 8. November 2022 durch das zuständige Amt. Die Vorinstanz bestätigte, dass die Zuständigkeit für eine neue Überprüfung der Invalidität nicht gegeben sei, und das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Beschwerde den formellen Anforderungen nicht genügt.
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9C_581/2024: Entscheid zur neuen Leistungsgesuch der Versicherung-Invalidität
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, geboren 1965, stellte seit 2008 mehrfach Anträge auf Leistungen der Invalidenversicherung, die alle abgelehnt wurden. Im August 2021 beantragte sie erneut Leistungen, wobei sie eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands geltend machte. Die Invalidenversicherung stützte sich auf ein Gutachten des Büros für Medizinische Expertisen (BEM) und lehnte den Antrag ab. Das Kantonsgericht bestätigte diese Entscheidung.
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2C_232/2025: Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Eheschliessung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, ein rechtskräftig weggewiesener Staatsangehöriger von Simbabwe, beantragte beim Migrationsamt des Kantons Zürich eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Ehe mit einer italienischen Staatsbürgerin, die in der Schweiz niedergelassen ist. Das Migrationsamt verweigerte die Bewilligung unter dem Verdacht einer Scheinehe, was von der Sicherheitsdirektion und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bestätigt wurde. Der Beschwerdeführer legte dagegen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten sowie subsidiäre Verfassungsbeschwerde ein.
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9C_165/2025: Entscheid zur Frage von Verzugszinsen auf kommunalen Steuern
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gemeinde Anniviers stellte A.________ mehrere Rechnungen für Verzugszinsen auf bereits eingetriebene kommunale Steuern (Taxen für Wasseranschluss und Ersatz für fehlende Parkplätze). Nach Einspruch und juristisch mehrstufiger Überprüfung wurde das Recht zur Erhebung dieser Verzugszinsen durch das kantonale Gericht und den Staatsrat des Kantons Wallis verneint. Die Gemeinde Anniviers erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.
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1C_382/2025: Unzulässigkeit einer nicht eingereichten Beschwerdeschrift
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ legte Beschwerde gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn ein, in dem ihm unter anderem Trunkenheit am Steuer vorgeworfen wurde. Der angefochtene Entscheid wurde jedoch nicht mit der Beschwerdeschrift eingereicht. Das Bundesgericht forderte den Beschwerdeführer auf, diesen Mangel innerhalb einer Frist zu beheben. Die Frist verstrich ungenutzt, weshalb die Beschwerde unbeachtet bleiben musste.
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9C_152/2025: Steuerpflichtige Person und Mehrwertsteuer – Urteil zur Steuerpflicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Etablissements
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, Betreiber eines Erotiksalons, wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur Zahlung der Mehrwertsteuer für das Jahr 2020 (41'639 CHF) verpflichtet. Im Streit steht die steuerrechtliche Qualifikation der Leistungserbringung im Salon, insbesondere, ob die vom Beschwerdeführer erzielte Leistung bzw. der Salon als solcher oder die Hosten als unabhängige Leistungserbringer gelten.
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1C_191/2025: Anfechtung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Verwaltungsrekurses betreffend Lärmsanierung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde von A.________, welcher die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Verwaltungsrekurses der Gemeinde Riehen gegen eine Verfügung des Amts für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Stadt betr. Lärmsanierung am Grenzacherweg anficht. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt hatte die aufschiebende Wirkung im Rekursverfahren wiederhergestellt, was A.________ als die Verzögerung der dringend benötigten Lärmschutzmassnahmen ansieht.
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1C_662/2024: Urteil zur Weiterführung und Erweiterung einer Deponie
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die D.________ AG beantragte den Weiterbetrieb und die Erweiterung einer Deponie, was zu mehreren Einsprache- und Beschwerdeverfahren führte. Nachdem das Bundesgericht im Urteil (1C_282/2021) den Sachverhalt teilweise zurückgewiesen hatte, folgte ein mehrfach überprüfter Entscheid der kantonalen Behörden. Streitfragen betrafen insbesondere die Schulwegsicherheit und Verkehrssicherheit aufgrund der Betriebsauflagen für Anlieferzeiten.
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1C_582/2023: Urteil zur baurechtlichen Bewilligung eines Um- und Anbaus in Kilchberg
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Baukommission Kilchberg erteilte C.B.________ und B.B.________ eine Baubewilligung für den Umbau und die Erweiterung eines Wohnhauses. A.________, als Nachbarin, focht diese Bewilligung zunächst vor dem Baurekursgericht des Kantons Zürich an, welches den Erker des Anbaus teilweise verkleinerte. Sowohl A.________ als auch C.B.________ und B.B.________ zogen den Entscheid an das Verwaltungsgericht weiter. Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde von C.B.________ und B.B.________ gut, hob die Einschränkung des Erkers durch das Baurekursgericht auf und bestätigte die ursprüngliche Baubewilligung. Dagegen erhob A.________ Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht.
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8C_411/2024: Entscheid zu Geburtsgebrechen in der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der minderjährige Beschwerdeführer A.________ leidet an einer angeborenen Dysplasie der Zähne (verursacht durch eine homozygote Mutation im LTBP3 Gen). Die IV-Stelle Luzern lehnte mehrmals einen Leistungsanspruch ab, zuletzt mit Verfügung vom 21. Juli 2023. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte mit Urteil vom 30. Mai 2024 die Ablehnung. Mit Beschwerde ans Bundesgericht beantragte A.________ die Anerkennung seiner Zahnerkrankung als Geburtsgebrechen und die Kostengutsprache für medizinische Massnahmen.
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9C_372/2024: Unzulässigkeit der Klage vor dem kantonalen Schiedsgericht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Zwei unabhängige Leistungserbringer, ein Apotheker und ein Arzt, wurden in der Vergangenheit strafrechtlich wegen Titel- und Betrugsdelikten verurteilt. Anschliessend verlangte eine Krankenkasse, vertreten durch CSS Assurance-maladie SA, eine Rückerstattung von Zahlungen aufgrund privatrechtlich begründeter Schadensersatzansprüche gemäss Art. 41 OR. Der Fall wurde zunächst vor dem kantonalen Schiedsgericht behandelt, das die Rückzahlung forderte. Beide Parteien erhoben Beschwerde an das Bundesgericht, da die Zuständigkeit und rechtliche Grundlage strittig waren.
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2C_390/2025: Entscheid betreffend die tierärztliche Verfügung und den Beschwerdegegenstand
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hielt einen Hund, der durch einen Sturz aus ca. sechs Metern verletzt wurde. Der kantonale Service für Konsum und Veterinärangelegenheiten des Kantons Wallis ordnete die medizinische Versorgung und Überführung des Hundes in eine geeignete Einrichtung an sowie eine Kontrolle der Haltung. A.________ legte gegen diese Verfügung Beschwerde beim Kantonsgericht Wallis ein, welches den Fall als unzulässig erklärte. Daraufhin reichte A.________ und die Association B.________ Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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9C_42/2025: Urteil betreffend Invalidenversicherung und Eingliederungsfähigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, Jahrgang 1987, leidet an psychischen Erkrankungen, darunter soziale Phobie und selbstunsichere Persönlichkeitsstörung, und meldete sich 2008 bei der IV-Stelle Zürich an. Nach zunächst unterstützten beruflichen Eingliederungsmassnahmen und einer abgeschlossenen Ausbildung wurde 2015 und 2016 sein Leistungsbegehren abgewiesen, wobei die IV annahm, dass er ein rentenausschliessendes Einkommen erzielen könne. Nach weiteren erfolglosen Eingliederungsbemühungen meldete sich der Versicherte 2019 erneut zum Leistungsbezug an, wurde aber von der IV zu einer stationären Therapie verpflichtet, die aufgrund seiner Krankheitszustände nicht stattfand. Die IV-Stelle wies das erneute Leistungsbegehren schliesslich mit Verfügung vom 10. Juni 2024 erneut ab. Die Vorinstanz bestätigte diese Verfügung.
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8C_113/2025: Urteil zur Ablehnung einer Invalidenrente durch die IV-Stelle des Kantons Aargau
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________, geboren 1966, beantragte Leistungen der Invalidenversicherung aufgrund einer chronischen Sinusitis und Kniebeschwerden, die ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen sollen. Die IV-Stelle des Kantons Aargau lehnte einen Rentenanspruch gestützt auf ein Gutachten von Dr. med. C.________ ab. Das Versicherungsgericht des Kantons Aargau bestätigte diese verfügende Ablehnung, worauf A.________ vor Bundesgericht Beschwerde erhob.
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8C_683/2024: Urteil zum Rückforderungsanspruch der Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte ab September 2016 Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Diese wurden bis Oktober 2018 ausbezahlt. Nach einer internen Revision forderte die Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich die Rückerstattung zu viel ausbezahlter Arbeitslosenentschädigung. Die Frage der Rückforderung unter dem Rückkommenstitel der prozessualen Revision war streitig. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies die Beschwerde gegen die Rückforderungsverfügung ab, und auch das Bundesgericht bestätigte nun den Rückforderungsanspruch der Arbeitslosenkasse.
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