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Bundesgericht neue Urteile vom 22.08.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_1062/2024: Urteil über die Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte 2022 und 2023 Strafanzeigen gegen B.________ wegen verschiedener Delikte, darunter Hausfriedensbruch, Nötigung und Ehrverletzung, ein. Die Staatsanwaltschaft entschied am 20. Oktober 2023, das Verfahren nicht an die Hand zu nehmen. Die von A.________ beim Kantonsgericht Luzern erhobene Beschwerde gegen diese Nichtanhandnahme wurde am 29. August 2024 abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1 (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG):** Das Bundesgericht prüfte die Legitimation der Beschwerdeführerin und entschied, dass sie nicht darlegte, inwiefern die Nichtanhandnahme Auswirkungen auf konkrete Zivilansprüche habe. Die von der Beschwerdeführerin behauptete psychische Gewalt und körperliche Beeinträchtigungen wurden nicht substanziiert und begründen keine Ansprüche auf Schadenersatz oder Genugtuung nach geltender Praxis. - **E.2.1–2.4 (Rechtsverweigerung und formelle Rügen):** Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerdeführerin ihre Rügen gegen die Verfahrensführung der Staatsanwaltschaft und die Nichtanhandnahme nicht hinreichend begründete. Eine Verletzung formeller Parteirechte im Sinne der 'Star-Praxis' konnte nicht erkannt werden. Insbesondere habe die Beschwerdeführerin nicht ausreichend erläutert, warum sie ein besonderes Interesse an einer Verfahrensbeschleunigung hatte. - **E.2.4 (Art. 385 Abs. 2 StPO):** Die Beschwerdeführerin bemängelte, ihr sei keine Gelegenheit zur Nachbesserung ihrer kantonalen Beschwerde gegeben worden. Das Bundesgericht entschied, dass dieser Punkt nicht Gegenstand des bundesgerichtlichen Verfahrens sei und der Beschwerdeführerin kein rechtlich geschütztes Interesse zukomme.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde nicht behandelt und die Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.


6B_441/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil der Chambre pénale d'appel et de révision der Cour de justice des Kantons Genf vom 11. April 2025 ein. Dieses bestätigte seine Verurteilung durch das Tribunal de police des Kantons Genf vom 23. Juli 2024 wegen Verletzung einer Unterhaltspflicht. A.________ wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 CHF verurteilt.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **(E.1)** Das Urteil der Vorinstanz vom 11. April 2025 bestätigte die Verurteilung von A.________ wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. - **(E.2)** A.________ ersuchte mit Schreiben vom 16. Mai 2025 um Fristverlängerung und um unentgeltliche Rechtspflege. - **(E.3)** Er wurde darauf hingewiesen, dass die Beschwerde innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingereicht und formal korrekt begründet werden muss. - **(E.4)** Mit Eingabe vom 7. Juni 2025 erhob A.________ Beschwerde mit unspezifischen und appellatorischen Vorwürfen, u.a. Diskriminierung und Verletzung von Art. 8 BV. Eine rechtsgenügende Begründung gemäss den Anforderungen von Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG fehlte. - **(E.5)** Das Bundesgericht stellt fest, dass die Eingabe den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Die Vorinstanz hat sich hinreichend mit den relevanten Tatsachen, einschliesslich der finanziellen Verhältnisse des Beschwerdeführers, auseinandergesetzt. - **(E.6)** Mangels Erfolgsaussichten wird die Beschwerde als offensichtlich unzulässig erklärt. Die unentgeltliche Rechtspflege wird abgelehnt und die Verfahrenskosten A.________ auferlegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt, und die Verfahrenskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.


7B_377/2023: Entscheid betreffend Nichtanhandnahme und implizite Einstellungen im Zusammenhang mit Verwaltungstätigkeiten und weiteren Vorwürfen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Fall betrifft die Gesellschaft C.________ SA, eine 2015 konkursierte Aktiengesellschaft, sowie Vorwürfe gegenüber deren Mitarbeitern und Dritten, darunter Verwaltungstätigkeiten, Urkundenfälschung und Betrug. Beschwerdeführerin ist A.________, die beträchtliche finanzielle Verluste geltend macht und das Verhalten von B.________ und anderen Verwaltungsräten von C.________ SA in Frage stellt, insbesondere im Zusammenhang mit fahrlässigem Management und dubiosen Krediten. Zwei Beschwerden wurden erhoben, um die Nichtanhandnahme von Verfahren und die implizite Einstellung der Vorwürfe anzufechten.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1:** Wegen der Nähe der zwei Beschwerden hinsichtlich der Sachverhalte und vorgeworfenen Delikte wurden die Verfahren zusammengelegt (Art. 71 BGG, Art. 24 BZP).
**E.2:** Die Beschwerden wurden als rechtzeitig und formgerecht eingereicht geprüft, wobei das Bundesgericht seine Zuständigkeit und die Zulässigkeit von Amtes wegen überprüft (Art. 29 Abs. 1 BGG, Art. 90 BGG, Art. 78 ff. BGG).
**E.3:** Die Beschwerdeführerin konnte ihre zivilrechtlichen Ansprüche nicht hinreichend darlegen. Trotz behaupteter finanzieller Verluste erfolgte keine ausführliche Darstellung der kausalen Zusammenhänge mit den infrage stehenden Straftaten. Die Qualifikation der Delikte als wirtschaftlich und die unzureichende Argumentation schlossen die Qualität zur Beschwerde ein.
**E.5:** In der Beschwerde 7B_378/2023 wurde der Vorwurf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs vorgebracht. Das Bundesgericht wies diesen zurück, da die Vorinstanz angesichts der Begründung keine weitere Prüfung der Kausalität zwischen dem vermeintlich fahrlässigen Verhalten und dem Konkurs durchführen musste.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerden werden abgewiesen, und die Gerichtskosten sind von der Beschwerdeführerin zu tragen.


2D_14/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde aufgrund Kantonswechsel

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer, eine aus fünf Personen bestehende Familie, haben Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz, die ursprünglich im Kanton Aargau ausgestellt wurden. Aufgrund sozialhilferechtlicher und persönlicher Umstände wurde den Eltern die Flüchtlingseigenschaft aberkannt, und ihre Aufenthaltsbewilligungen im Kanton Aargau sollten nicht mehr verlängert werden. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau verwarnte sie jedoch und erlaubte ihren Verbleib in der Schweiz. Nach einem Umzug in den Kanton Bern und einem Ersuchen um Kantonswechsel sistierte der Migrationsdienst des Kantons Bern das Verfahren und wies die Familie aus dem Kanton weg. Gegen die entsprechenden Entscheide wurde Beschwerde geführt, die letztlich vom Verwaltungsgericht des Kantons Bern abgewiesen wurde.


2C_257/2025: Widerruf der Aufenthaltsbewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der kolumbianische Staatsbürger A.________, der in die Schweiz einreiste, um Asyl zu beantragen, heiratete später eine Schweizerin, was ihm eine Aufenthaltsbewilligung einbrachte. Nach der Scheidung wurde die Bewilligung von den kantonalen Behörden widerrufen. A.________ erhob gegen diese Entscheidung Beschwerde ans Bundesgericht mit dem Ziel der Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung, unter Berufung auf einen nachehelichen Härtefall und seinen Anspruch auf Privatleben gemäss Art. 8 EMRK.


5A_576/2024: Entscheid zur Ausübung des Rechts auf persönliche Beziehungen durch Drittpersonen und zur Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ und die Mutter von D.________, B.________, bewohnten zwischen 2013 und 2020 denselben Haushalt und zogen gemeinsam zwei Kinder auf, wobei D.________ aus der biologischen Elternschaft von B.________ hervorgegangen ist. Nach der Trennung der Parteien stellte A.________ Gesuche betreffend die Festsetzung eines Besuchsrechts für D.________ gestützt auf Art. 274a ZGB. Ausgangspunkt der Streitigkeit war eine Zerwürfnis zwischen den Parteien, das auch die Beziehung zwischen den Kindern beeinflusste.


5A_243/2025: Entscheid betreffend die vorläufige Suspendierung der alternierenden Obhut und Zuweisung der Kinderbetreuung im Rahmen von superprovisorischen Massnahmen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Vater (A.________) legte Beschwerde gegen einen Entscheid des Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant des Kantons Genf vom 7. März 2025 ein, mit dem die alternierende Obhut über seine Kinder zugunsten der Mutter (B.________) vorläufig suspendiert wurde. Die Beschwerde wurde von der Chambre de surveillance der Cour de justice des Kantons Genf am 26. März 2025 als unzulässig erklärt. Der Vater focht diese Entscheidung vor dem Bundesgericht an, mit der Forderung nach Aufhebung der superprovisorischen Massnahmen oder zumindest einer Klärung von Rechtsverletzungen.


7B_795/2024: Entsiegelungsverfahren in einer Strafsache

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Verfahren betrifft die Entsiegelung von bei A.________ beschlagnahmten Gegenständen und Datenträgern. Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich führt ein Verfahren gegen A.________ wegen gewerbsmässigen Betrugs und weiterer Straftaten. Es wird ihm vorgeworfen, gefälschte Kursatteste und Rechnungen verwendet zu haben, um unrechtmässig Unterstützungsbeiträge zu erlangen. Nach einer Hausdurchsuchung versiegelte A.________ die beschlagnahmten Gegenstände, deren Entsiegelung später vom Zwangsmassnahmengericht angeordnet wurde. Dagegen erhob er Beschwerde vor Bundesgericht.


7B_405/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich, das auf seine ursprünglich eingereichte Beschwerde nicht eingetreten war. Das Bundesgericht prüfte die Eingabe und stellte fest, dass sie die Anforderungen nach Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG nicht erfüllt. Formelle Rügen, die ansonsten unabhängig von der fehlenden Sachelegitimation erhoben werden könnten, wurden ebenfalls nicht vorgebracht. Das Verfahren wurde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 BGG behandelt.


7B_370/2025: Nichtanhandnahme; Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend strafrechtliche Angelegenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben und reichte eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein. Das Obergericht des Kantons Bern hatte zuvor seine Beschwerde abgewiesen.


6B_641/2024: Urteil des Bundesgerichts über sexuelle Handlungen mit Kindern

Zusammenfassung des Sachverhalts

A. wurde am 6. April 2023 von einem Richter für schuldig befunden, einen Versuch von sexuellen Handlungen mit Kindern begangen zu haben. Er wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Franken, sowie zur Zahlung einer Geldbuße von 900 Franken und zu einer lebenslangen Berufs- und Tätigkeitsverbot verurteilt. Am 14. Juni 2024 wies das Appellationsgericht des Kantons Freiburg die Berufung von A. zurück. Die Anklage stützte sich auf Informationen aus einer verdeckten Operation, bei der ein Polizeibeamter A. kontaktierte, nachdem er eine Anzeige im Internet aufgegeben hatte. In den darauffolgenden Chats drückte A. mehrfach sein Interesse an sexuellen Handlungen mit einem minderjährigen Jungen aus und koordinierte ein Treffen, bei dem er letztlich von der Polizei gefasst wurde.


2C_200/2024: Verfahren gegenstandslos: Abschreibung des Rechtsstreits betreffend Nutzung des Schweizer Luftraums als Flugbesatzungsmitglied

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Schweizer Staatsbürger A.________ wurde aufgrund zahlreicher Vorfälle und Zweifel an seinen fliegerischen Fähigkeiten vom Bundesamt für Zivilluftfahrt am 8. März 2022 vorsorglich und später am 14. Dezember 2022 definitiv verboten, den Schweizer Luftraum als Flugbesatzungsmitglied zu benutzen. Die Wiederaufnahme war von einem bestandenen Proficiency Check abhängig. A.________ erhob Beschwerde gegen die Verfügung des Bundesamtes, welche vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Vor der Entscheidung des Bundesgerichts verstarb A.________, wodurch das Verfahren Gegenstandslosigkeit erlangte.


5A_578/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen eine fürsorgerische Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde nach einem Besuch der Notfallstation am 18. April 2025 aufgrund einer Anordnung des Pikettarztes fürsorgerisch untergebracht. Diese Unterbringung wurde am Folgetag aufgehoben. Die daraufhin vom Beschwerdeführer erhobene Beschwerde gegen die fürsorgerische Unterbringung wurde von der Vorinstanz nicht behandelt, da eine erneute Einweisung unwahrscheinlich erschien. Subsidiär begründete die Vorinstanz, dass die Unterbringung gerechtfertigt gewesen sei. Am 12. Juli 2025 reichte der Beschwerdeführer Beschwerde beim Bundesgericht ein.


7B_720/2025: Beschwerde gegen eine Nichteröffnungsanordnung und deren kurze Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte eine Beschwerde gegen die vom Staatsanwalt des Bezirks La Côte am 15. November 2024 erlassene Nichteröffnungsanordnung ein. Die Beschwerde wurde von der Strafrechtlichen Rekurskammer des Kantonsgerichts Waadt am 24. Mai 2025 abgewiesen. A.________ erhob daraufhin am 1. Juli 2025 eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht.


7B_562/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen eine Teil-Einstellungsverfügung in einer Strafsache

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Fall betrifft eine Strafuntersuchung gegen den Direktor einer inzwischen aufgelösten Handelsgesellschaft (C.________ SA) wegen des Vorwurfs der missbräuchlichen Geschäftsführung (Art. 165 StGB). Die Gesellschaft befand sich ab Mitte 2010 in einem Zustand der Überschuldung, und es wird beanstandet, dass der Direktor versäumt habe, gemäss Art. 725 OR einen Zwischenabschluss zu erstellen und den Richter zu benachrichtigen. Die Klägerin (A.________ Sàrl) macht geltend, dass der Angeklagte für den entstandenen Vermögensschaden verantwortlich sei. Die Teil-Einstellung der Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft und deren Bestätigung durch die kantonalen Instanzen wird vor Bundesgericht angefochten.


7B_190/2025: Entscheid bezüglich unentgeltlicher Rechtspflege und Wiedererwägung im Zusammenhang mit Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die eritreische Staatsangehörige A.A.________ und ihre minderjährige Tochter B.A.________ waren Gegenstand eines langwierigen Verfahrens zur Landesverweisung und anschliessender Wiedererwägungsanträgen. Nach rechtskräftiger Beurteilung des Aufschubgesuchs der Landesverweisung reichten sie ein Wiedererwägungsgesuch beim Migrationsamt des Kantons Zürich ein, das abgewiesen wurde. Gegen die Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege durch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich erhoben sie Beschwerde beim Bundesgericht.


7B_507/2025: Entscheidung über die Beschwerde betreffend die Verweigerung der bedingten Entlassung aus einer therapeutischen Massnahme

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ befand sich seit seiner Verurteilung im Jahr 2017 aufgrund mehrerer Delikte, darunter Sexualstraftaten und Gewalttaten, in einer therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB. Verschiedene Versuche der Behandlung, sowohl in offenen als auch in geschlossenen Einrichtungen, scheiterten teils aufgrund seines ablehnenden Verhaltens. Im Jahr 2024 wurde sein Übergang in eine offene Einrichtung zurückgenommen, und er wurde erneut in eine geschlossene Einrichtung verlegt. A.________ beantragte seine bedingte Entlassung, was sowohl vom erstinstanzlichen als auch vom kantonalen Gericht verweigert wurde. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde an das Bundesgericht.