Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
7B_120/2023: Urteil des Bundesgerichts über die Beschwerde gegen den Entscheid der kantonalen Justiz bezüglich versuchter Vergewaltigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A. Der Beschwerdeführer A.________ wurde am 25. März 2022 vom Strafgericht des Kantons Genf wegen versuchter Vergewaltigung und illegalem Aufenthalt verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten, unter Berücksichtigung der Untersuchungshaft, und eine Geldstrafe. Er wurde zudem für fünf Jahre aus der Schweiz ausgewiesen. B.________, die Geschädigte, erhielt eine Entschädigung von 5'000 CHF für immaterielle Schäden, die später auf 8'000 CHF erhöht wurde. Die Vorfälle ereigneten sich am 22. Juli 2020, als A.________ sich B.________, die stark alkoholisiert war, näherte und versuchte, sie sexuell zu übergriffig zu werden, wobei B.________ sich wehrte und schließlich entkommen konnte. Die Polizei fand sie wenig später in einem geschockten Zustand und mit Verletzungen. Der Beschwerdeführer bestritt die Vorwürfe und legte gegen das Urteil der kantonalen Instanz Beschwerde ein.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. Der Beschwerde war nach den Vorschriften über die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff. LTF) stattzugeben, da sie fristgerecht eingereicht wurde.
2. Der Beschwerdeführer rügte eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, da im erstinstanzlichen Urteil die konkreten sexuellen Übergriffe nicht ausreichend detailliert beschrieben gewesen seien. Die Arglistigkeit der Vorinstanz wurde jedoch als nicht gegeben erachtet.
3. Der Beschwerdeführer wies auf eine angebliche Verletzung der Beweisaufnahme hin; es wurde jedoch festgestellt, dass er im Berufungsverfahren die Gelegenheit hatte, seine Sicht der Dinge darzulegen.
4. Die Vorinstanz stellte fest, dass die Aussagen von B.________ grundsätzlich glaubwürdig waren und die Polizei ebenfalls bestä-tige, dass sie in einem Zustand der Not war.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde des A.________ wurde abgewiesen, und die Kosten wurden ihm auferlegt.
5A_554/2025: Nichteintreten auf Beschwerde und Ausstandsgesuch betreffend Pfändungssistierung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich ursprünglich gegen die Entscheidung des Betreibungsamts St. Gallen, das eine Pfändungssistierung ablehnte. Seine Beschwerde wurde vom Kantonsgericht St. Gallen aus formellen Gründen an das Kreisgericht St. Gallen weitergeleitet, welches die Beschwerde abwies und kein Disziplinarverfahren eröffnete. Der Beschwerdeführer versuchte erfolglos, ein Ausstandsgesuch gegen den zuständigen Kreisrichter Peter Frei durchzusetzen, und das Kantonsgericht trat mangels genügender Begründung auf die Beschwerden nicht ein. Daraufhin erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Das Bundesgericht stellt fest, dass der Beschwerdeführer keine ausreichende Begründung vorgetragen hat, welche aufzeigt, inwiefern die Vorinstanz Recht verletzt haben soll. Dies ist Voraussetzung gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG. - **E.2**: Das Kantonsgericht ist sowohl auf die Beschwerde als auch auf das Ausstandsgesuch nicht eingetreten, da diese verspätet oder ungenügend begründet waren. Das Bundesgericht teilt diese Einschätzung und bestätigt, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung aufgrund des Nichteintretens nicht notwendig war. - **E.3**: Die Einwände, welche Rechtsverletzungen betreffen, werden vom Bundesgericht als ungenügend beurteilt, da sie pauschal bleiben und keine konkrete Auseinandersetzung mit den Vorinstanzen zeigen. Eine vertiefte Prüfung der Vorbringen erfolgt nicht, da die Beschwerde offensichtlich keine hinreichende Begründung enthält.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein und auferlegte dem Beschwerdeführer Gerichtskosten.
9C_149/2025: Entscheidung bezüglich der Revision einer IV-Rente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde betrifft die Revision einer ganzen Invalidenrente, die der Versicherten seit dem 1. März 2012 gewährt wurde. Das IV-Amt des Kantons Genf entschied, die Rente per 1. Mai 2024 zu streichen, basierend auf medizinischen Gutachten und Berichten, die eine angebliche Verbesserung des Gesundheitszustands seit 2023 nahelegten. Die kantonale Vorinstanz hob jedoch die Entscheidung des IV-Amts mit der Begründung auf, dass keine ausreichenden Beweise für eine wesentliche Gesundheitsverbesserung vorliegen.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die rechtlichen Grundlagen (Art. 95 und 96 BGG) für die Beurteilung der Beschwerde werden dargestellt. Das Bundesgericht ist zur Rechtsanwendung ex officio befugt. - **E.2:** Der Streit betrifft die Revision der Invalidenrente, wobei die Beweislast für die Verbesserung des Gesundheitszustandes beim IV-Amt liegt. Die kantonale Vorinstanz hielt die vorgelegten Beweismittel für unzureichend und rügte, dass keine Expertise mit ausreichender fachlicher Breite durchgeführt wurde. - **E.3:** Die kantonale Vorinstanz hatte die medizinischen Berichte und Gutachten geprüft und ihnen keine ausreichende Beweiskraft zugesprochen. Die Schlussfolgerungen der Richter waren jedoch fehlerhaft, da keine zusätzlichen Instruktionsmassnahmen vorgenommen wurden, um den Gesundheitszustand genauer zu klären. - **E.4:** Das Bundesgericht rügt die kantonale Instanz für die unvollständige Sachverhaltserhebung und ordnet eine umfassendere multidisziplinäre Begutachtung an.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird gutgeheissen, und die Entscheidung der Vorinstanz wird aufgehoben, wobei neue Sachverhaltsabklärungen angeordnet werden.
7B_485/2025: Urteil betreffend amtliche Verteidigung in einem Fall von Verkehrsregelverletzungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde von der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt mittels Strafbefehl wegen mehrfacher Verkehrsregelverletzungen (unnötig langsames Fahren und Nichtbetätigung der Richtungsanzeige) zu einer Busse von CHF 350.– verurteilt. Nach einer Einsprache und Aufhebung des ursprünglichen Strafbefehls sowie einer Berichtigung der Tatzeit setzte sich A.________ gegen die Vorwürfe zur Wehr. Während des laufenden Strafverfahrens ersuchte er um Beiordnung einer amtlichen Verteidigung, was von der Staatsanwaltschaft und anschliessend vom Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt abgelehnt wurde.
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5A_553/2025: Beschwerde gegen Nichteintretensentscheid des Kantonsgerichts St. Gallen betreffend Betreibungsregisterauszug
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer rügte die Ausstellung von Betreibungsregisterauszügen durch das Betreibungsamt St. Gallen sowie eine mangelnde Gesprächsbereitschaft und die Erhebung überhöhter Gebühren. Nach einem Nichteintretensentscheid des Kreisgerichts St. Gallen und einem weiteren Nichteintretensentscheid des Kantonsgerichts St. Gallen erhob er Beschwerde an das Bundesgericht.
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6B_1003/2024: Entscheid über die strafrechtliche Beurteilung einer nicht genehmigten Klimaprotestaktion
Zusammenfassung des Sachverhalts
Drei Personen (A._______, B._______ und C.________) nahmen an einer nicht genehmigten Klimademonstration teil, bei der ein zentraler Verkehrsknotenpunkt in Lausanne blockiert wurde. Die Demonstration führte zu erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrs. Die Beschwerdeführer wurden in den Vorinstanzen teilweise freigesprochen und teilweise für schuldig befunden. Das Bundesgericht prüfte die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Strafbarkeit sowie der Vereinbarkeit der Verurteilung mit Grundrechten wie der Versammlungsfreiheit.
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6B_45/2024: Entscheidung zu vielfältigen strafrechtlichen Vorwürfen und prozessrechtlichen Fragen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde wegen zahlreicher strafrechtlicher Vergehen verurteilt, darunter wirtschaftsrechtliche Delikte wie Verletzungen der Pflicht zur Buchführung, Betrug und Geldwäscherei sowie Missbrauch von Covid-19-Krediten. Er übernahm als \"Strohmann\" diverse Gesellschaften, die bereits stark verschuldet waren und setzte diese Geschäftspraxis systematisch um. Darüber hinaus wurde ihm vorgeworfen, öffentliche Leistungen widerrechtlich zu empfangen. Die Vorinstanz erkannte zahlreiche strafrechtliche Vergehen und verhängte eine Freiheitsstrafe.
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6B_970/2024: Abweisung der Beschwerde wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ war während der Wintersaison 2014/2015 als Food-&-Beverage-Manager für ein Restaurant der B.________ SA tätig. Ihm wurden Verstösse gegen interne Geschäftsrichtlinien vorgeworfen, insbesondere die nicht registrierte Konsumation oder unrechtmässige Verteilung von Lagerbeständen sowie ein unangemessenes Verhalten während der Arbeit.
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6B_317/2025: Urteil zur Straftat der „Entrave aux services d'intérêt général“
Zusammenfassung des Sachverhalts
Fünf Personen (A.________, B.________, C.________, D.________ und E.________) haben im Rahmen einer nicht genehmigten Demonstration am 14. Dezember 2019 in der Rue Centrale in Lausanne den Verkehr blockiert, was den Betrieb der öffentlichen Verkehrsmittel sowie die Bewegung von Rettungsfahrzeugen beeinträchtigt hat. Die zuständigen kantonalen und städtischen Behörden wurden nicht rechtzeitig informiert, und die Polizei musste schliesslich mit körperlicher Gewalt eingreifen, um die Situation zu klären. Die Demonstranten bestritten nicht, an der Aktion teilgenommen zu haben, beriefen sich aber auf ihre Grundrechte auf Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit.
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6B_46/2024: Urteil zur Strafzumessung und zur reformatio in pejus
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde vom Strafgericht des Bezirks Lausanne am 24. November 2022 wegen mehrerer Straftaten (unter anderem Vertrauensmissbrauch, qualifizierte ungetreue Geschäftsführung und Verstoss gegen das Ausländergesetz) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Berufungsinstanz, die Strafappellationskammer des Kantonsgerichts Waadt, bestätigte das Strafmass im Wesentlichen, obwohl sie ihn teilweise freisprach (Befreiung vom Vorwurf der erschlichenen falschen Feststellung). Der Beschwerdeführer focht das Berufungsurteil vor dem Bundesgericht an mit der Behauptung, seine Freiheitsstrafe hätte angesichts des Teilfreispruchs reduziert und ihm der Vollzug der Strafe im Sinne des bedingten Strafvollzugs gewährt werden müssen.
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6B_47/2024: Urteil zur strafrechtlichen Verurteilung und Berufung betreffend Gesellschaftsmanipulationen und die Verpflichtung zur Buchführung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde von der Vorinstanz wegen verschiedener Straftaten verurteilt, darunter verschärfte ungetreue Geschäftsführung, betrügerische Erlangung einer falschen Feststellung, Verletzung der Buchführungspflicht und unbewilligte Beschäftigung von Ausländern. Die Vorinstanz reduzierte die gegen A.________ verhängte Freiheitsstrafe auf sieben Monate, bestätigte jedoch im Wesentlichen die Verurteilungen, insbesondere die Pflicht zur Buchführung und die betrügerische Erlangung von falschen Feststellungen in bestimmten Fällen. Der Beschwerdeführer wandte sich gegen diese Verurteilungen an das Bundesgericht.
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6B_5/2025: Urteil zur Strassenblockade und deren Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, B.________ und C.________ wurden zunächst vom Bezirksgericht Lausanne und später vom Kantonsgericht Waadt wegen mehrerer Delikte, darunter der *\"Entrave aux services d'intérêt général\"* (Entgleisung der Dienste von öffentlichem Interesse), verurteilt. Die Vorwürfe resultieren aus einer nicht autorisierten Demonstration, bei der der Verkehr auf der Pont Bessières in Lausanne mehrere Stunden blockiert wurde. Die Angeklagten argumentierten vor Bundesgericht, dass weder die Intensität der Beeinträchtigung noch ihre Absicht eine Grundlage für die Verurteilung biete.
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9C_446/2024: Entscheid betreffend Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, geboren 1972, war als Verkaufsberaterin tätig und beantragte Leistungen der Invalidenversicherung aufgrund einer ankylosierenden Spondylitis seit August 2012. Nach einer intensiven und langjährigen medizinischen Abklärungsphase sowie mehreren Entscheidungen der kantonalen Behörden wurde schliesslich eine abgestufte Rente ab Juni 2014 bis Dezember 2015 gewährt. Die Beschwerdeführerin beanstandete den Entscheid des Gerichts des Kantons Waadt und verlangte die Gewährung einer höheren Invalidenrente ab Dezember 2015.
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6B_159/2025: Abweisung der Beschwerde gegen Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer und weiterer Straftaten
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde wegen Fahren in qualifiziert alkoholisiertem Zustand, Gewalt oder Drohung gegen Behörden und Beamte, einfacher Körperverletzung sowie Beleidigung vom Genfer Polizeigericht verurteilt. Nach erfolgter Berufung bestätigte die genferische Strafkammer das erstinstanzliche Urteil. A.________ erhob Beschwerde vor dem Bundesgericht mit dem Ziel, wesentliche Punkte seiner Verurteilung anzufechten, insbesondere die Feststellung seiner Unschuld hinsichtlich der Trunkenheit am Steuer und seine Unzurechnungsfähigkeit bei den anderen Straftaten. Er beantragte auch die Zulassung weiterer Beweise sowie eine Expertise.
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9C_409/2025: Verfügung des Bundesgerichts betreffend Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ reichte eine Beschwerde gegen eine Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 14. Juli 2025 ein. Das Verwaltungsgericht wies ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab, da das Verfahren als aussichtslos beurteilt wurde, und setzte einen Kostenvorschuss an. Da dieser nicht bezahlt wurde, trat die Vorinstanz auf die Beschwerde nicht ein und legte Verfahrenskosten auf. Das Bundesgericht überprüfte den Sachverhalt, erklärte das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und die Beschwerde wegen Gegenstandslosigkeit für erledigt.
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4D_119/2025: Urteil zu einer unzulässigen Beschwerde gegen einen Rechtsöffnungsentscheid
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ reichte eine Beschwerde gegen einen Rechtsöffnungsentscheid des Kreisgerichts St. Gallen vom 28. April 2025 ein. Das Kreisgericht hatte der Beschwerdegegnerin B.________ AG die provisorische Rechtsöffnung für den Betrag von Fr. 4'650.-- zuzüglich Zins erteilt. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der eingegangenen Beschwerde.
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4D_104/2025: Urteil betreffend Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ hatte beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 5. Mai 2025 betreffend Rechtsöffnung erhoben.
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7B_343/2025: Entscheid zur Beschwerde betreffend Nichtanhandnahmeverfügung und unzureichende Begründung im Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ legte beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid der Strafkammer der Cour de justice des Kantons Genf vom 9. April 2025 ein. Dieser Entscheid betraf die Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des Genfer Staatsanwalts vom 4. März 2025 im Zusammenhang mit A.________s Beschwerde gegen den medizinischen Dienst der Haftanstalt Champ-Dollon. A.________ beanstandete eine Verzögerung bei der medizinischen Versorgung, insbesondere bei der Bereitstellung neuer Brillen. Zudem stellte er einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege.
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7B_218/2024: Urteil zur Anfechtung einer Einstellungsverfügung und abgelehnten Beweisanträgen im Kontext von Gewaltvorwürfen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Zwischen A.________ und ihrem Ehepartner B.________ bestand während ihrer Ehe eine stark konfliktbeladene Beziehung, die zu mehreren gerichtlichen und strafrechtlichen Verfahren führte. Nachdem das Ministère public des Kantons Genf die von A.________ erhobenen Beschwerden wegen Gewaltvorwürfen gegen B.________ eingestellt hatte, focht sie diese Entscheidung mit einer Beschwerde bei der Chambre pénale de recours des Kantons Genf an. Diese wies die Beschwerde ab. A.________ wandte sich daraufhin an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung der Einstellungsverfügung sowie Anordnungen zur Fortführung der Untersuchung oder eine Überweisung der Sache an die geeignete gerichtliche Instanz.
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8C_695/2024: Ablehnung einer Invalidenrente (gemischte Methode)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, geboren 1971 und zuletzt als Unterhaltsreinigerin tätig, beantragte nach einer Knieverletzung vom Mai 2020 bei der IV-Stelle Solothurn eine Invalidenrente. Nach einer arthroskopischen Knieoperation und einem polydisziplinären Gutachten sowie einer Haushaltsabklärung verneinte die IV-Stelle einen Rentenanspruch (Invaliditätsgrad: 8 %). Das kantonale Versicherungsgericht Solothurn wies die Beschwerde dagegen ab. Vor Bundesgericht beantragte die Beschwerdeführerin die Zusprechung einer ganzen Rente oder Rückweisung an die IV-Stelle.
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4A_227/2025: Unzulässigkeit im Zusammenhang mit Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Appenzell Ausserrhoden, welches auf seine Beschwerde und sein Fristwiederherstellungsgesuch nicht eingetreten war. Das Bundesgericht wies das Gesuch um aufschiebende Wirkung ab und setzte eine Frist für die Zahlung des Kostenvorschusses. Da der Beschwerdeführer den Kostenvorschuss auch nach Ablauf der Nachfrist nicht leistete, wurde die Beschwerde nicht behandelt.
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7B_490/2025: Entscheid zur Unzulässigkeit der Beschwerde in einer Strafsache
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des Staatsanwalts Jura bernois-Seeland und später gegen die abweisende Entscheidung der Strafrekurskammer des Kantons Bern, da er behauptete, er und seine Familie seien von Beamten erniedrigend und gewaltsam behandelt worden. Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde für offensichtlich unzulässig, da die Anforderungen an die Begründung für zivilrechtliche Ansprüche und mögliche Verletzungen der Grundrechte nicht erfüllt wurden.
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6B_869/2024: Recht auf Beweisführung und Verurteilung wegen Behinderung von Gemeindienstleistungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ nahm am 20. September 2019 an einer nicht autorisierten Demonstration auf dem Pont Bessières in Lausanne teil, die den Verkehr blockierte und zu erheblichen Verzögerungen im öffentlichen Nahverkehr führte. Das Demonstrationsverhalten von A.________ wurde von den Vorinstanzen strafrechtlich geahndet, insbesondere wegen Behinderung von Gemeindendienstleistungen. Das Bundesgericht hatte den Fall 2024 bereits einmal zurückgewiesen und die kantonale Instanz angewiesen, den Sachverhalt zu ergänzen, insbesondere in Bezug auf den Grad der Behinderung des öffentlichen Verkehrs während der Demonstration.
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9C_674/2024: Entscheid betreffend jährliche Steuer zur Förderung des Tourismus
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ Sàrl, eine Sicherheitsfirma mit Sitz in U.________, wurde von der kantonalen Steuerverwaltung Genf aufgefordert, eine jährliche Tourismusförderungssteuer in Höhe von 1'000 CHF für die Steuerperioden 2023 und 2024 zu zahlen. Nach einer abgelehnten Einsprache gegen die Steuer erhob die Gesellschaft Beschwerde bei der Genfer Justiz, die ebenfalls abgewiesen wurde. Die Gesellschaft ficht den Entscheid vor Bundesgericht an.
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5A_533/2025: Beschwerde gegen die Verlängerung der Frist zur Einreichung eines Gutachtens im Scheidungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Rahmen des Scheidungsverfahrens zwischen A.________ und B.________ ernannte der Einzelrichter von Locarno-Città mehrere Gutachter, um Vorschläge für das Kindeswohl hinsichtlich der Obhut und des persönlichen Verkehrs des nicht obhutsberechtigten Elternteils zu erhalten. Die Frist zur Abgabe des Gutachtens wurde am 17. April 2025 bis zum 30. Juni 2025 verlängert. A.________ beantragte mit ihrem Rechtsmittel vom 28. April 2025 die Aufhebung dieser Verlängerung. Das Kantonsgericht des Kantons Tessin wies den Antrag wegen fehlender Glaubhaftmachung eines schwerwiegenden Nachteils gemäss Art. 319 lit. b Ziff. 2 ZPO als unzulässig ab.
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1C_666/2024: Bundesgerichtliches Verfahren betreffend Abbruch und Neubau einer Mobilfunkanlage in Hüttwilen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführenden A.________, B.________, C.________, D.________, E.________ und F.________ erhoben Beschwerde gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau betreffend Abbruch und Neubau einer Mobilfunkanlage in der Gemeinde Hüttwilen. Nach Einleitung des bundesgerichtlichen Verfahrens zog die Beschwerdegegnerin Swisscom (Schweiz) AG das Baugesuch zurück, da es nicht mehr den technischen Anforderungen entsprach. Das Verfahren wurde daraufhin gegenstandslos.
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1C_187/2024: Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Swisscom (Schweiz) AG reichte ein Baugesuch für den Neubau einer Mobilfunkanlage mit 5G-Antennen in Büren an der Aare ein. Das Bauvorhaben wurde trotz Einsprachen von Anwohnern durch die Einwohnergemeinde, die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern und schliesslich durch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern bewilligt. Der Beschwerdeführer A.A. erhob Beschwerde ans Bundesgericht und verlangte die Ablehnung der Baubewilligung bzw. eine Rückweisung zur Neubeurteilung.
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7B_1292/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Bedingungen des Verwahrungsvollzugs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________, der wegen schwerer Straftaten verwahrt ist, beantragte Änderungen der Bedingungen des Verwahrungsvollzugs, insbesondere unter Berufung auf Konventionsverletzungen nach der EMRK und anderen internationalen Regelwerken. Die kantonalen Behörden wiesen seine Gesuche ab. Nach einem früheren bundesgerichtlichen Urteil wurde die Sache an kantonale Instanzen zurückgewiesen, erneut behandelt und letztlich seine Beschwerde vom Verwaltungsgericht des Kantons Aargau abgewiesen. A.________ erhob dagegen erneut Beschwerde ans Bundesgericht.
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7B_13/2022: Klassierung einer Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________, ein Stadtparlamentarier von Genf, wandte sich gegen die Klassierung seiner Strafanzeige gegen den Polizisten B.________ wegen Amtsmissbrauchs, Verleumdung (Art. 303 StGB), Irreführung der Rechtspflege (Art. 304 StGB) und Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB). Die Strafanzeige betraf die Umstände der polizeilichen Massnahmen, insbesondere seine Festnahme und eine „Sicherheitsdurchsuchung“, bei welcher er sich vollständig entkleiden und seine Körperöffnungen zeigen musste.
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8C_750/2024: Entscheid des Bundesgerichts zur Invalidenversicherung (Begaz-Gutachten, Invaliditätsgrad)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ meldete sich nach einem Verkehrsunfall und behaupteter Arbeitsunfähigkeit von 50% bei der IV-Stelle Nidwalden zum Leistungsbezug an. Nach medizinischen Abklärungen verneinte die IV-Stelle einen Rentenanspruch mangels eines Invaliditätsgrades von mindestens 40%. Das Verwaltungsgericht Nidwalden bestätigte diese Verfügung. Der Beschwerdeführer brachte die Angelegenheit mit einer Beschwerde vor das Bundesgericht und beantragte mindestens eine Viertelsrente oder die Rückweisung des Falles zur Einholung eines Gerichtsgutachtens.
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