Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
8C_410/2025: Zustellung und Fristablauf bei einer Beschwerde gegen ein Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich mit einer Beschwerde gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 16. Mai 2025, welches ihm gemäss postalischer Bescheinigung am 3. Juni 2025 zugestellt wurde. Die Beschwerde wurde erst am 14. Juli 2025 der Post übergeben. Streitpunkt war die Einhaltung der gesetzlichen Rechtsmittelfrist.
Zusammenfassung der Erwägungen
1. (E.1) Nach geltendem Recht gilt eine gerichtliche Zustellung als erfolgt, wenn sie auf ordentlichem Weg in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist; eine tatsächliche Kenntnisnahme ist nicht erforderlich. Die Rechtsmittelfrist beginnt am Folgetag (vgl. Art. 44 Abs. 1 BGG).
2. (E.2) Im vorliegenden Fall wurde das Urteil am 3. Juni 2025 zugestellt, wodurch die Frist am darauffolgenden Tag, dem 4. Juni 2025, zu laufen begann und am 3. Juli 2025 endete.
3. (E.3) Die am 14. Juli 2025 der Post übergebene Beschwerde war offensichtlich verspätet und konnte daher nicht berücksichtigt werden.
4. (E.4) In Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG wurde auf die Beschwerde nicht eingetreten.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird nicht berücksichtigt und es fallen keine Kosten an.
7B_1208/2024: Entscheid über die Verwertung von beweisrechtlich umstrittenen Unterlagen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ (Jahrgang 2000) wurde beschuldigt, mehreren Mädchen und Frauen (teilweise minderjährig) über das soziale Netzwerk Instagram unerwünschte Bilder und Nachrichten sexuellen Inhalts geschickt zu haben. Die Ermittlungen führten zu Beweisen, die durch eine Anfrage der Polizei an Facebook Ireland Ltd. gesichert wurden. Der Beschwerdeführer beantragte, diese und andere Unterlagen aus dem Verfahren zu entfernen und zu zerstören, da sie seiner Ansicht nach auf rechtswidrige Weise erhoben wurden. Diese Anträge wurden sowohl vom Staatsanwalt des Arrondissements de l'Est vaudois als auch von der Chambre des recours pénale des Tribunal cantonal des Kantons Waadt abgewiesen.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht prüft zunächst die Zuständigkeit und Feststellung eines möglichen irreparablen Nachteils aufgrund einer Zwischenentscheidung. Es stellt fest, dass die Entscheidung in einem laufenden Strafverfahren erging und grundsätzlich später vor dem Gericht des Hauptsacheverfahrens gerügt werden könne. Der Beschwerdeführer machte jedoch geltend, dass die Aufbewahrung und Verwendung der beanstandeten Beweise bereits jetzt einen erheblichen Nachteil für seine Rechte darstelle. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Vorinstanz gegen prozessuale Vorschriften verstossen hat, insbesondere durch das Unterlassen eines ordnungsgemässen Meinungsaustauschs der Parteien im kantonalen Verfahren. Dieser Mangel verhinderte, dass das Staatsministerium relevante Beweise und Erklärungen zur Verteidigung seiner Position einbrachte. Das Bundesgericht betont, dass der Behauptung des Beschwerdeführers über die rechtswidrige Beweiserhebung bisher nicht ausreichend Rechnung getragen wurde, und hebt hervor, dass die Vorinstanz ihr Urteil besser begründen und weitere relevante Beweismittel einholen muss.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde gutgeheissen, das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung zurückgewiesen.
7F_26/2025: Urteil betreffend ein Revisionsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller A.________ beantragt mit Eingabe vom 1. Juni 2025 die Revision des Bundesgerichtsurteils 1B_575/2022 vom 17. November 2022, in welchem das Bundesgericht auf eine von ihm erhobene Beschwerde betreffend Ausstand und Rechtsverzögerung nicht eingetreten war. Grundlage für das Gesuch ist der Vorwurf fehlender Ausstandspflicht der Bundesrichterin Monique Jametti aufgrund einer persönlichen Feindschaft.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Bundesgericht verweist auf die Rechtskraft seiner Entscheide und stellt klar, dass eine Revision nur aufgrund der in Art. 121 ff. BGG abschliessend geregelten Gründe möglich ist. Eine Wiedererwägung eines als unrichtig empfundenen Entscheides ist ausgeschlossen. - **E.2:** Der Gesuchsteller beruft sich auf einen Strafbefehl, der ihn betreffend am 28. Mai 2025 ausgestellt wurde und in dem die Bundesrichterin Monique Jametti als Geschädigte erwähnt wird. Er leitet eine Feindschaft von diesem Umstand ab, die aus seiner Sicht eine Ausstandspflicht begründet hätte. Das Bundesgericht erklärt jedoch, dass solche Vorwürfe rechtsmissbräuchlich sind, da sie beliebig gegen Gerichtspersonen erhoben werden könnten. Zudem wird festgestellt, dass ein tauglicher Revisionsgrund nach Art. 121 lit. a BGG nicht hinreichend substanziiert dargelegt wurde. - **E.3:** Selbst wenn die Frist für die Einreichung des Revisionsgesuchs gewahrt wäre, fehlt es an einer ausführlichen Begründung, weshalb der behauptete Ausstandsgrund relevant sei. Das Bundesgericht verweist auf ähnliche Rechtsfälle und kommt zum Schluss, dass die Rüge keine Grundlage für eine Revision darstellt. - **E.4:** Das Revisionsgesuch ist unbegründet und wird abgewiesen. Zudem wird das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege aufgrund der Aussichtslosigkeit des Verfahrens abgewiesen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Revisionsgesuch wird abgewiesen, ebenso das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, und die Gerichtskosten werden dem Gesuchsteller auferlegt.
6B_134/2025: Entscheidung betreffend eine Verurteilung wegen Dienstleistungsbehinderung im Rahmen einer nicht bewilligten Demonstration
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ hat an einer nicht bewilligten Demonstration in der Innenstadt von Lausanne am 14. Dezember 2019 teilgenommen. Ziel der Aktion war es, durch Blockaden auf Klimaanliegen aufmerksam zu machen. Dabei wurden Verkehrswege, insbesondere für mehrere Linien des öffentlichen Nahverkehrs, behindert. Die Vorfälle führten auch zu Verzögerungen im Rettungsdienst. Der Beschwerdeführer wurde dafür wegen Dienstleistungsbehinderung gemäss Art. 239 StGB verurteilt. Er erhob verschiedene rechtliche Einwände, darunter die Verletzung des Grundsatzes \"in dubio pro reo\" sowie seiner Versammlungsfreiheit nach Art. 11 EMRK. Die Vorinstanzen bestätigten die Verurteilung mehrfach, auch nach Rückweisung durch das Bundesgericht.
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1C_407/2025: Auslieferung an Rumänien
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesamt für Justiz bewilligte die Auslieferung von A.________ an Rumänien zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen Betäubungsmitteldelikten. A.________ erhob dagegen Beschwerde mit der Begründung, seine gesundheitlichen Probleme stünden einer Auslieferung entgegen. Diese Beschwerde wurde vom Bundesstrafgericht abgewiesen. A.________ legte daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht ein.
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8F_5/2025: Entscheid zu einer Revisionsfrage im Bereich der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Versicherte (A.________) verlangte eine Revision des bundesgerichtlichen Entscheids vom 24. Juni 2024 (8C_21/2024), mit dem ihre Beschwerde gegen die ablehnende Verfügung der Invalidenversicherung bezüglich einer neuen Leistung aufgrund psychischer Beschwerden abgewiesen wurde. Sie begründete die Revisionsgesuche mit neuen medizinischen Gutachten, die nach diesem Bundesgerichtsurteil vom 2024 erstellt worden waren.
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8C_412/2025: Entscheidung über die Zulässigkeit einer Beschwerde im Bereich der Sozialhilfe
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ legte am 3. Juni 2025 Beschwerde gegen ein Urteil des kantonalen Gerichts Neuenburg vom 20. Mai 2025 ein, versäumte jedoch, die angefochtene Entscheidung mit der Eingabe zu übermitteln. Das Bundesgericht gewährte dem Beschwerdeführer am 5. Juni 2025 eine Frist zur Behebung dieses Formmangels, welche dieser ungenutzt liess.
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8C_485/2024: Anspruch auf Invalidenrente ab 1. Dezember 2020
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, eine gelernte Damenschneiderin, meldete sich im Juni 2020 aufgrund gesundheitlicher Probleme, welche durch einen Treppensturz im November 2019 verursacht wurden, bei der Invalidenversicherung (IV) an. Nach Eingliederungsversuchen und medizinischen Massnahmen sprach die IV-Stelle Schaffhausen der Beschwerdeführerin rückwirkend ab Dezember 2022 eine ganze Invalidenrente zu. Die Beschwerdeführerin verlangt jedoch die Rentenzusprach ab Dezember 2020. Das Obergericht des Kantons Schaffhausen wies die Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle ab. Die Beschwerdeführerin legte Beschwerde ans Bundesgericht ein.
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5A_852/2024: Beschwerde gegen Entscheid betreffend Modifikation des Scheidungsurteils (elterliche Rechte)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.A.________ ersucht um Abänderung des Scheidungsurteils von 2019, um ihm das alleinige Sorgerecht und die Obhut über die Kinder zu übertragen. Er stützt sich dabei auf ein Gutachten aus dem Jahr 2023, das seiner Ex-Ehefrau psychologische Probleme und eingeschränkte elterliche Kompetenzen attestiert. Die kantonale Appellationsinstanz hatte diese Argumente weitgehend zurückgewiesen und die Modifikation des Scheidungsurteils abgelehnt.
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9C_281/2024: Entscheidung zur Kostenübernahme einer hyperbaren Sauerstofftherapie im Zusammenhang mit einer Post-Covid-19-Erkrankung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, stellte am 1. September 2022 über seinen Arzt ein Gesuch zur Kostenübernahme einer hyperbaren Sauerstofftherapie (Post-Covid-19-Erkrankung) bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (CSS Kranken-Versicherung AG). Nach Ablehnung der Kostenübernahme am 4. Oktober 2022 und des Wiedererwägungsgesuchs am 1. März 2023 schloss die CSS endgültig am 28. Juni 2023 mit Einspracheentscheid eine Leistungspflicht aus. Die Vorinstanz, das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich, wies die Beschwerde gegen den Einspracheentscheid ab.
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1C_185/2025: Entscheid betreffend den Rückzug einer Beschwerde im Bereich des öffentlichen Dienstrechts
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein Angestellter der Stadt Lausanne, wurde von der Gemeindeverwaltung verpflichtet, seine Präsenz- und Abwesenheitszeiten genau im Software-System TimeTool zu erfassen, auf manuelle Einträge zu verzichten, Abwesenheiten stets einzutragen (mit Ausnahme der 15-Minuten-Pause) und ab dem ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorzulegen. Zudem wurde ihm die Möglichkeit des Fernarbeitens untersagt. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt, setzte die Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Attests ab dem ersten Tag ausser Kraft, wies jedoch die restliche Beschwerde ab. A.________ zog seine Beschwerde beim Bundesgericht zurück.
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9C_571/2024: Urteil zur Invalidenrente nach Neuanmeldung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, beantragte nach Neuanmeldungen zur Invalidenversicherung die Ausrichtung einer ganzen IV-Rente ab dem 1. Februar 2019. Die IV-Stelle und das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz wiesen die entsprechenden Gesuche aufgrund fehlender Verschlechterung des Gesundheitszustands ab. Vor dem Bundesgericht hielt die Beschwerdeführerin an ihrem Begehren fest und brachte zusätzliche Arztberichte ein, die eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands belegen sollten.
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8C_359/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde im Bereich Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte die Beschwerde von A.________, vertreten durch B.________, gegen die vorinstanzliche Entscheidung des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich zu beurteilen. Gegenstand war eine Prozessvoraussetzung im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung. Die Beschwerde wurde verspätet eingereicht, und Formmängel wurden innerhalb der angesetzten Nachfrist nicht behoben.
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7B_697/2024: Ablehnung eines Ausstandsgesuchs gegen Staatsanwältin in Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Strafverfahren gegen A.________ wegen sexueller Handlungen mit Kindern und Pornografie führte zu einem Streit um die Durchführung einer Schlusseinvernahme durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern. Herr A.________ stellte ein Ausstandsgesuch gegen die zuständige Staatsanwältin Géraldine Kipfer, das jedoch vom Obergericht des Kantons Bern abgewiesen wurde.
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5A_590/2024: Urteil zum Ehe- und Güterrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ (bürgerlich britisch) und B.________ (bürgerlich polnisch) heirateten am 23. September 2011. Vorab schlossen sie in Grossbritannien einen Ehevertrag. Die Ehe wurde durch Urteil des erstinstanzlichen Gerichts des Kantons Genf vom 8. April 2022 geschieden, wobei der Güterstand und die Vorsorgeansprüche aufgeteilt wurden. A.________ erhob gegen das Urteil Berufung, und die Cour de justice des Kantons Genf modifizierte Teile des erstinstanzlichen Urteils. A.________ reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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7B_378/2025: Entscheid zur Entsiegelung von Datenträgern im Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt führt ein Strafverfahren gegen A.________ wegen zahlreicher Delikte, darunter gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei. Im Rahmen von Hausdurchsuchungen wurden diverse elektronische Geräte und Datenträger sichergestellt und teils auf Antrag von A.________ versiegelt. Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Basel-Stadt deren Entsiegelung. Das Gericht hiess das Gesuch mit Ausnahme von Anwaltskorrespondenz gut. A.________ wandte sich daraufhin mit einer Beschwerde gegen diesen hybriden Entscheid ans Bundesgericht.
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9C_722/2024: Steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für einen Ersatzneubau
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Steuerpflichtige A.________ deklarierte in ihrer Steuererklärung für die Steuerperiode 2020 bestimmte Kosten im Zusammenhang mit dem Abbruch und Ersatzbau eines Wohnhauses als abzugsfähig. Nach Prüfung wurden ihr Rückbaukosten von CHF 40'000 anerkannt, andere geltend gemachte Kosten jedoch abgelehnt. Ihre Einsprache, Beschwerde und der Rekurs gegen die Abweisungen wurden von den kantonalen Instanzen allesamt zurückgewiesen. Die Steuerpflichtige verlangt vor Bundesgericht die Berücksichtigung weiterer Kosten als Abzugspositionen.
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6B_574/2025: Entscheidung zur Strafzumessung und Rechtsanwendung in Bezug auf Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde vom Gericht wegen wiederholter Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz, namentlich Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln sowie Handel mit diesen, verurteilt. Er legte gegen sein erstes Urteil Berufung ein, das von der kantonalen Instanz teilweise aufgehoben und neu entschieden wurde. Gegen das Urteil der Berufungsinstanz erhob er Beschwerde an das Bundesgericht und rügte eine Verletzung von Art. 49 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) sowie ein angebliches Missverhältnis der verhängten Sanktionen.
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8C_417/2025: Prozessvoraussetzungen bei Beschwerde gegen einen Rückweisungsentscheid im Unfallversicherungsrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die GENERALI Allgemeine Versicherungen AG erhob beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Rückweisungsentscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Basel-Stadt. In diesem wurde die Verfügung zur Begutachtung aufgehoben und die Sache zur Durchführung eines Einigungsverfahrens gemäss Art. 7j ATSV zurückgewiesen. Streitpunkt war die Anfechtbarkeit eines Zwischenentscheids und die damit verbundenen Prozessvoraussetzungen gemäss Art. 93 BGG.
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9C_347/2024: Ersatzbeschaffung und Steueraufschub bei der Grundstückgewinnsteuer
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ verkaufte eine selbstbewohnte Liegenschaft im Kanton St. Gallen und beantragte dafür einen Steueraufschub wegen der Ersatzbeschaffung. Das Kantonale Steueramt verweigerte den Steueraufschub, da die Liegenschaft vor der Veräusserung längere Zeit leer gestanden hatte. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen gewährte den Steueraufschub und wies die Sache an das Steueramt zurück. Das Kantonale Steueramt legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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8C_336/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde in Bezug auf Ergänzungsleistungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte Ergänzungsleistungen beim Service des prestations complémentaires (SPC) des Kantons Genf, welcher den Anspruch durch Verfügung vom 18. Oktober 2024 und Entscheid auf Einsprache am 17. Januar 2025 bestätigte. Die Beschwerde gegen den Einspracheentscheid wurde durch die Chambre des assurances sociales der Cour de justice Genf mit Entscheid vom 15. Mai 2025 wegen verspäteter Einreichung für unzulässig erklärt. Vor Bundesgericht rügte die Beschwerdeführerin den kantonalen Entscheid, erfüllte jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde.
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7B_390/2025: Urteil zur Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens im Zusammenhang mit einer Gefährdungsmeldung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ reichte eine Strafanzeige gegen B.________ und C.________ ein, da sie deren Gefährdungsmeldung an die KESB bezüglich ihres an Trisomie 21 leidenden Kindes als ehrverletzend auffasste. Die Staatsanwaltschaft Schwyz verfügte die Nichtanhandnahme. Nach Abweisung der Beschwerden der Beschwerdeführerin durch das Kantonsgericht Schwyz und einem Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts prüfte das Kantonsgericht den Fall erneut, bestätigte die Nichtanhandnahme und auferlegte der Beschwerdeführerin die Verfahrenskosten.
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5A_572/2025: Entscheid zum Streit um Gerichtskosten und Beschwerderecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde durch den Gerichtsschreiber des Bezirksgerichts Broye und Nord vaudois am 12. Mai 2025 zur Leistung einer Auslagenvorschusszahlung von CHF 2'250 aufgefordert. Diese Forderung betraf die Hälfte der mutmasslichen Gerichtskosten gemäss Art. 98 Abs. 1 ZPO in einer gegen mehrere Parteien eingeleiteten Verfahren. A.________ erhob eine Beschwerde gegen diese Verfügung, welche von der Zivilkamer des Kantonsgerichts Waadt am 5. Juni 2025 abgewiesen wurde. Daraufhin legte A.________ eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, die mit dem vorliegenden Entscheid behandelt wurde.
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8C_156/2025: Unfallversicherung: Beurteilung der Unfallkausalität bei Schulterbeschwerden
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, bei der AXA obligatorisch unfallversichert, erlitt am 6. November 2022 einen Sturz auf Knie und rechte Schulter. Die AXA stellte die Leistungen per 18. Dezember 2022 mit der Begründung ein, es bestehe kein natürlicher Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und den weiterhin geklagten Schulterbeschwerden. Sowohl versicherungsinterne Abklärungen als auch externe Gutachten wiesen Diskrepanzen auf. Die Vorinstanz bestätigte die Leistungseinstellung. A.________ erhob Beschwerde ans Bundesgericht.
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6B_241/2025: Entscheid des Bundesgerichts betreffend Strassenblockade im Rahmen einer Klimademonstration
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ nahm zusammen mit weiteren Demonstranten ohne behördliche Genehmigung an einer klimabezogenen Demonstration in Lausanne teil. Dabei blockierten sie mehrere Stunden die Rue Centrale mit ihrer Anwesenheit sowie mit Objekten wie Betonblöcken und Holzpaletten. Die Polizei griff erst nach mehreren Aufforderungen und einer Wartezeit ein, räumte die Demonstranten gewaltsam und leitete Verfahren gegen einzelne Personen ein, darunter A.________. Dies führte zu seiner Verurteilung wegen u.a. Behinderung von öffentlichen Dienstleistungen und Verkehrsregeln-Verstössen durch das kantonale Gericht. Als Folge der Beschwerde an das Bundesgericht wurde überprüft, ob die Verurteilung diesen rechtlichen Normen entsprach und ob sie die Grundrechte des Beschwerdeführers verletzte.
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7F_7/2025: Urteil betreffend ein Revisionsgesuch und ein Ausstandsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller A.________ beantragte die teilweise Revision des Bundesgerichtsurteils vom 29. Januar 2025, in welchem das Bundesgericht auf acht Beschwerden nicht eingetreten war. Er machte geltend, das Gericht habe wesentliche Tatsachen übersehen und beantragte zudem den Ausstand sämtlicher Bundesrichter wegen angeblicher Befangenheit.
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9C_275/2025: Obligatorische Krankenversicherungspflicht für im Ausland wohnhafte Rentner: Ausübung des Optionsrechts
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, seit 2009 Bezüger einer Schweizer Altersrente und wohnhaft in Frankreich, beantragte 2020 die Beendigung seiner Schweizer Krankenversicherung aufgrund seiner Zugehörigkeit zum französischen Krankenversicherungssystem. Die Institution LAMal lehnte die Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz ab, da A.________ die erforderlichen Dokumente nicht fristgerecht eingereicht und sein Optionsrecht gegenüber dem französischen System verspätet ausgeübt hatte.
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