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Bundesgericht neue Urteile vom 18.08.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

8C_145/2025: Entscheid zur Invalidenversicherung (Rente)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine 1985 geborene Frau, die bereits eine halbe Rente der Invalidenversicherung bezieht, stellte nach einem Umzug in den Kanton Jura im Jahr 2022 eine neue Anfrage auf Gewährung einer ganzen Invalidenrente unter Berufung auf eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes. Ein psychiatrisches Gutachten bestätigte jedoch eine weiterhin 50 % reduzierte Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit. Die Invalidenversicherung lehnte die Anfrage ab, was in der kantonalen Vorinstanz ebenfalls bestätigt wurde.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1**: Das Bundesgericht stellt fest, dass die Beschwerde form- und fristgerecht eingereicht wurde und in materieller Hinsicht zulässig ist (Art. 90, 100 und 42 BGG).
**E.2**: Der rechtliche Rahmen über die Anforderungen der Invaliditätsabklärungen (Art. 7 und 8 ATSG, Art. 28a IVG) sowie die Beweiswürdigung wurde umfassend durch die Vorinstanz erläutert. Insbesondere wurden die Voraussetzungen für neue Anfragen von Leistungen (Art. 87 Abs. 2 und 3 IVV) und die Beweiskraft medizinischer Berichte erläutert.
**E.4**: Die Vorinstanz stützte sich auf das psychiatrische Gutachten des Dr. F., welches detaillierte Diagnosen und Analysen der Arbeitsfähigkeit anhand juristischer Indikatoren lieferte. Das Gericht erkannte keine willkürlichen oder fehlerhaften Einschätzungen und bestätigte die Bewertung von 50 % Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit.
**E.5**: Die Behauptung der Verletzung des Rechts auf eine öffentliche Anhörung nach Art. 6 EMRK durch die Vorinstanz wird zurückgewiesen, da die Beschwerdeführerin nicht eindeutig eine solche Anhörung beantragt hatte, sondern lediglich auf die eigene und eine externe Aussage als Beweismittel fokussiert hatte.
**E.6**: Die divergierenden Berichte anderer Ärzte und das Berichtsdokument eines beruflichen Rehabilitationszentrums rechtfertigen keine Abweichungen von der Bewertung, da diese keine eindeutigen professionellen Belege gegen das psychiatrische Gutachten des Dr. F. lieferten. Die Beweiswürdigung der Vorinstanz war daher nicht willkürlich.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Beschwerdeführerin erhielt teilweise unentgeltliche Rechtspflege, die Kosten wurden vorläufig durch die Gerichtskasse getragen.


7B_1376/2024: Urteil zu gewerbsmässigem Betrug und weiteren Straftaten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wurde zunächst vom Strafgericht Basel-Landschaft wegen mehrfachen Betrugs, mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und Diebstahls zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Freigesprochen wurde sie in weiteren Anklagepunkten. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft verschärfte das Urteil und verurteilte die Beschwerdeführerin wegen gewerbsmässigem Betrug, weiteren Betrugsdelikten, Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage und Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 39 Monaten und einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe. Zudem wurden Schadenersatzforderungen geregelt. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde vor dem Bundesgericht und beantragte unter anderem eine mildere Strafe und Freisprüche in bestimmten Punkten.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die Sachurteilsvoraussetzungen für die Beschwerde sind erfüllt, auf sie wird eingetreten.
- **E.2:** Ein gewerbsmässiger Betrug liegt vor, da die Beschwerdeführerin systematisch durch Täuschung einen erheblichen Geldfluss von Geschädigten erlangte, die durch emotionale Manipulation und falsche Versprechen in ihrem Vertrauen ausgenutzt wurden. Die Vorwürfe der Beschwerdeführerin zu den Feststellungen der Vorinstanz sind unbegründet.
- **E.3:** Beim betrügerischen Missbrauch der Postcard von C.________ sel. sieht das Bundesgericht keinen Grund, die Schlussfolgerungen der Vorinstanz zu hinterfragen, da das fehlende Einverständnis von C.________ nach dessen Anzeige nachvollziehbar abgeleitet wird.
- **E.4:** Die Strafzumessung der Vorinstanz berücksichtigt das Gesamtverschulden angemessen und nimmt keine Ermessensüberschreitungen vor. Der Strafreduktion wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots wird von der Vorinstanz hinreichend Rechnung getragen. Die Beschwerdeführerin erlangt keine weitere Milderung.
- **E.5:** Die Kostenverlegung durch die Vorinstanz ist nach den einschlägigen Bestimmungen korrekt, eine Reduktion oder Befreiung ist nicht angezeigt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen und die Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.


1C_411/2023: Beschwerde betreffend den Plan für öffentliche Nutzung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gemeinde Corseaux plante die Neuordnung und Bebauung ihrer Parzelle Nr. 489, einschliesslich des Baus eines neuen Alters- und Pflegeheims (\"EMS Q1.________\"), einer Kindertagesstätte sowie von geschütztem Wohnraum. Die Parzelle liegt am Fuss eines Weinanbaugebiets und war bisher teilweise durch ältere Planungen geregelt. Gegen den geplanten Neubau, der teilweise die bisherigen Weinflächen betrifft, erhoben zahlreiche Privatpersonen und Organisationen Einsprache. Der Plan wurde jedoch vom Gemeinderat, vom zuständigen Departement des Kantons Waadt und von der Bevölkerung in einer Volksabstimmung genehmigt. Mehrere Beschwerdeführer beanspruchen vor Bundesgericht, der Plan verletze diverse Prinzipien des Raumplanungsrechts.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1**: Die Beschwerde ist grundsätzlich zulässig, da sie sich gegen einen Entscheid der letzten kantonalen Instanz richtet und alle Bedingungen des Bundesgerichtsgesetzes (Art. 82 ff. BGG) erfüllt.
**E.2**: Die alten Planungen sind obsolet, werden durch den neuen Plan ersetzt und bedürfen keiner separaten vorgerichtlichen Prüfung. Die kantonale Behörde hat diesen Punkt korrekt erörtert.
**E.3**: Es besteht keine Verpflichtung, den neuen Plan mit der laufenden Revision der Gesamtplanung der Gemeinde zu verknüpfen. Die Raumplanung erlaubt spezifische Teilplanungen unabhängig von der Gesamtrevision, wenn sie mit den Grundsätzen harmonisiert werden können. Diese Voraussetzung ist hier erfüllt.
**E.4**: Die Pesäung der Interessen wurde durchgeführt. Die neue Planung berücksichtigt das öffentliche Interesse und die örtlichen Gegebenheiten. Es liegen keine besonderen landschaftsschützerischen oder rechtlich zwingenden Gründe gegen das Vorhaben vor, und die Auswirkungen auf die Weinlandschaft sind begrenzt.
**E.5**: Der Plan verletzt keine konkreten föderalen oder kantonalen Schutzvorschriften. Die bestehenden Bauhöhen und Platzierung des Projekts sind dem Standort angepasst.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen und die Kosten den unterliegenden Beschwerdeführern auferlegt, ohne Parteientschädigungen.


5A_610/2025: Entscheidung über die aufschiebende Wirkung bei vorsorglicher Massnahme zum Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (Mutter) und B.________ (Vater) befinden sich seit 2021 im Scheidungsverfahren. Ihre Kinder C.________ und D.________ leben bei der Mutter, die die Obhut innehat. Aufgrund von Problemen bezüglich der Beschulung und der Kooperation der Mutter mit involvierten Fachpersonen ordnete das Zivilgericht Basel-Stadt vorsorglich den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern an. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde zunächst der KESB am Wohnort der Mutter übertragen, später jedoch der KESB Basel-Stadt. Die Mutter beantragte mehrfach die Erteilung der aufschiebenden Wirkung dieser Entscheide, was vom Appellationsgericht Basel-Stadt abgelehnt wurde. Dagegen gelangte die Mutter mit Beschwerde an das Bundesgericht.


4A_297/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin beantragte beim Obergericht des Kantons Zürich die Nichtigerklärung eines Urteils ebendieses Gerichts. Das Obergericht leitete die Eingabe an das Bundesgericht weiter, welches sie als Beschwerde behandelte. Die Beschwerdeführerin kam der Aufforderung zur Bezahlung eines Kostenvorschusses nicht nach, auch nicht innerhalb der angesetzten Nachfrist.


1C_646/2023: Entscheid zur Baubewilligung einer Mobilfunkanlage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Swisscom beantragte die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf einem Gebäude in Grenchen. Nach Einsprache der Anwohner A.A. und B.A. bewilligte die Bau-, Planungs- und Umweltkommission der Stadt Grenchen die Anlage unter Auflagen. Der Regierungsrat und das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn wiesen die Beschwerden der Anwohner ab. Die Anwohner gelangten ans Bundesgericht und beantragten unter anderem die Verweigerung der Baubewilligung sowie die Feststellung der Verfassungs- und Gesetzeswidrigkeit bestimmter Vorschriften der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV).


1C_331/2025: Entscheid betreffend Rücknahme des Rechtsmittels aufgrund fehlender Beantwortung einer Fristaufforderung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte bei der Cour de droit administratif et public des Tribunal cantonal du canton de Vaud (CDAP) Beschwerde gegen eine Entscheidung des kantonalen Services des automobiles et de la navigation ein, mit der ihm der Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder entzogen worden waren. Die CDAP forderte ihn unter Androhung der Rücknahme des Rechtsmittels auf, bis zum 15. Mai 2025 die angefochtene Entscheidung vorzulegen. Da er diese Aufforderung nicht befolgt hatte und das Dokument nicht vorlegte, wurde seine Sache von der CDAP als zurückgezogen betrachtet und aus dem Register gestrichen. Gegen diesen Entscheid legte A.________ Beschwerde beim Bundesgericht ein.


4A_287/2024: Urteil zum Vertrag über Transportleistungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG, ein Transportunternehmen, wurde im Juni 2018 von der B.________ SA, einer pharmazeutischen Handelsfirma, mit dem Transport von Produkten nach Jordanien und in die Türkei beauftragt. Aufgrund eines Fehlers des Transportunternehmens wurde die Ware vertauscht, was zu Zollproblemen in Jordanien und zur Vernichtung von Medikamenten mit kurzer Haltbarkeit führte. B.________ SA ersetzte die zerstörten Waren und verlangte von A.________ AG Schadenersatz, der verweigert wurde.


5A_601/2025: Entscheid betreffend vorsorgliche Massnahmen im Kindesschutz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eltern der Minderjährigen B.________ und D.________ leben seit 2017 getrennt. Im vorliegenden Fall geht es um den seitens der Vorinstanz vorsorglich angeordneten Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern über ihren Sohn B.________ (geb. 2012) sowie seine Fremdplatzierung in einem 365-Tage-Internat. Anlass für die Massnahme sind ein seit Monaten andauernder Schulabsentismus des Kindes und dessen schwierige soziale Situation. Die Mutter des Kindes (Beschwerdeführerin) ersucht das Bundesgericht, den Entscheid aufzuheben und das Verfahren ohne weitere Massnahmen abzuschliessen.


9C_384/2025: Entscheidung zur Unzulässigkeit einer Beschwerde im Zusammenhang mit kantonalen und kommunalen Steuern des Kantons Wallis

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte am 9. Juli 2025 Beschwerde gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Wallis, Abteilung für Steuerrecht, vom 11. Juni 2025 ein. Der Streitgegenstand betrifft eine Busse von 100 CHF im Zusammenhang mit den kantonalen und kommunalen Steuern des Kantons Wallis, da A.________ die Steuererklärung für die Steuerperiode 2022 nicht fristgerecht eingereicht hatte.


1C_55/2025: Urteil zu Rechtsverweigerungs- und Rechtsverzögerungsbeschwerden gegen die Gemeinde Zizers

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, Beschwerdeführer, wenden sich in zwei separaten Verfahren gegen die Gemeinde Zizers. Streitgegenstände sind einerseits die Entlassung der Parzelle 1313 aus einer Landschaftsschutzzone und andererseits der Ersatz für den Unterhalt eines landwirtschaftlichen Wegs. Beide Verfahren wurden vom Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden aufgrund fehlender Eintretensvoraussetzungen beendet. Die Beschwerdeführer beanstanden Rechtsverzögerung und Rechtsverweigerung sowie Ausstandsgründe.


1C_547/2024: Entscheid über die Festlegung einer kantonalen Zone reservée im Kanton Waadt

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, Eigentümer von drei unbebauten Parzellen in Leysin (Zone von sehr geringer Baudichte, „Zone von Chalets A“), wehrte sich gegen die Festlegung einer kantonalen Zone reservée auf diesen Grundstücken durch den Kanton Waadt. Die kantonalen Planungsbehörden begründeten dies mit dem erheblichen Übermass der Bauzonen der Gemeinde Leysin und einer notwendigen Reduktion gemäss den Vorgaben des Raumplanungsgesetzes (LAT). Das kantonale Gericht und das Bundesgericht wiesen die Beschwerde gegen diese Massnahme ab.


1C_724/2024: Zugang zu einem elektronischen Kalender eines Staatsanwalts

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ ersuchte um Zugang zu den Kalendereinträgen eines ehemaligen Genfer Staatsanwalts (B.________) für drei Monate (Oktober 2016, März 2017, und Februar 2018) aus seiner elektronischen Agenda (Outlook), um Informationen bezüglich einer Strafuntersuchung zu erhalten, die ihn betraf. Die Kommission de gestion des Pouvoir judiciaire verweigerte den Zugang mit der Begründung, dass die Agenda einem persönlichen Gebrauch diente und kein öffentlich zugängliches Dokument im Sinne der kantonalen Gesetzgebung sei. Das kantonale Gericht bestätigte diese Ablehnung, woraufhin A.________ Beschwerde beim Bundesgericht einlegte.


9C_385/2025: Entscheid betreffend Zulässigkeit einer Beschwerde im Steuerrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erhob am 9. Juli 2025 eine Beschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Wallis vom 11. Juni 2025. Streitgegenstand sind die Nichteintretensentscheidungen betreffend die Steuerveranlagungen (Kantonale und Bundessteuern) für das Steuerjahr 2022. Die Beschwerde wurde vom Bundesgericht im vereinfachten Verfahren geprüft.


1C_673/2024: Urteil betreffend Baugesuch und Schutz des Baumbestands

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die C.________ SA beantragte ein Baugesuch für zwei Wohngebäude in Lausanne auf einer kürzlich erworbenen Parzelle, die einen Obstbaumgarten umfasst. Die angrenzenden Nachbarn, A.A.________ und B.A.________, opponierten aufgrund eines auf ihrem Grundstück befindlichen Nussbaums, der durch die Bauarbeiten gefährdet sei. Die zuständigen Behörden erteilten alle notwendigen Genehmigungen, wobei Schutzmassnahmen für den Baum als Bedingungen auferlegt wurden.


7B_467/2025: Entscheidung zum Nichteintretensentscheid bezüglich Wechsel der amtlichen Verteidigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, beantragte einen Wechsel seiner amtlichen Verteidigung. Die Amtsgerichtspräsidentin des Richteramts Solothurn-Lebern wies das Gesuch ohne Rechtsmittelbelehrung ab. Der Beschwerdeführer forderte daraufhin die Ergänzung der Verfügung mit einer Rechtsmittelbelehrung. Die Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Solothurn qualifizierte sein Schreiben fälschlicherweise als Beschwerde und trat nicht darauf ein.


1C_641/2024: Entscheid betreffend die Beendigung öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ war seit dem 1. Februar 2003 beim kantonalen Dienst für Zivilschutz und Militär tätig. Ab dem 1. Juli 2013 wurden die Dienstverhältnisse vom Arbeitgeber C.________ übernommen, wo A.________ als Ausbilder arbeitete. Aufgrund nicht erfüllter Bewertungsziele und festgestellter Dienstmängel wurde A.________ mehrfach ermahnt. Nach einer längeren krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kündigte C.________ am 19. Juni 2024 das Dienstverhältnis per Ende September 2024. Ein Mobbingvorwurf von A.________ wurde als unbegründet angesehen.


8C_237/2024: Verfahren betreffend Rückforderung aus der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die IV-Stelle Solothurn hatte Beschwerde gegen ein Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn vom 26. März 2024 erhoben, welches eine Rückforderung im Bereich der Invalidenversicherung zum Gegenstand hatte. Mit Schreiben vom 16. Juli 2025 zog die IV-Stelle ihre Beschwerde zurück.


7B_339/2025: Entscheid betreffend amtliche Verteidigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ ersuchte im Rahmen einer Strafuntersuchung wegen Verdacht auf Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz um Einsetzung eines amtlichen Verteidigers, was von der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde. Das Obergericht des Kantons Aargau wies die dagegen erhobene Beschwerde ab. A.________ wandte sich daraufhin ans Bundesgericht und beantragte die Einsetzung einer amtlichen Verteidigung sowie die unentgeltliche Rechtspflege.


1C_505/2024: Entscheidung über eine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Swisscom (Schweiz) AG beantragte die Errichtung einer neuen Mobilfunkanlage in Küsnacht auf einem bestehenden Antennenmast. Die Baubewilligung wurde erteilt, jedoch durch mehrere private Beschwerdeführende angefochten. Die geplante Anlage soll bestehende Anlagen in der Umgebung ergänzen und neue Frequenzbereiche abdecken. Nach einem Ablehnungsentscheid des Baurekursgerichts bestätigte das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Bewilligung. Die Beschwerdeführenden gelangten daraufhin mit Beschwerde an das Bundesgericht.