Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
8C_381/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Versicherter reichte eine Beschwerde gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons Tessin betreffend die Ablehnung von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ein. Der Beschwerdeführer hatte zuvor Immobilienverkäufe getätigt, deren Erlöse teilweise als Schenkungen an Familienmitglieder erfolgten. Das kantonale Gericht erkannte darin eine Vermögensverzichtshandlung, welche den Anspruch auf Ergänzungsleistungen beeinflusst.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Bundesgericht erläutert die Anforderungen an eine Beschwerde gemäss Art. 42 und 95-97 BGG. Kritiken an der Tatsachenfeststellung und eine unspezifische Wiederholung des eigenen Standpunkts genügen nicht, um eine Verletzung des Rechts geltend zu machen.
- **E.2:** Das Versicherungsgericht des Kantons Tessin stellte fest, dass der Beschwerdeführer auf substanzielle Vermögenswerte verzichtet hatte, u.a. durch Schenkungen und nicht eingetriebene Forderungen. Diese Handlungen wurden als unsachgemässer Umgang mit Vermögen bewertet, der den Anspruch auf Ergänzungsleistungen ausschliesst.
- **E.3:** Der Beschwerdeführer brachte keine substantiellen Argumente vor, die eine willkürliche Feststellung durch das kantonale Gericht beweisen oder eine Rechtsverletzung aufzeigen könnten.
- **E.4:** Die Beschwerde erfüllt die formellen Anforderungen nicht und wird gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG als offensichtlich unbegründet angesehen. Die im Verfahren gestellten Anträge des Beschwerdeführers (z.B. auf aufschiebende Wirkung und Vorschüsse) sind damit hinfällig.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt und es werden keine Gerichtskosten erhoben.
9F_10/2025: Urteil betreffend Revision eines Urteils im Bereich der Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beantragt die Revision eines Urteils des Bundesgerichts vom 25. April 2025, mit dem seine Beschwerde gegen ein Urteil der Chambre des assurances sociales der Cour de justice des Kantons Genf für unzulässig erklärt wurde. Er macht geltend, das Bundesgericht habe seine Anträge nicht korrekt berücksichtigt und eine Verletzung von Art. 121 lit. c und d BGG begangen.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Das Urteil des Bundesgerichts tritt mit seiner Verkündung in Rechtskraft und kann nur durch die ausserordentliche Revision gemäss Art. 121 ff. BGG angefochten werden.
- **E.3:** Der Beschwerdeführer beruft sich auf Art. 121 lit. c und d BGG, ohne hinreichend darzulegen, inwiefern die Kriterien dieser Vorschriften erfüllt sein sollen.
- **E.6.1:** Es liegt keine Verletzung von Art. 121 lit. c BGG vor, da das Bundesgericht die relevanten Anträge des Beschwerdeführers behandelt hat. Der vorgebrachte Einwand basiert auf einer aus dem Kontext gerissenen Satzstelle.
- **E.6.2:** Art. 121 lit. d BGG ist ebenfalls nicht anwendbar, da keine faktische oder interpretative Versehen des Bundesgerichts erkennbar sind.
- **E.7:** Die Anforderungen der Beschwerdebegründung gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG wurden durch den Beschwerdeführer nicht erfüllt.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Revisionsanfrage wird abgewiesen, und die Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
5G_5/2025: Abweisung einer Rectificatio-Anfrage im Rahmen einer vorsorglichen Massnahmenverfügung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte die Änderung des Wortlauts einer Massnahmenverfügung des Bundesgerichts vom 25. Juli 2025 (5A_493/2025). Darin wird der Gesellschaft J.________ SA vorgeschrieben, Erträge aus der Vermietung von Liegenschaften, die auf einem bestimmten Bankkonto zu hinterlegen sind, von einer bestimmten Periode zu erfassen. Der Beschwerdeführer fordert eine Präzisierung der Periode. Die Gegenparteien, Gemeinschaften von Erben, wurden nicht eingeladen zur Stellungnahme.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **(E.1)** Gemäss Art. 129 Abs. 1 BGG kann das Bundesgericht auf Antrag oder von Amtes wegen eine unklare, unvollständige oder widersprüchliche Verfügung interpretieren oder korrigieren. Dies ist auch für aufschiebend wirkende oder vorsorgliche Massnahmen möglich. Eine Unterscheidung zwischen „Interpretation“ und „Korrektur“ ist hier nicht nötig, da der Antrag unbegründet ist. - **(E.2)** Die angefochtene Verfügung weist klar und unmissverständlich darauf hin, dass J.________ SA die Mieterträge der relevanten Zeitspanne auf einem Bankkonto hinterlegen muss und darüber bis zum Entscheid über den Hauptfall nicht verfügen darf. Dieser Sachverhalt wird an mehreren Stellen der Verfügung präzisiert, wodurch der Antrag auf Neufassung des Wortlauts unnötig wird. - **(E.3)** Folglich ist die Forderung des Beschwerdeführers unbegründet, und die Antragsabweisung folgt auch der Regelung der Kosten, welche gemäss Art. 66 Abs. 1 BGG zu seinen Lasten gehen.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Anfrage wird abgelehnt und Kosten werden dem Antragsteller auferlegt.
1C_143/2025: Entscheidung zu einer Planungsänderung in Cureglia
Zusammenfassung des Sachverhalts
A. und B. sind Eigentümer eines Wohnhausgrundstücks in Cureglia sowie eines angrenzenden unbebauten Grundstücks, das A. zusammen mit C. besitzt. Die umstrittene Planänderung betrifft die Zuweisung beider Grundstücke teilweise zur Bauzone ZE1. Dabei steht die Notwendigkeit im Fokus, die neuen Anforderungen an Bauzonen aufgrund der 2014 revidierten Raumplanungsgesetzgebung zu erfüllen. Sämtliche Vorinstanzen lehnten diese Änderung ab, insbesondere wegen fehlender Kompensation und eines bestehenden Verbots zur Erweiterung von Bauzonen.
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6B_1347/2023: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend Konfiskation
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Konfiskation betraf Vermögenswerte des Beschwerdeführers A.________, darunter Anteile eines Grundstücks, Einnahmen aus Vermietung sowie Bankwerte. Die Konfiskationsanordnung wurde durch das Bundesstrafgericht erlassen und später durch die Strafbeschwerdekammer bestätigt. Der Beschwerdeführer ersuchte das Bundesgericht um Aufhebung der Konfiskation sowie unentgeltliche Rechtspflege und Kostenübernahme.
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1C_334/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Annullierung der Ersatzwahl für das Betreibungs- und Stadtammannamt Zürich 9
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ beantragte am 24. Dezember 2024 die Annullierung der Ersatzwahl vom 25. September 2022 für die Betreibungsbeamtin bzw. Betreibungsbeamten des Stadtamtskreises Zürich 9. Das Bezirksgericht Zürich trat auf seinen Rekurs nicht ein, da er als verspätet eingereicht gewertet wurde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wies die Beschwerde ab, soweit darauf eingetreten werden konnte. A.________ erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht.
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2C_153/2024: Beschwerde gegen die zweite Revokation von LAFE-Bewilligungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein italienischer Staatsbürger, wurde im Jahr 1999 zusammen mit seiner Mutter mit LAFE-Bewilligungen zur Nutzung von Eigentum als Ferienwohnung ausgestattet, begleitet von diversen Auflagen. Nach Jahren ungeklärter und unterbrochener Bauarbeiten und Missachtung der Auflagen wurden diese Bewilligungen 2017 endgültig widerrufen. Gegen diese Entscheidung erhob der Beschwerdeführer Klage bis vor das Bundesgericht, wo er den Widerruf erneut anfocht.
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4F_20/2025: Unzulässigkeit des Revisionsgesuchs im Mietrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin mietete mit einem Untermietvertrag zwei Zimmer in einer 3-Zimmerwohnung der Sozialbehörde der Gemeinde B.________. Aufgrund eines Ausweisungsbegehrens der Vermieterin wurde sie anschliessend durch den Einzelrichter des Bezirksgerichts Meilen zur Räumung und Übergabe der Wohnung bis 15. Oktober 2023 verpflichtet. Ihre darauf folgende Beschwerde vor dem Obergericht des Kantons Zürich und später die Beschwerde in Zivilsachen vor dem Bundesgericht wurden abgewiesen. Ein Revisionsgesuch hinsichtlich der entsprechenden Verfügung des Bundesgerichts vom 25. März 2024 wurde bereits am 24. Mai 2025 vom Bundesgericht abgewiesen. Mit Eingabe vom 28. Juni 2025 wurde ein erneutes Revisionsgesuch eingereicht, welches Gegenstand des vorliegenden Entscheids ist.
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5A_360/2025: Entscheid zur Fristwahrung in einem Verfahren betreffend Konkursanfechtung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die B.________ Sàrl stellte aufgrund einer unbeantworteten Zahlungsaufforderung den Konkursantrag gegen die A.________ SA in Liquidation, welcher vom Zivilgericht am 13. Januar 2025 eröffnet wurde. Die A.________ SA erhob dagegen am 30. Januar 2025 Beschwerde, welche von der kantonalen Instanz mit Entscheid vom 4. April 2025 wegen Fristversäumnis für unzulässig erklärt wurde. Streitpunkt war der Zeitpunkt der gültigen Zustellung des Konkursurteils.
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8C_548/2024: Überprüfung der Vermittlungsfähigkeit nach Bezug von FSE-Taggeldern
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ meldete sich nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses bei der B.________ AG beim RAV und beantragte FSE-Taggelder, um ein Start-up im Bereich Bitcoin Merchant Payment Services aufzubauen. Nach der Gewährung von 90 Taggeldern für die Planungsphase stellte das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) in einer Verfügung fest, dass A.________ ab dem Ende der Planungsphase nicht vermittlungsfähig sei, weil er das Projekt nicht aufgegeben habe. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug hob diese Verfügung auf. Das AWA erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.
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9C_357/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde im Bereich der beruflichen Vorsorge
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH erhob Beschwerde gegen ein Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau vom 29. April 2025 betreffend die berufliche Vorsorge. Streitpunkt war unter anderem die Unterstellung unter den betrieblichen Geltungsbereich eines Gesamtarbeitsvertrags sowie die Qualifikation des Betriebs als unechter Mischbetrieb ohne selbstständige Betriebsteile.
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7B_1033/2024: Verfahren betreffend Rückzug einer Beschwerde gegen eine Strafsachenentscheidung des Obergerichts Zürich
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ hatte eine Beschwerde in Strafsachen gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, eingereicht. Nach Abschluss einer Vergleichsvereinbarung zwischen den Parteien zog der Beschwerdeführer die Beschwerde vorbehaltlos zurück. Im Vergleich wurde vereinbart, dass die Gerichtskosten zu gleichen Teilen getragen werden und keine Parteientschädigungen ausgerichtet werden.
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4F_22/2025: Entscheid zum Revisionsgesuch der Gesuchstellerin gegen ein früheres Urteil
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin beantragte die Revision eines Bundesgerichtsurteils vom 1. Juli 2024, welches auf eine Beschwerde der Gesuchstellerin nicht eingetreten war. Das Revisionsgesuch stützte sich auf Art. 121 lit. a und c sowie Art. 123 Abs. 1 BGG. Zudem wurde ein Antrag auf Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege gestellt.
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6B_546/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde über die Ablehnung eines Strafantrags wegen Kindesentführung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________, Eltern des Kindes C.________, hatten nach ihrer Trennung vereinbart, dass C.________ hauptsächlich beim Vater (A.________) lebt und die Mutter (B.________) Besuchsrechte hat. Im April 2015 brachte B.________ das Kind ohne Zustimmung des Vaters nach Belgien und lebte dort dauerhaft mit ihm. Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde von A.________, der geltend machte, dass die Handlung der Mutter eine Kindesentführung gemäss Art. 220 StGB darstelle.
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6F_16/2025: Urteil zu einem Revisionsgesuch in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller beantragte die Revision eines Urteils des Bundesgerichts vom 27. März 2025 (Urteil 6B_14/2025), das in einer Strafsache ergangen war. Ausgangspunkt war eine Verurteilung durch das Bezirksgericht March und deren Bestätigung durch das Kantonsgericht Schwyz wegen einer groben Verkehrsregelverletzung. Der Gesuchsteller begründete den Antrag auf Revision mit der behaupteten Fehlerhaftigkeit des ursprünglichen Urteils und verlangte eine Neubeurteilung.
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1C_471/2024: Baubewilligung für Umnutzung von Gewerberäumen in Wohnungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG beantragte die nachträgliche Baubewilligung für die Umnutzung von zwei Gewerberäumen in Wohnungen auf ihrer Parzelle Nr. 2107 in Ennetbaden (Bäderzone B). Der Gemeinderat Ennetbaden lehnte das Gesuch ab. Nach einem Wiedererwägungsgesuch und Beschwerden an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau sowie das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau wurde die Nutzung der Räume als Wohnräume nicht bewilligt. Die A.________ AG legte daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht ein.
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5A_511/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend Durchführung einer Pfändung und Zugang zu Akten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin war Gegenstand zahlreicher Betreibungen und Pfändungen durch das Betreibungsamt Sarine. Aufgrund ihres systematischen Widerstands und häufigen Nichterscheinens zu Terminen wurden Massnahmen ergriffen, darunter Pfändungen von Salär und Bankguthaben, wobei sie verschiedene Verfahrensvorschriften und Massnahmen anfocht, etwa das Nichtübermitteln ihres vollständigen Dossiers. Ihre Beschwerden schlossen eine Klage wegen angeblicher schwerer Verfahrensfehler sowie die Ablehnung eines Tilgungsplans von CHF 300 monatlich ein.
Die kantonale Vorinstanz, die Chambre des poursuites et faillites des Kantonsgerichts Freiburg, wies ihre Beschwerden, soweit sie darauf einging, zurück.
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5A_598/2025: Entscheid betreffend Wegzug von Kindern ins Ausland und aufschiebende Wirkung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________ sind die Eltern dreier Kinder und leben seit ihrer Scheidung 2021 getrennt. Die Kinder stehen unter der gemeinsamen elterlichen Sorge, jedoch unter der alleinigen Obhut der Mutter (B.________). Im Zuge eines Abänderungsverfahrens beantragte der Vater (A.________) die Obhut über die Kinder, während die Mutter widerklageweise um die Erlaubnis ersuchte, mit den Kindern nach Griechenland auszuwandern. Das erstinstanzliche Gericht bewilligte den Wegzug und regelte die Besuchsrechte des Vaters. Das Obergericht des Kantons Zürich gewährte im Berufungsverfahren der Mutter die vorzeitige Vollstreckung der Wegzugsentscheidung. Der Vater erhob dagegen Beschwerde an das Bundesgericht.
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6B_1013/2024: Beschwerde gegen eine Strafverurteilung wegen verschiedener Delikte (inklusive Diebstahl und Drogenkonsum)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde vom Genfer Polizeigericht wegen Diebstahls, geringfügigen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Tätlichkeiten, illegalen Aufenthalts sowie Drogenkonsums und anderen Verstössen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten sowie einer Geldstrafe von 500 Franken verurteilt. Die Genfer Berufungskammer bestätigte das Urteil vom Polizeigericht. Der Beschwerdeführer legte Beschwerde ans Bundesgericht ein und beantragte unter anderem eine psychiatrische Begutachtung, ein teilweises oder vollständiges Revisionsurteil sowie eine Anhebung der Bagatellgrenze beim Diebstahl.
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7B_463/2025: Nichtanhandnahme und Nichteintreten einer Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Frauenfeld vom 25. März 2025. Die Vorinstanz, das Obergericht des Kantons Thurgau, trat am 28. April 2025 auf die Beschwerde nicht ein. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin am 19. Mai 2025 eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.
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6B_598/2025: Verfügung betreffend den Rückzug einer Beschwerde gegen eine Verfügung des Obergerichts Zürich
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ reichte eine Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 22. Mai 2025, ein. Die Beschwerde betraf eine Einsprache gegen einen Strafbefehl aufgrund einer einfachen Verkehrsregelverletzung. Mit Eingabe vom 31. Juli 2025 zog der Beschwerdeführer die Beschwerde zurück.
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2C_273/2024: Beschluss über die Rechtsverweigerungsbeschwerde bezüglich der Änderung der Jagdverordnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ beanstandete die Teilrevision der Jagdverordnung vom 1. November 2023, welche ohne Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens erfolgte, und sah darin eine Verletzung ihrer demokratischen Rechte. Sie verlangte vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Feststellungsverfügung, die verweigert wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Rechtsverweigerungsbeschwerde teilweise gut und entschied, dass das UVEK eine formelle Verfügung hätte erlassen müssen; inhaltlich wies es die Beschwerde jedoch ab. Die Beschwerdeführerin zog das Urteil ans Bundesgericht weiter.
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9C_496/2024: Streit um Steuerdomizil und interkantonale Doppelbesteuerung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG verlegte ihren statutarischen Sitz mehrmals zwischen den Kantonen Zug und Zürich, was zu einem Streit zwischen den Steuerämtern der beiden Kantone über die Zuständigkeit zur Steuerveranlagung für die Steuerjahre 2017 und 2018 führte. Das kantonale Steueramt Zürich beanspruchte Steuerhoheit auf Basis der tatsächlichen Verwaltung, was von der A.________ AG bestritten wurde.
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2C_227/2025: Entzug des Suspensiveffekts bei einer Ausweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein in der Schweiz geborener französischer Staatsbürger mit Niederlassungsbewilligung, wurde aufgrund einer Bedrohung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) zum sofortigen Verlassen der Schweiz und mit einer 15-jährigen Einreisesperre für die Schweiz und Liechtenstein verurteilt. Der Suspensiveffekt bei einer möglichen Beschwerde wurde entzogen. Das Bundesverwaltungsgericht wies A.________s Gesuch um Wiederherstellung des Suspensiveffekts ab. Der Beschwerdeführer legte daraufhin eine Beschwerde vor dem Bundesgericht ein.
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9C_232/2025: Urteil zur Invalidenversicherung (Restarbeitsfähigkeit und Erwerbsverwertbarkeit)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Versicherte A.________ meldete sich zunächst im Mai 2018 bei der Invalidenversicherung an, ein erneuter Antrag folgte im Januar 2020 aufgrund einer Handverletzung. Die IV-Stelle des Kantons Zürich ermittelte letztlich einen Invaliditätsgrad von 21 % und verneinte einen Leistungsanspruch. Das kantonale Sozialversicherungsgericht hielt die Restarbeitsfähigkeit für unverwertbar und sprach der Versicherten eine ganze Invalidenrente zu.
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7B_1007/2024: Urteil zur Revision einer strafrechtlichen Verurteilung wegen qualifizierten Raubes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde vom Obergericht des Kantons Zürich zweitinstanzlich des qualifizierten Raubes schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten sowie einer Landesverweisung von acht Jahren verurteilt. Ein späteres Revisionsgesuch des Beschwerdeführers wurde von der Vorinstanz abgelehnt. Mit der Beschwerde an das Bundesgericht beantragte er die Gutheissung des Revisionsgesuchs und versuchte, eine Änderung des rechtskräftigen Urteils zu erwirken, unter Berufung auf eine neue notariell beglaubigte Stellungnahme einer Zeugin, die ihre früheren Aussagen revidierte.
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7B_1400/2024: Entscheidung zu unzulässiger Beschwerde in einer Strafrechtssache
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde wegen verschiedener Vorfälle, bei denen er B.________ und ihrem Partner C.________ beleidigte, bedrohte und in ihrer Handlungsfreiheit beschränkte, vom Polizeigericht des Bezirks Lausanne verurteilt. Insbesondere übermittelte er beleidigende Nachrichten, handelte aggressiv physisch und schränkte ihre Handlungsfreiheit ein. Gegen den erstinstanzlichen Entscheid reichte A.________ Berufung ein, wobei er diverse Einsprüche gegen die Zusammensetzung des Gerichts machte. Die Berufungsinstanz des Kantonsgerichts Waadt wies diese Einsprüche zurück und bestätigte das erstinstanzliche Urteil sowie die Kostenverteilung.
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1C_678/2024: Entscheid betreffend die Erteilung einer Bau- und Spezialbewilligung ausserhalb der Bauzone
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht entschied über den Antrag der Beschwerdeführenden (A.A. und B.A.), die Bauarbeiten auf ihrer ausserhalb der Bauzone gelegenen Parzelle in der Gemeinde Sorens zu legalisieren. Die Streitpunkte betrafen die Genehmigung einer Spezialbewilligung gemäss Art. 24 und 24c des Raumplanungsgesetzes (LAT), nachdem festgestellt wurde, dass die ursprünglichen Baupläne nicht eingehalten wurden und das neue Gebäude eine deutliche Überschreitung der ursprünglichen Gebäudehöhe aufwies.
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7B_1236/2024: Nichtanhandnahme einer Untersuchung wegen übler Nachrede
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein Rechtsanwalt und Beschwerdeführer, fühlte sich durch einen Kommentar im Zusammenhang mit einem öffentlichkeitswirksamen Strafverfahren in seiner Ehre verletzt. Er erstattete Strafanzeige wegen übler Nachrede gegen mehrere Personen, darunter E.________, Autor des Kommentars. Nach einer Überprüfung der Wohnsitzdaten übernahm die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland das Verfahren, entschied jedoch, die Untersuchung nicht an die Hand zu nehmen. Die Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung wurde vom Obergericht Zürich abgewiesen.
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