Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
2C_472/2024: Entscheid zur unentgeltlichen Rechtspflege im Zusammenhang mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein italienischer Staatsangehöriger, beantragte die Verlängerung seiner Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA, die ihm verweigert wurde. Er beantragte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau unentgeltliche Prozessführung und eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung. Das Verwaltungsgericht wies das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung ab, da es keine Bedürftigkeit sah, und forderte einen Kostenvorschuss. Gegen diesen Entscheid wandte sich A.________ an das Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
E.1. Das Bundesgericht prüft, ob die Voraussetzungen für die Beschwerde erfüllt sind und kommt zum Schluss, dass ein nicht wieder gutzumachender Nachteil vorliegt, weshalb auf die Beschwerde einzutreten ist. (E.1.1–E.1.3) E.2. Die rechtliche Prüfung erfolgt basierend auf Bundes- und Völkerrecht. Bei Grundrechtsverletzungen gilt eine erhöhte Substanziierungspflicht. (E.2.1–E.2.2) E.3. Der Beschwerdeführer rügt unvollständige Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz, ohne dies detailliert zu substantiieren. Diese Rüge wird verworfen. (E.3) E.4. Die Vorinstanz verneinte die Bedürftigkeit des Beschwerdeführers, berechnete jedoch die Ausgaben und das verfügbare Einkommen fehlerhaft. Das Bundesgericht erhöhte die Ausgaben um Posten wie Selbstbehalt bei Krankenversicherung und den prozessualen Bedürftigkeitszuschlag und kommt zum Schluss, dass der Beschwerdeführer bedürftig ist. Die Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege durch die Vorinstanz verletzt Art. 29 Abs. 3 BV. (E.4.1–E.4.3.3) E.5. Die Sache wird zur Prüfung der Aussichtslosigkeit der Rechtsbegehren zurückgewiesen. Eine Überprüfung der Erfolgschancen durch die Vorinstanz steht noch aus. (E.5.1–E.5.2)
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde gutgeheissen und die angefochtene Entscheidung aufgehoben. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben.
2C_70/2025: Entscheid zur Tierhaltung und Handelsverbot für Nutztiere
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer verstösst seit 2018 durchgehend und schwerwiegend gegen Vorschriften des Tierschutzes. Trotz Kontrollen, Verwarnungen, einer eingeschränkten Massnahme und Strafandrohungen wurden Verletzungen wie tierunfreundliche Haltungsmassnahmen und mangelnde Pflege nicht ausreichend behoben.
Zusammenfassung der Erwägungen
**E.1** Zulässigkeit des Rechtsmittels: Die Beschwerde erfüllt alle formellen und materiellen Voraussetzungen gemäss Bundesgerichtsgesetz (Art. 82 ff. LTF). **E.3** Prüfungsumfang: Das Bundesgericht prüft die rechtliche und faktische Grundlage des Verbots, das auf Art. 23 Abs. 1 lit. a und b des Tierschutzgesetzes beruht. **E.4** Feststellung der Tatsachen: Die Vorinstanz hat die gravierenden und anhaltenden Missstände detailliert und korrekt festgestellt; die diesbezüglichen Einwände des Beschwerdeführers sind appellatorisch und unbegründet. **E.5** Freiheit der Wirtschaft: Die Massnahme beeinträchtigt die Berufsfreiheit des Beschwerdeführers, ist jedoch erforderlich und verhältnismässig angesichts seiner fortwährenden Verstösse, seiner fehlenden Reformbereitschaft und des schwerwiegenden Schadens für das Tierwohl. **E.6** Dauer der Massnahme: Das zehnjährige Verbot wurde als verhältnismässig erachtet, da mildere Massnahmen keine dauerhafte Besserung bewirkt haben.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Verfahrenskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.
2C_546/2024: Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Rückstufung auf Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, kosovarischer Staatsangehöriger, erhielt im Jahr 1999 eine Niederlassungsbewilligung in der Schweiz. Von 2006 bis 2024 wurde er insgesamt 24-mal strafrechtlich verurteilt. Seit 2019 beging er weitere Straftaten, darunter betreibungsrechtliche und verkehrsrechtliche Delikte. Sein Schuldenstand ist erheblich. Das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau widerrief am 21. Januar 2022 seine Niederlassungsbewilligung und erteilte ihm eine Aufenthaltsbewilligung. Diese Entscheidung wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons Aargau bestätigt.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Die Beschwerde ist zulässig, da die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. - **E.3**: Es besteht ein aktuelles und hinreichendes Integrationsdefizit gemäss Art. 63 Abs. 2 i.V.m. Art. 58a AIG wegen wiederholter Straffälligkeit und fehlender wirtschaftlicher Integration. Die Straffälligkeit des Beschwerdeführers seit 2019 ist migrationsrechtlich relevant, obwohl die einzelnen Delikte mehrheitlich geringfügig sind, da deren Anzahl eine unbelehrbare Haltung dokumentiert. Seine Schuldenwirtschaft ist ebenfalls vorwerfbar und mutwillig, da neue Verschuldungen aus Leichtfertigkeit entstanden sind. - **E.5**: Die Rückstufung ist geeignet, erforderlich und verhältnismässig, insbesondere angesichts des mangelnden Erfolgs früherer Massnahmen wie der Verwarnung. Die privaten Interessen des Beschwerdeführers überwiegen die öffentlichen Interessen nicht.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, und dem Beschwerdeführer wurden die Gerichtskosten auferlegt.
8C_511/2024: Urteil zur Gewährung einer Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdegegnerin A.________, geboren 1991, leidet seit 2006 an einer thrombotisch-thrombozytopenischen Purpura. Ihr Gesuch um eine Invalidenrente wurde zunächst durch die IV-Stelle Basel-Stadt abgelehnt, auch nach erneuten Gesuchen. Nach einer Neuanmeldung und weiteren medizinischen Abklärungen wies die IV-Stelle das Gesuch erneut ab (Invaliditätsgrad: 23 %). Das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt sprach der Versicherten jedoch eine Rente gemäss einem Invaliditätsgrad von 45 % (37.5 % einer ganzen Rente) ab Oktober 2022 zu.
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1C_403/2025: Urteil zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen an Liechtenstein
Zusammenfassung des Sachverhalts
Liechtensteinische Behörden führen ein Strafverfahren wegen Geldwäscherei gegen drei kasachische Staatsangehörige und ersuchten international um Herausgabe von Bankunterlagen einer Beschwerdeführerin bei der Bank D. AG (Zeitraum ab 2005). Die Zürcher Staatsanwaltschaft entsprach diesem Ersuchen zunächst mit einer Schlussverfügung. Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen diese Herausgabe gerichtlich, blieb jedoch erfolglos beim Bundesstrafgericht.
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6B_862/2024: Entscheidung zu einer Bauordnungswidrigkeit und Verjährungsfragen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Architekt A.________ hatte 2012 Pläne für die Umwandlung einer Scheune in ein Wohnhaus erstellt. Das Bauprojekt wurde am 30. August 2019 abgeschlossen. Die Gemeindeverwaltung Val de Bagnes stellte später Abweichungen von den genehmigten Bauplänen fest und verhängte gegen A.________ eine Busse von 15'550 Franken. Das Tribunal cantonal des Kantons Wallis reduzierte die Busse in der Berufung auf 10'000 Franken. Der Beschwerdeführer brachte das Anliegen vor das Bundesgericht und machte geltend, dass bestimmte Elemente verjährt seien.
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2C_166/2025: Urteil zum Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA
Zusammenfassung des Sachverhalts
Eine chilenische Staatsangehörige, A.A.________, zog 2021 in die Schweiz zu ihrem bulgarischen Ehemann und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA. Nach der Trennung der Ehepartner widerrief das Migrationsamt des Kantons Zürich die Bewilligung und ordnete die Wegweisung an. Die Beschwerdeführerin sowie ihre Tochter, die ebenfalls in der Schweiz lebte, erhoben kantonale Rechtsmittel, welche erfolglos blieben. Sie gelangten daraufhin ans Bundesgericht.
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2C_459/2024: Entscheid zur Marktzugangsbeschränkung einer Organisation für häusliche Pflege und Betreuung im Kanton Waadt
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ AG, welche in Zürich eine Bewilligung zur Führung einer Organisation für häusliche Pflege und Betreuung besitzt, beantragte eine solche auch im Kanton Waadt. Nach Ablehnung durch das Departement für Gesundheit und soziale Angelegenheiten des Kantons Waadt und dem darauf folgenden Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts zu Gunsten der A.________ AG gelangte das Departement ans Bundesgericht. Streitpunkt war die Anwendung der Bundesgesetzgebung zum freien Zugang zum Markt (Bundesgesetz über den Binnenmarkt, LMI) und die Frage, ob die gesetzlichen Vorschriften der Kantone Waadt und Zürich gleichwertig sind.
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2C_38/2025: Anordnung eines forensischen Gutachtens im Zusammenhang mit einem Gesuch um Waffenerwerbsschein und Ausnahmebewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ beantragte bei der Kantonspolizei Nidwalden einen Waffenerwerbsschein sowie eine Ausnahmebewilligung für Waffen, einschliesslich einer Seriefeuerpistole mit Schalldämpfer. Aufgrund von Vorkommnissen im Jahr 2018, darunter Todesdrohungen und die Auffindung einer geladenen Waffe, ordnete die Kantonspolizei ein erneutes forensisch-psychiatrisches Gutachten an. Ein älteres Gutachten aus dem Jahr 2018 wurde als nicht ausreichend aktuell und in der Zielrichtung nicht vergleichbar eingestuft. Die kantonalen Instanzen bestätigten diese Anordnung.
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7B_494/2025: Urteil zur Beschwerde betreffend Nichtanhandnahme und Fristwiederherstellung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wandte sich mit einer Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht, nachdem das Kantonsgericht Luzern nicht auf seine Beschwerde betreffend Wiederherstellung der Frist zur Sicherheitsleistung eingetreten war. Dieser Fall hing mit einer Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Abteilung 2 Emmen zusammen, auf die mangels Sicherheitsleistung ebenfalls nicht eingetreten worden war.
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9C_340/2025: Urteil über persönliche AHV-Beiträge eines Nichterwerbstätigen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wehrt sich gegen die Festsetzung der persönlichen AHV-Beiträge für das Jahr 2020 durch das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich. Die Vorinstanz hat ein beitragspflichtiges Vermögen von CHF 1'446'034.- und ein Einkommen von CHF 0.- festgestellt. Der Beschwerdeführer macht geltend, die im Jahr 2022 geleistete Zahlung von CHF 9'053.20 müsse bei der Festsetzung der Beiträge berücksichtigt werden.
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2C_100/2025: Entscheid zur Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA nach Auflösung einer Ehegemeinschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der gambische Staatsangehörige A.________ erhielt nach der Heirat mit einer deutschen Staatsangehörigen, die über eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA verfügt, eine ähnliche Bewilligung. Aufgrund verschiedener Aufenthaltsunterbrüche sowie der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft verweigerte das Amt für Justiz Nidwalden den Kantonswechsel und die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, was von den kantonalen Instanzen bestätigt wurde. A.________ erhob dagegen Beschwerde vor dem Bundesgericht.
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9C_337/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde im Bereich der AHV
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, geboren 1958, erhielt von der Schweizerischen Ausgleichskasse eine ordentliche Altersrente in Höhe von CHF 191 sowie vier Kinderzulagen von je CHF 57 pro Monat ab dem 1. März 2023. Nach Einsprache wurde die ursprüngliche Rentenberechnung durch Entscheid vom 16. Oktober 2024 bestätigt. A.________ legte gegen diesen Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein, welche am 26. Mai 2025 abgelehnt wurde. Darauf erhob A.________ am 10. Juni 2025 Beschwerde vor dem Bundesgericht.
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7B_493/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil befasst sich mit der Beschwerde eines Beschwerdeführers gegen die Einstellungsverfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, welche durch das Obergericht des Kantons Bern bestätigt wurde. Die Beschwerde an das Bundesgericht erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Begründung und wird deshalb im vereinfachten Verfahren nicht behandelt. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird ebenfalls abgewiesen.
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2C_460/2024: Urteil betreffend die Zulassung einer Organisation für häusliche Pflege und Betreuung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ AG, mit Sitz im Kanton Zug, beantragte die Zulassung zur Führung einer häuslichen Pflegeorganisation im Kanton Waadt, nachdem sie bereits in Zug und anderen Kantonen eine solche Zulassung erhalten hatte. Der Kanton Waadt verweigerte diese Zulassung, unter anderem mit der Begründung, die Sicherheitsvorschriften für die Leistungen von nahestehenden Betreuungspersonen seien nicht erfüllt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt gewährte die Zulassung jedoch im Hinblick auf die Äquivalenz der Vorschriften nach der Standortregelung gemäss der Bundesgesetzgebung über den Binnenmarkt (LMI). Der Kanton Waadt legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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9C_1/2025: Urteil zur Alters- und Hinterlassenenversicherung in Bezug auf Hörgeräteversorgung im Härtefall
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, A.________, wurde von der Invalidenversicherung wiederholt binaural mit Hörgeräten versorgt und bezog zuletzt Härtefallleistungen über den Pauschalbetrag hinaus. Nach Erreichen des Rentenalters beantragte sie bei der AHV eine binaurale Hörgeräteversorgung als Härtefall. Die Ausgleichskasse des Kantons Bern gewährte ihr die Pauschale von Fr. 1'650.-, lehnte jedoch die Mehrkostenübernahme im Sinne der Härtefallregelung ab. Die Einsprache und die Beschwerde gegen den Entscheid führten zu einer Ablehnung durch die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht des Kantons Bern.
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2C_228/2025: Urteil zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die türkische Staatsangehörige A.________ reiste 2021 in die Schweiz ein, heiratete einen Schweizer Bürger und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung. Nach der Trennung im Jahr 2022 verweigerte das Migrationsamt Zürich die Verlängerung der Bewilligung, da die Ehegemeinschaft weniger als drei Jahre dauerte. A.________ machte vor Bundesgericht geltend, Opfer ehelicher Gewalt geworden zu sein und eine stark gefährdete soziale Wiedereingliederung in der Türkei zu erleben. Das Bundesgericht prüfte, ob gestützt auf Art. 50 Abs. 1 lit. b i.V.m. Abs. 2 AIG ein Anspruch auf Verlängerung der Bewilligung besteht.
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8C_388/2025: Versicherung bei Arbeitslosigkeit (Unzulässigkeit der Beschwerde)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin verlangte von der kantonalen Arbeitslosenversicherung die Übernahme der Kosten für eine Ausbildung als Gesundheitshilfsperson. Die kantonale Behörde lehnte dies ab, da die Voraussetzungen für eine solche Kostenübernahme nicht erfüllt seien. Das kantonale Gericht wies die Beschwerde gegen diese Entscheidung ebenfalls ab, woraufhin die Beschwerdeführerin an das Bundesgericht gelangte.
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4A_361/2024: Verantwortung der Bank und Streit um Schadensersatzforderungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Kern des Rechtsstreits stehen Ansprüche mehrerer Privatpersonen und Gesellschaften gegen zwei Banken, die aus einer angeblich mangelhaften Umsetzung von Kredit- und Anlageverträgen resultieren. Die Kläger verlangten Schadensersatz für garantierte Renditen, nicht voll genutzte Kreditlimits sowie angeblich unrechtmässig erhobene Gebühren. Die beklagte Bank berief sich u.a. auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), während die Kläger auf eine Vertragsverletzung und Schaden hinwiesen.
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