Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
7B_146/2025: Entscheid betreffend den Wechsel der amtlichen Verteidigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bezirksgericht Zürich ordnete für A.________ aufgrund dessen Schuldunfähigkeit eine stationäre therapeutische Massnahme im Sinne von Art. 59 StGB an. Im Jahr 2023 wurde eine neue Massnahme beantragt, die zwangsweise Elektrokonvulsionstherapie einschliessen sollte. A.________ verlangte im laufenden Berufungsverfahren einen Wechsel des amtlichen Verteidigers mit der Begründung, das Vertrauensverhältnis sei erheblich gestört und die Verteidigung habe ihre Pflichten vernachlässigt. Das Obergericht des Kantons Zürich wies das Gesuch ab.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht prüft die Eintretensvoraussetzungen und stellt fest, dass die Beschwerde zulässig ist, da ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht, falls ein schwer gestörtes Vertrauensverhältnis vorliegt. Die Vorinstanz hat festgestellt, dass A.________ hinsichtlich der beantragten Massnahmen urteilsunfähig ist. Die Verteidigung erfolgte durch hypothetischen Willen, was auch bei einem Wechsel nicht anders wäre. Die gesetzliche Grundlage für einen Wechsel der amtlichen Verteidigung (Art. 134 Abs. 2 StPO) erfordert objektive Gründe für eine Störung des Vertrauensverhältnisses. Subjektive Wahrnehmungen genügen nicht, und schwere Pflichtverletzungen liegen nicht vor. Die argumentierten Vorwürfe des Beschwerdeführers gegen den amtlichen Verteidiger (mangelnde Beratung, fehlende Kommunikation) sind nicht hinreichend konkretisiert und belegen keine schwere Pflichtverletzung. Die Kritik des Beschwerdeführers an der Verteidigungsstrategie bleibt allgemein und appellatorisch. Ein Wechsel der amtlichen Verteidigung wurde daher zu Recht verweigert.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde sowie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege werden abgewiesen, und Gerichtskosten werden auferlegt.
4A_331/2025: Entscheid über die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen kantonale Urteile
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, reichte eine Klage gegen die B.________ AG ein und verlangte u.a. die Bezahlung eines Betrags von CHF 486'705.70, Zahlung vorsorgerechtlicher Beiträge sowie die Änderung seines Arbeitszeugnisses. Das Kantonsgericht des Kantons Zug verpflichtete die Beschwerdegegnerin zur Zahlung eines reduzierten Betrags und wies die übrige Klage ab. Auf Berufung und Anschlussberufung beider Parteien hin reduzierte das Obergericht des Kantons Zug den geschuldeten Betrag weiter. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht gegen beide kantonalen Entscheide.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Die Beschwerde ist nur gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen zulässig (Art. 75 Abs. 1 BGG). Das Kantonsgericht ist keine solche Instanz; daher wird auf die Beschwerde insoweit nicht eingetreten. - **E.2:** Gegen das Urteil des Obergerichts wurde die Beschwerde verspätet eingereicht. Die Frist von 30 Tagen nach Zustellung des Urteils (Art. 100 Abs. 1 BGG) lief am 27. November 2024 ab, die Eingabe erfolgte jedoch erst am 1. Juli 2025. Auch insoweit wird auf die Beschwerde nicht eingetreten. - **E.3:** Gerichtskosten werden dem unterliegenden Beschwerdeführer auferlegt (Art. 66 Abs. 1 BGG); jedoch erfolgt keine Parteientschädigung zugunsten der Beschwerdegegnerin, da ihr kein Aufwand erwachsen ist (Art. 68 Abs. 2 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Es wurde nicht auf die Beschwerde eingetreten und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.
7B_227/2025: Urteil zum Nichteintreten auf eine Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Obergericht des Kantons Bern hatte ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im Beschwerdeverfahren gegen die Nichtanhandnahmeverfügung einer Staatsanwaltschaft abgewiesen. Die Beschwerdeführer erhoben dagegen Beschwerde ans Bundesgericht.
Zusammenfassung der Erwägungen
- E.1: Das Bundesgericht prüft die Eingabe der Beschwerdeführer und stellt fest, dass die Beschwerde den Begründungsanforderungen gemäss Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG nicht entspricht, da sie offensichtlich unzureichend begründet ist. - E.2: Aufgrund des Mangels an hinreichender Begründung wird auf die Beschwerde nicht eingetreten, im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG. - E.3: Den Beschwerdeführern werden Gerichtskosten in der Höhe von CHF 500.– auferlegt, basierend auf Art. 66 Abs. 1 BGG.
Zusammenfassung des Dispositivs
Es wurde nicht auf die Beschwerde eingetreten und Gerichtskosten wurden von CHF 500.– auferlegt.
7F_15/2025: Revisionsgesuch gegen ein Urteil betreffend Fristenversäumnis und gewährte Rechtshilfe
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller A.________ beantragte die Revision eines Urteils des Bundesgerichts vom 20. Januar 2025 (7B_17/2025), mit dem seine Beschwerde gegen einen Entscheid der Vorinstanz als unzulässig erklärt wurde. Er brachte vor, die Frist sei aufgrund eines Fehlers der Post nicht eingehalten worden, und machte zudem gesundheitliche Gründe geltend, die ihn an rechtzeitiger Handlungsfähigkeit gehindert hätten. Gleichzeitig ersuchte er um Gewährung von unentgeltlicher Rechtspflege.
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5A_69/2025: Beschwerde gegen die Kündigung eines Superficiesvertrages und die Rückgabe des entsprechenden Rechts.
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gemeinde B.________ kündigte im Jahr 2017 einen Superficiesvertrag mit der A.________ SA, welcher ursprünglich im Jahr 1959 für eine feste Dauer von 99 Jahren abgeschlossen und mehrfach modifiziert wurde. Die Kündigung erfolgte aufgrund angeblicher schwerwiegender Pflichtverletzungen seitens der Superficiarin im Zusammenhang mit der Nutzung und Instandhaltung des betroffenen Grundstücks. Die Parteien konnten sich nicht auf eine faire Entschädigung für den Rücktritt vom Vertrag einigen, woraufhin ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde. Die unteren Instanzen bestätigten die Kündigung des Vertrages, was schliesslich an das Bundesgericht weitergezogen wurde.
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9G_2/2025: Berichtigung eines früheren Urteils in berufsvorsorgerechtlicher Angelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Fonds de garantie LPP beantragte die Berichtigung eines früheren Urteils des Bundesgerichts (vom 29. April 2025, 9C_242/2022, 9C_274/2022), da der Entscheid hinsichtlich der Zusprechung von Parteientschädigungen widersprüchlich sei. Insbesondere sei eine Parteientschädigung fälschlicherweise A.________ zugesprochen worden, obwohl hierfür die Voraussetzungen gemäss Bundesgerichtsgesetz (Art. 68 Abs. 1 und 2 LTF) nicht gegeben seien.
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6B_557/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine kantonale Verurteilung wegen schwerer Verkehrsregelverletzungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde von der Corte di appello e di revisione penale des Kantons Tessin (CARP) am 11. September 2023 wegen schwerer Verkehrsregelverletzungen verurteilt. Aufgrund versäumter Fristen beantragte A.________ die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand für eine Beschwerde, was von der CARP am 12. Mai 2025 als unzulässig erklärt wurde. Mit Beschwerde ans Bundesgericht beantragte A.________ die Aufhebung dieser Entscheidung sowie die materielle Überprüfung seiner Verurteilung und das eigene Freisprechen.
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4A_119/2025: Urteil zur Einsetzung eines Sachwalters bei Organisationsmängeln
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die H.________ AG weist keinen gültig gewählten Verwaltungsrat auf, was einen Organisationsmangel darstellt. Die G.________ AG beantragte vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich die Behebung dieses Mangels durch Bestellung eines Sachwalters mit Einzelzeichnungsberechtigung. Die Vorinstanz ernannte einen Sachwalter und regelte teilweise dessen Kompetenzen. Dagegen erhoben sechs Nebenintervenienten, die zur Unterstützung der H.________ AG aufgetreten waren, Beschwerde vor Bundesgericht und beantragten die Aufhebung des Teilurteils, da die Aktivlegitimation der G.________ AG bestritten wurde.
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1C_203/2025: Abschreibung eines Beschwerdeverfahrens wegen Gegenstandslosigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wandte sich an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und verlangte Auskunft über ihn gespeicherte Daten sowie Berichtigung falscher Vorwürfe. Zudem erhob er eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht wegen Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung durch den NDB. Im Verlauf der Verfahren stellte der NDB die angeforderte Informationen zur Verfügung. Das Bundesverwaltungsgericht schrieb das dortige Verfahren als gegenstandslos ab und überwies die Eingabe des Beschwerdeführers an das Bundesgericht.
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7B_277/2025: Nichtanhandnahme und Nichteintreten in einem Beschwerdeverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer A.________ und B.________ erhoben Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 10. Februar 2025. Das Obergericht war auf ihre Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Baden vom 4. Dezember 2024 nicht eingetreten. Das Bundesgericht prüft die Eingabe der Beschwerdeführer.
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7B_396/2025: Entscheid zur Nichtanhandnahme einer Strafsache
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen einen Beschluss des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, welches seine Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft abgewiesen hatte. Die vor Bundesgericht eingereichte Beschwerde erfüllte nicht die gesetzlichen Begründungsvoraussetzungen.
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9C_517/2024: Urteil zur interkommunalen Steuerhoheit im Kanton Zürich
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft die Steuerhoheit bezüglich einer juristischen Person, deren tatsächliche Verwaltung zwischen zwei Gemeinden (U.________ und V.________) im Kanton Zürich streitig ist. Gegenstand des Verfahrens sind die Steuerperioden 2011 bis 2020. Die Stadt U.________ und die Pflichtige (C.________ AG) reichten Beschwerden ein, nachdem das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Steuerperioden teilweise der Steuerhoheit der Stadt U.________ zugeordnet hatte und für frühere Perioden Verwirkung feststellte.
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2C_388/2025: Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der iranische Staatsbürger A.________ reiste 2018 in die Schweiz ein, erhielt 2021 eine Aufenthaltsbewilligung aufgrund einer Ehe mit einer in der Schweiz aufenthaltsberechtigten Person, die jedoch 2022 getrennt und 2023 gerichtlich geschieden wurde. Aufgrund mehrerer Straftaten und häuslicher Gewalt wurde die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung verweigert, und die Wegweisung aus der Schweiz angeordnet. Der Beschwerdeführer reichte Rechtsmittel ein, die erfolglos blieben. Daraufhin wandte er sich an das Bundesgericht, das die Eingabe als Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 19. Mai 2025 behandelte.
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4A_345/2025: Urteil zur Mieterausweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdegegner B.________ beantragte die Ausweisung des Beschwerdeführers A.________ aus einer gemieteten Erdgeschosswohnung. Der Einzelrichter am Bezirksgericht Gersau befahl die Ausweisung. Eine gegen diesen Entscheid erhobene Berufung wurde vom Kantonsgericht Schwyz abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht, unter Beantragung der aufschiebenden Wirkung.
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6B_132/2024: Urteil betreffend Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Billetkontrolle einen Mitarbeiter der C.________ AG auf die Wange geschlagen zu haben. Dies führte zu erstinstanzlicher und kantonaler Verurteilung wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gemäss Art. 285 Ziff. 1 StGB. Das Bundesgericht prüft die von A.________ gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau erhobene Beschwerde.
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4A_320/2025: Entscheid zur provisorischen Rechtsöffnung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdegegnerinnen verlangten provisorische Rechtsöffnung für zwei Forderungen (je Fr. 204'327.-- nebst Zinsen) gegen die Beschwerdeführerin. Die Einzelrichterin des Kantonsgerichts Zug erteilte Rechtsöffnung über Fr. 396'639.30 nebst Zins zu 5 %, weitere Forderungen wurden wegen Zahlung abgeschrieben. Die Beschwerdeführerin erhob dagegen Beschwerde, diese wurde vom Obergericht des Kantons Zug abgewiesen.
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6B_151/2025: Urteil zur Unzulässigkeit der Beschwerde gegen eine Verurteilung wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs und pflichtwidrigem Verhalten bei Unfall
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wurde zunächst durch das Bezirksgericht Meilen und später durch das Obergericht des Kantons Zürich wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs und pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall zu einer Busse von CHF 350.– verurteilt. Sie soll beim Parkieren ihres Fahrzeugs ein korrekt abgestelltes Auto touchiert und den Unfallort verlassen haben. Die Vorinstanz stützte sich dabei hauptsächlich auf die Aussagen einer Zeugin, welche den Vorfall beobachtete. Die Beschwerdeführerin rügte vor Bundesgericht insbesondere die Beweiswürdigung und behauptete eine Verletzung des Grundsatzes \"in dubio pro reo\".
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7B_977/2024: Kommunikationspflicht gegenüber der Disziplinarbehörde bei Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen eine Berufsperson im Gesundheitswesen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, eine assistierende Pflegekraft, wurde in zwei separaten Strafverfahren im Kanton Waadt wegen verschiedener Vorwürfe angeklagt, darunter Gewalttaten, Verstoss gegen Verkehrsregeln und Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Verfahren wurde schliesslich zusammengeführt. Das Hauptsachthema betrifft die Kommunikation über die Eröffnung der Strafuntersuchung an die disziplinarische Aufsichtsbehörde des Departements für Gesundheit und soziale Angelegenheiten (DSAS).
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9C_431/2024: Berechnung von Bonifikationen für Aufgaben im Zusammenhang mit der Altersrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, die Caisse cantonale neuchâteloise de compensation (CCNC), gewährte der Beschwerdegegnerin A.________ eine einfache Altersrente in Höhe von monatlich CHF 2'097 ab dem 1. März 2023. Diese wurde basierend auf einem durchschnittlichen Jahreseinkommen und halbierten Bonifikationen für Erziehungsaufgaben berechnet. Die Beschwerdegegnerin erhob vor dem kantonalen Gericht erfolgreich Beschwerde und forderte die Berücksichtigung voller Bonifikationen für Erziehungsaufgaben.
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1C_113/2024: Bewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Gemeinde Perly-Certoux
Zusammenfassung des Sachverhalts
Swisscom (Suisse) SA beantragte beim Kanton Genf eine Bewilligung für den Bau einer Mobilfunkanlage (3G, 4G und 5G) auf einem Gebäude in der Gemeinde Perly-Certoux. Aufgrund unterschiedlicher Gutachten und Meinungen dazu, insbesondere seitens der Gemeindeverwaltung, wurde die Bewilligung vom zuständigen Departement erteilt. Es folgten mehrere Verfahren, wobei sowohl die Gemeinde Perly-Certoux als auch Anwohner gegen die Bewilligung Beschwerde einreichten. Der Streitpunkt betraf insbesondere die Auswirkungen anpassungsfähiger Antennen und ihre Übereinstimmung mit der geltenden Umweltgesetzgebung.
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7B_1425/2024: Entscheid zur Nicht-Eintretensverfügung und zur Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin A.________ hatte im November 2022 eine Strafanzeige wegen Menschenhandel, qualifizierten Freiheitsberaubung sowie sexueller Delikte gegen unbekannte Täterschaft eingereicht, nachdem sie und ihr Sohn im Sommer 2022 mutmasslich Opfer schwerer Straftaten geworden waren. Das Untersuchungsverfahren wurde vom Genfer Staatsanwaltschaft mangels ausreichend konkreter Hinweise nicht eröffnet und die unentgeltliche Rechtspflege für das Verfahren verweigert. Die Beschwerdeführerin wandte sich vergeblich an die kantonale Beschwerdekammer, die die Verfügung teilweise annullierte.
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5A_468/2025: Entscheid des Bundesgerichts betreffend die Unzulässigkeit eines Rechtsmittels in Bezug auf die Aufhebung eines Arrestes
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte eine Beschwerde gegen die Abweisung seines Rechtsmittels durch die Kantonsbehörde ein. Diese befasste sich mit der Aufhebung eines Arrestes, der ursprünglich auf Vermögenswerte von B.________ bei Banken in Lugano gelegt wurde. A.________ verlangte, dass der Arrest in einen strafrechtlichen Arrest umgewandelt und die Vermögenswerte an ihn als angebliches Opfer des Delikts zurückgegeben werden sollten.
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1C_553/2024: Überprüfung der Bewilligung für die Errichtung einer Mobilfunkanlage in der Gemeinde Founex
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gemeinde Founex, Eigentümerin der Parzelle Nr. 1054, stellte im Namen von Sunrise Sàrl einen Antrag für den Bau einer 20 Meter hohen Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen und einer Basisstation. Das Projekt stieß bei Anwohnern auf Widerstand. Nach Klärung technischer Fragen zur Einhaltung der Vorschriften über die Strahlenschutzgrenzwerte wurde die Bau- und Betriebserlaubnis durch kantonale und kommunale Behörden erteilt. Die Beschwerdeführer verlangten eine Revision der Bewilligungen.
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7B_578/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde zur Verlängerung der Untersuchungshaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde am 26. November 2024 wegen Verdachts auf Mord bzw. eventualiter vorsätzliche Tötung seiner Schwägerin B.________ verhaftet. Die kantonalen Behörden verlängerten mehrfach seine Untersuchungshaft. A.________ erhob eine Beschwerde gegen die letzte Verlängerung, welche von der Corte dei reclami penali des Tessiner Berufungsgerichts abgewiesen wurde. Am 24. Juni 2025 legte er Beschwerde beim Bundesgericht ein und verlangte seine sofortige Freilassung oder die Einführung alternativer Massnahmen.
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4A_358/2025: Nichteintreten in einer Mieterausweisungssache
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wehrte sich mit einer Beschwerde gegen einen Beschluss der Vollzugsbehörde Zivil- und Verwaltungsrecht des Kantons Basel-Landschaft betreffend eine Mieterausweisung. Sie verlangte zugleich die aufschiebende Wirkung der Beschwerde. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Eingabe.
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6B_227/2025: Entscheidung zur Aufhebung eines Urteils des Bundesstrafgerichts und Rückweisung zur neuen Entscheidung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Mehrere Beschwerden wurden gegen ein Urteil der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts vom 26. November 2024 eingereicht. Der Beschwerdeführer 1 (Bundesanwaltschaft) beanstandete wesentliche Verfahrensmängel, insbesondere eine fehlende Begründung, und verlangte die Annulierung des Urteils. Die anderen Beschwerden betrafen die rechtliche Vertretung nach Fusionen und die Konsequenzen des Todes einer Partei.
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1C_530/2024: Bundesgerichtsurteil über die umstrittene Einrichtung einer kantonalen Zone reservée
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Stiftung A.________, Eigentümerin einer Parzelle in der Gemeinde Tannay, wandte sich gegen die Einrichtung einer kantonalen Zone reservée auf dieser Parzelle durch die kantonalen Behörden. Der Hintergrund war die Planrevision zur Redimensionierung der überdimensionierten Bauzonen der Gemeinde Tannay gemäss den Vorgaben des Raumplanungsgesetzes. Dabei stritten die Parteien über die Angemessenheit und Verhältnismässigkeit der Zoneneinrichtung sowie über die Berücksichtigung der planerischen Absichten der Gemeinde.
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7B_389/2025: Beschwerde gegen die Anordnung der vorläufigen Untersuchungshaft während einer Massnahmeausführung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, ein Minderjähriger, wurde vom Jugendgericht des Kantons Bern wegen mehrfacher Straftaten, darunter Diebstahl, Sachbeschädigung und vorsätzlicher Brandstiftung, verurteilt und einer Massnahme unterzogen. Aufgrund mehrfacher Fluchtversuche aus einer offenen Behandlungseinrichtung wurde er durch das Jugendstrafrecht des Kantons Bern vorübergehend in Untersuchungshaft verbracht, bis ein geeigneter Platz in einer anderen Institution gefunden werden konnte. Gegen diesen Entscheid reichte A.________ eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.
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7B_447/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine kantonale Verfügung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 24. März 2025, welche ihren Antrag auf Nachfrist für die Nachbesserung ihrer StPO-Beschwerde und das Erfordernis einer Prozesskaution von CHF 5'000 ablehnte. Die Vorinstanz argumentierte, die gesetzliche zehntägige Frist könne nicht verlängert werden und die Nachfrist sei rechtlich nicht geboten.
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2C_68/2024: Urteil zur rechtmässigen Abschussbewilligung eines Wolfes
Zusammenfassung des Sachverhalts
Zwischen August und November 2023 wurden verschiedene Schafe in den Gebieten Schils- und Weisstannental des Kantons St. Gallen durch Wölfe gerissen. DNA-Analysen konnten nur einen konkreten Vorfall einem Wolf zuordnen. Die Kantonsbehörde ordnete daraufhin den Abschuss eines Einzelwolfes aus einem Wolfspaar im betroffenen Streifgebiet an. Pro Natura erhob Beschwerde gegen die Abschussverfügung wegen fehlender Nachweise zum Herdenschutz und der Identifikation des schadensverursachenden Tieres.
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7B_380/2025: Nichtleistung des Kostenvorschusses
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob Beschwerde gegen eine Verfügung des Untersuchungsamts St. Gallen vom 14. Januar 2025 betreffend Akteneinsicht. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen trat am 20. März 2025 auf diese Beschwerde nicht ein. A.________ wandte sich daraufhin mit Beschwerden vom 27. April 2025 ans Bundesgericht.
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5A_187/2025: Entscheid betreffend Scheidung und nachehelichen Unterhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ und B.________, verheiratet seit 1996, haben sich am 1. Oktober 2019 getrennt. Eine Vereinbarung über Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft wurde 2019 ratifiziert und sah vor, dass keine Unterhaltszahlungen zwischen den Parteien erfolgen. Im Jahr 2022 beantragte der Ehemann die Scheidung unter der Feststellung, dass keine Unterhaltszahlung geschuldet sei. Die Ehefrau verlangte eine monatliche Unterhaltszahlung in Höhe von schlussendlich 3'447.20 CHF. Das erstinstanzliche Gericht ordnete die Scheidung und verpflichtete den Ehemann zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 1'910 CHF an die Ehefrau. Die kantonale Berufungsinstanz bestätigte diese Entscheidung.
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