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Bundesgericht neue Urteile vom 30.07.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

5A_542/2025: Urteil zum Betreibungsbegehren und Ausstandsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob beim Betreibungsamt Region Solothurn ein Betreibungsbegehren gegen das Betreibungsamt Grenchen-Bettlach, welches wegen Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen wurde. Zudem stellte er ein Ausstandsgesuch gegen verschiedene Mitarbeitende der Vorinstanz. Das Obergericht des Kantons Solothurn trat nicht auf das Ausstandsgesuch ein, wies die Beschwerde ab und auferlegte dem Beschwerdeführer Verfahrenskosten von CHF 300.–. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, verbunden mit einem neuen Ausstandsgesuch gegen sechs Bundesrichter.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Laut Art. 42 Abs. 2 BGG ist eine präzise Beschwerdebegründung erforderlich, in der Rechtsverletzungen konkret dargelegt werden. Dies erfüllt der Beschwerdeführer nicht. - **E.2:** Das Ausstandsgesuch gegen sämtliche Bundesrichter ist rechtsmissbräuchlich und enthält keine stichhaltige Begründung. - **E.3:** Die Vorinstanz stellte zu Recht fest, dass die wiederholte Beschwerdeführung des Beschwerdeführers querulatorisch und rechtsmissbräuchlich war. - **E.4:** Der Beschwerdeführer hat sich erneut in anstandsverletzender Weise geäussert, was zu einer möglichen Busse in künftigen Verfahren führen könnte. - **E.5:** Die Beschwerde ist offensichtlich unzulässig und wird im vereinfachten Verfahren abgewiesen (Art. 108 Abs. 1 lit. b und c BGG).

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Ausstandsgesuch und die Beschwerde wurden nicht behandelt, und es wurden Gerichtskosten auferlegt.


8C_138/2024: Anrechnung eines Konkubinatsbeitrags im Rahmen der Sozialhilfe

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte Sozialhilfe bei der Gemeinde Volketswil. Der Unterstützung wurde ein Konkubinatsbeitrag der IV-Renten und Ergänzungsleistungen seiner Partnerin angerechnet. Nach teilweiser Gutheissung durch den Bezirksrat Uster erhob A.________ Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, welche abgewiesen wurde. Die Anrechnung des Konkubinatsbeitrags blieb umstritten.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Die Beschwerde kann wegen Rechtsverletzungen nach Art. 95 und 96 BGG erhoben werden. Die Kontrolle einer willkürlichen Gesetzesanwendung ist gestattet. - **E.2:** Der Streit betrifft die Frage, ob der Beschwerdeführer Anspruch auf höhere Sozialhilfeleistungen hat. Dabei ist zu klären, ob die Anrechnung des Konkubinatsbeitrags verfassungs- und bundesrechtskonform ist. - **E.3:** Die Sozialhilfe basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip. Das Einkommen des Konkubinatspartners kann gemäss Praxis und SKOS-Richtlinien berücksichtigt werden. Die Vorinstanz hat die Delegation der Rechtssetzungsbefugnisse korrekt begründet. - **E.4:** Anrechnungen aufgrund eines stabilen Konkubinats widersprechen nicht dem Gleichbehandlungsgebot, da es auf die tatsächlich gelebte Solidarität abzielt und den Grundgedanken der Sozialhilfe berücksichtigt. - **E.5:** Auch Ergänzungsleistungen der nicht unterstützten Partnerin können im Rahmen der Sozialhilfe berücksichtigt werden, ohne gegen Bundesrecht zu verstossen. Das subsidiäre Konzept der Sozialhilfe rechtfertigt die Berücksichtigung anderer Einkünfte, einschliesslich Ergänzungsleistungen. - **E.6:** Die Beschwerde wird abgewiesen, da die Rechtsprechung zur Anrechnung von Konkubinatsbeiträgen und Ergänzungsleistungen fortgeführt wird.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird abgewiesen und die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Gerichtskosten werden dem Beschwerdeführer auferlegt, jedoch vorläufig auf die Bundesgerichtskasse genommen.


9C_664/2024: Einschätzung der steuerlichen Berücksichtigung von Wertminderungen bei kollektiven Kapitalanlagen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob Wertminderungen auf einem Grundstück, die in den Steuerperioden 2014/2015 und 2015/2016 handelsrechtskonform verbucht wurden, jedoch nicht in den entsprechenden Steuererklärungen geltend gemacht wurden, in einer späteren Steuerperiode (2018/2019) nachholend steuerlich berücksichtigt werden können. Die A.________ AG als Fondsleitung eines Immobilienfonds argumentierte unter Berufung auf das Totalgewinnprinzip, während das kantonale Steueramt Zürich und das Bundesgericht das Periodizitätsprinzip betonten und eine steuerliche Berücksichtigung ablehnten.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1:** Das Bundesgericht prüft Zuständigkeit und Eintretensvoraussetzungen mit freier Kognition. Es bejaht die allgemeinen Eintretensvoraussetzungen für die Beschwerde.
**E.2:** Im Mittelpunkt steht die beschränkte Steuerpflicht des Fonds im Kanton Zürich (§ 56 Abs. 1 lit. c StG/ZH) und die Anerkennung von ausserkantonalen Verlusten. Streitpunkt ist die steuerliche Übernahme der in den Geschäftsjahren 2014/2015 und 2015/2016 erfassten Wertminderungen.
**E.3:** Das Bundesgericht bestätigt die buchhalterische Handelsrechtswidrigkeit der Einbuchung von Anschaffungswerten über dem Verkehrswert bei der Umstellung auf den OR-Abschluss (2016/2017) und die erfolgswirksame Abschreibung von bereits periodisierten Wertminderungen. Die korrekte Anmeldung der Verluste hätte in früheren Jahren erfolgen müssen.
**E.4:** Das Totalgewinnprinzip findet keine Anwendung, da die unterlassenen Meldungen der Wertminderungen die Rechtskraft der Einschätzungen 2014/2015 und 2015/2016 begründet haben. Es besteht kein Anspruch auf nachholende Berücksichtigung.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde gutgeheissen und die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben.


5A_81/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend die Entschädigung einer Anwältin als amtlicher Verteidigerin

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine Anwältin, die im Kanton Freiburg als amtliche Verteidigerin tätig war, beantragte eine höhere Entschädigung für ihre Arbeit im Rahmen eines Verfahrens zu einem Besuchsrecht. Die Anwaltsgebühren wurden im kantonalen Rechtsmittelverfahren allgemein auf CHF 1'500 festgesetzt, ohne eine detaillierte Kostenliste zu berücksichtigen. Die Anwältin reichte eine Beschwerde ans Bundesgericht ein, um die Höhe der Entschädigung zu erhöhen.


1C_344/2025: Unzulässigkeit des Sicherheitsentzugs des Führerausweises aufgrund fehlender psychologischer Eignungsabklärung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die kantonale Verkehrsbehörde des Kantons Freiburg entzog A.________ den Führerausweis aufgrund eines Geschwindigkeitsüberschreitungsdelikts und machte die Wiedererlangung des Führerausweisrechts von der Vorlage eines psychologischen Gutachtens abhängig. Nach Nichtvorlage des Berichts innerhalb der gesetzten Frist wurde der Führerausweis auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für 24 Monate, entzogen. Diese Verfügung wurde durch die III. Verwaltungsgerichtskammer des Kantonsgerichts Freiburg bestätigt und schliesslich vor Bundesgericht angefochten.


5A_446/2025: Beschwerde betreffend verweigerten Suspensiveffekt gegen einen Betreibungsentscheid der Vorinstanz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich gegen den Entscheid der Chambre des poursuites et faillites des kantonalen Gerichts Freiburg vom 6. Juni 2025, welcher den Suspensiveffekt ihrer Beschwerde gegen einen ihr am 14. Mai 2025 durch das Betreibungsamt Sarine zugestellten Zahlungsbefehl verweigerte. Sie ersuchte zusätzlich um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.


1C_77/2025: Nichteintreten einer Beschwerde betreffend Parteientschädigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, hatte mit Urteil vom 28. November 2024 unter anderem A.________ eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.– für das verwaltungsgerichtliche Verfahren zugesprochen. Der Beschwerdeführer legte die Beschwerde ans Bundesgericht ein und beantragte eine Anpassung der Parteientschädigung unter Berücksichtigung der tatsächlich entstandenen Kosten. Es entstand ein Streitpunkt bezüglich der Rechtzeitigkeit der Beschwerde.


1C_20/2025: Baubewilligung in Champéry

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wehrte sich gegen eine Baubewilligung für den Neubau eines Chalets auf der Parzelle des Beschwerdegegners B.________ in der Gemeinde Champéry. Hauptstreitpunkte waren die rechtliche und technische Eignung des Zugangsweges zur Parzelle sowie angebliche Verletzungen des rechtlichen Gehörs. Die Vorinstanz hatte die Beschwerde abgewiesen, und das Bundesgericht bestätigte diese Einschätzung.


7B_270/2023: Urteil zum Vorwurf der Diffamierung und der Aufhebung eines früheren Strafaufschubs

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde von den unteren Instanzen teilweise für strafbare Handlungen, einschliesslich versuchter Nötigung und Nichtbefolgung einer behördlichen Anordnung, verurteilt. Die früher gewährte Strafaussetzung wurde aufgehoben. Er legte Beschwerde ein, um diese Entscheidungen anzufechten, einschliesslich der verhängten Sanktionen und der Zahlung einer moralischen Entschädigung an B.________.


6B_950/2024: Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen Verurteilung wegen Hindernis für Dienstleistungen von öffentlichem Interesse und weitere Delikte

Zusammenfassung des Sachverhalts

Zwei Personen, A.________ und B.________, haben an einer nicht genehmigten, von der Gruppe Extinction Rebellion organisierten Manifestation teilgenommen. Diese hat am 20. September 2019 den Verkehr auf der Brücke Pont Bessières in Lausanne erheblich beeinträchtigt. Die Teilnehmer blockierten die Verkehrswege und stellten Gegenstände wie Bühnenmaterial auf. Die Aktion führte zu erheblichen Verspätungen im öffentlichen Verkehr und erforderte eine polizeiliche Intervention. A.________ und B.________ wurden wegen verschiedener Delikte verurteilt, darunter das Hindernis für Dienstleistungen von öffentlichem Interesse gemäss Art. 239 StGB und Verkehrsregelverletzungen gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG.


4D_115/2025: Urteil zur Nichtanhandnahme einer Beschwerde im Zusammenhang mit der definitiven Rechtsöffnung und unentgeltlicher Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erhob beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, welches die definitive Rechtsöffnung für Fr. 1'000.-- sowie die unentgeltliche Rechtspflege für die Vorinstanz und das Beschwerdeverfahren verweigerte.


7B_321/2025: Urteil zur Nichtanhandnahme und Nichteintretensentscheid

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erstattete Strafanzeige gegen mehrere Angehörige der Luzerner Polizei wegen verschiedener Delikte. Die Staatsanwaltschaft Sursee entschied am 28.08.2024, die Strafverfahren nicht an die Hand zu nehmen. Das Kantonsgericht Luzern trat auf die dagegen eingereichten Beschwerden nicht ein, worauf der Beschwerdeführer beim Bundesgericht Beschwerde erhob.


4A_411/2024: Entscheid zu Fragen des Exequaturs eines italienischen Zahlungsbefehls

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht musste über die Beschwerde der A.________ SA gegen den Entscheid der II. Zivilkammer des Appellationsgerichts des Kantons Tessin vom 6. Juni 2024 befinden, welcher die Vollstreckbarkeit eines italienischen Zahlungsbefehls und einer zugehörigen gerichtlich bestätigten Entscheidung in der Schweiz (Exequatur) bestätigte. Der Zahlungsbefehl und die nachfolgende italienische Gerichtsentscheidung beziehen sich auf eine Geldforderung der B.________ S.r.l. gegenüber der A.________ SA, angesiedelt in Lugano.


4D_100/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Nichtleistung des Kostenvorschusses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob am 3. Juni 2025 Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom selben Datum, mit welchem das Kantonsgericht auf ihre Beschwerde wegen Nichtleistung des Kostenvorschusses nicht eingetreten war. Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Eingabe und kam zum Schluss, dass die Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht den Anforderungen an eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde entspricht.


4D_86/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde wegen fehlendem Kostenvorschuss

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine GmbH, erhob Beschwerde gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Wallis, mit dem dieses auf ihre Beschwerde bezüglich der Erteilung definitiver Rechtsöffnung für Fr. 200.-- und Fr. 90.-- nicht eingetreten war. Das Bundesgericht forderte die Zahlung eines Kostenvorschusses, welcher von der Beschwerdeführerin weder innerhalb der ursprünglichen noch der angesetzten Nachfrist geleistet wurde.


5A_566/2025: Entscheidung über eine Beschwerde gegen Nichteintreten in einem Rechtshilfeverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wehrte sich gegen eine rechtshilfeweise Vermögenspfändung durch das Konkursamt Zürich, die auf ein deutsches Insolvenzverfahren gestützt war. Das Bezirksgericht Zürich trat auf seine ursprüngliche Beschwerde nicht ein, ebenso später das Obergericht des Kantons Zürich. Der Beschwerdeführer rügte vor Bundesgericht unter anderem die Verletzung des rechtlichen Gehörs und bestritt seine Insolvenz, liess jedoch die für das aktuelle Verfahren relevanten Punkte unbegründet.


5A_298/2025: Verfügung des Bundesgerichts betreffend unentgeltliche Rechtspflege und Abschreibung des Verfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen, das ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und die Beschwerdefolge als nicht einzutreten bewertet hatte. Nach einem weiteren Entscheid des Kantonsgerichts akzeptierte die Beschwerdeführerin das Ergebnis und zog ihre Beschwerde beim Bundesgericht zurück. Im bundesgerichtlichen Verfahren hatte sie erneut die unentgeltliche Rechtspflege beantragt, was im Rahmen der Abschreibung des Verfahrens behandelt wurde.


7B_349/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde betreffend Durchsuchung und Beschlagnahme

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führte eine Strafuntersuchung gegen A.________ wegen des Verdachts der Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte gemäss Art. 179quater StGB. In diesem Zusammenhang ordnete sie eine Durchsuchung und Beschlagnahme an, bei der Mobiltelefone sowie Zufallsfunde wie Imitationswaffen und mutmassliches Marihuana sichergestellt wurden. Das Obergericht des Kantons Aargau wies die Beschwerde von A.________ gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl ab, soweit es darauf eintrat. A.________ erhob daraufhin Beschwerde in Strafsachen vor dem Bundesgericht.


1C_384/2025: Unzulässigkeit der Beschwerden im internationalen Rechtshilfefall

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die lettischen Behörden ersuchten die schweizerischen Behörden um Rechtshilfe in einem Strafverfahren wegen Geldwäscherei. Im Fokus standen Informationen und Dokumente bezüglich verurteilter Steuerdelikten und Geldwäschereiverfahren, in die A.A.________ involviert sein soll. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern ordnete die Herausgabe relevanter Dokumente an die lettischen Behörden an. Der Entscheid wurde vor dem Bundesstrafgericht und, schliesslich, dem Bundesgericht angefochten.


1C_199/2023: Urteil zur Baubewilligung für einen Modellflugplatz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Modellflugplatz liegt in einer geschützten Landschafts- und Gewässerzone. Über Jahre waren Nutzung und Infrastruktur des Platzes intensiviert worden, ohne dass eine Baubewilligung vorlag. Im Rahmen von Einwendungen und Beschwerden führte das Verwaltungsgericht aus, dass der Modellflugplatz nicht mit dem geltenden Recht vereinbar sei und keine Bewilligung erteilt werden könne.


4D_116/2025: Urteil betreffend definitive Rechtsöffnung und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, das die Erteilung der definitiven Rechtsöffnung sowie die Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege bestätigte. Gleichzeitig wies das Obergericht das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren ab. Gegen diesen Entscheid erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde an das Bundesgericht.


5A_299/2025: Verfahren betreffend Sistierung des Besuchsrechts und unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen, welches das Besuchsrecht zwischen Vater und Sohn sistiert und die Verfahrenskosten je hälftig zwischen den Parteien aufgeteilt hatte. Sie beantragte vor dem Bundesgericht unter anderem die Aufhebung der Kostenregelung im kantonalen Entscheid sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Verfahren vor dem Kantonsgericht und vor dem Bundesgericht. Nach einer zwischenzeitlichen Sistierung des bundesgerichtlichen Verfahrens aufgrund der offenen Frage der unentgeltlichen Rechtspflege vor dem Kantonsgericht, zog die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde zurück, nachdem das Kantonsgericht ihr nachträglich die unentgeltliche Rechtspflege gewährte.


1C_387/2025: Ermächtigung für ein Strafverfahren gegen Mitarbeitende des AVSV

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erstattete Strafanzeige gegen zwei Mitarbeiter des Amts für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kantons St. Gallen (AVSV) wegen verschiedener behaupteter Straftaten im Zusammenhang mit Kontrollen ihrer Tierhaltung. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen verweigerte die Ermächtigung zur Einleitung eines Strafverfahrens mit Entscheid vom 5. Juni 2025.


7B_544/2023: Urteil über sexuelle Nötigung und Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der portugiesisch-guineische Beschwerdeführer A.________ wurde vom Bezirksgericht und der kantonalen Berufungsinstanz wegen sexueller Nötigung sowie weiterer Straftaten verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten und wurde zur Landesverweisung für 5 Jahre verurteilt. A.________ bestritt die Vorwürfe und legte Beschwerde beim Bundesgericht ein, wobei er insbesondere gegen die Verurteilung wegen sexueller Nötigung und seine Landesverweisung argumentierte.


1C_361/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen den Sicherungsentzug eines Führerausweises auf Probe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich mit einer Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn, das den Sicherungsentzug seines Führerausweises auf Probe betraf. Das Bundesgericht erhielt zunächst eine formungültige Eingabe per E-Mail. Die fristgerecht per Post eingereichte Beschwerde wies ebenfalls einen Formmangel auf, da sie nicht eigenhändig unterschrieben war. Trotz einer gesetzten Frist zur Behebung des Mangels, verbunden mit einer Zustellfiktion, erfolgte keine Nachbesserung, weshalb das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht eintrat.


7B_32/2025: Sanktion wegen disziplinarischer Massnahmen in einer Strafvollzugseinrichtung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, seit 9. Januar 2023 inhaftiert, wurde am 23. April 2024 mit einer Sanktion von drei Tagen in Einzelhaft bestraft, weil er versucht hatte, einen Mitgefangenen zu attackieren. Die Auseinandersetzung begann mit einem scherzhaften Akt, eskalierte jedoch in körperliche Gewalt. Seit seiner Inhaftierung wurden gegen A.________ insgesamt acht disziplinarische Massnahmen verhängt. Die Vorinstanz bestätigte die Sanktion. A.________ beantragte beim Bundesgericht deren Aufhebung sowie Schadenersatz und beantragte die Anhörung von Zeugen.


9C_652/2024: Urteil zur Verzugszinsforderung bei AHV-Beiträgen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerinnen, A.________ und B.________, sind Gesellschafterinnen einer GmbH und wurden von der Ausgleichskasse Hotela als Selbstständigerwerbende geführt. 2019 meldete ihr Treuhänder der Ausgleichskasse einen grossen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit und fragte nach Verzugszinsen sowie einer möglichen Anzahlung. Die Ausgleichskasse informierte, dass eine Meldung bis Ende 2020 möglich sei und Verzugszinsen ab 2021 zu berechnen seien. Aufgrund der Steuerdaten von 2020 wurden hohe AHV-Beiträge für 2019 nachträglich verfügt, inklusive Verzugszinsen. Einsprachen sowie die Beschwerden vor dem Kantonsgericht Wallis wurden abgewiesen.


9C_127/2025: Entscheid zur steuerrechtlichen Berücksichtigung von Unterstützungsleistungen an im Ausland lebende Kinder

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ und B.A.________, beide steuerpflichtig im Kanton Luzern, beantragten für die Steuerperiode 2022 Kinderabzüge für zwei volljährige, finanziell unterstützte Kinder in der Türkei. Das Steueramt gewährte jedoch lediglich einen Unterstützungsabzug und wies die Kinderabzüge von je CHF 12'500 zurück. Nach einer Einsprache wurden unterstützungsbedingte Abzüge in Höhe von insgesamt CHF 5'200 anerkannt. Die Beschwerde vor dem Kantonsgericht Luzern, mit dem Ziel, die Kinderabzüge vollumfänglich zu erhalten, wurde abgewiesen. Die Betroffenen wandten sich daraufhin an das Bundesgericht.


4A_163/2025: Entscheidung zur Fristversäumnis betreffend Kostenvorschuss

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ SA reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen einen Schiedsspruch des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) ein, der die Sanktion der Swiss Football League (SFL) bestätigte, eine sportliche Niederlage als Forfait zu werten. Im Zusammenhang mit der Beschwerde wurde die Zahlung eines Kostenvorschusses verlangt, dessen fristgerechte Leistung nicht nachgewiesen werden konnte.


9C_260/2025: Verfahren betreffend Steuern (IFD, ICC) der Steuerperioden 2011–2014

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.A.________, ehemals wohnhaft im Kanton Waadt und Mehrheitseigner der Gesellschaft C.________ SA, wurde von der kantonalen Steuerverwaltung des Kantons Waadt wegen versuchter Steuerhinterziehung für die Steuerperioden 2011–2014 in Bezug auf das direkte Bundessteuer (IFD) und die kantonalen und kommunalen Steuern (ICC) belangt. Die Streitpunkte umfassten u. a. die Verhängung von Bussen und die endgültige Feststellung von Steuerbemessungsgrundlagen durch die Vorinstanz.


5A_509/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde der Ehefrau gegen einen Entscheid der Zivilkammer des Genfer Kantonsgerichts, welche die Wiedereinsetzung des Ehemanns in die Berufungsfrist gutgeheissen und festgestellt hat, dass seine Berufung rechtzeitig eingereicht wurde.