Neuigkeiten

Bundesgericht neue Urteile vom 29.07.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

2C_293/2023: Familiennachzug: Beschwerde einer kosovarischen Staatsangehörigen gegen die Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die kosovarische Staatsangehörige A.A.________ stellte ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung unter Berufung auf eine Betreuungsbedürftigkeit und ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem in der Schweiz lebenden Sohn, einem Schweizer Bürger. Das Amt für Migration des Kantons Luzern wies das Gesuch mehrmals ab, ebenso die kantonalen Rechtsmittelinstanzen. A.A.________ erhob schliesslich Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten sowie eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

E.1: Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist zulässig, da ein Familiennachzugsanspruch auf Art. 8 EMRK geltend gemacht wird. Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist jedoch auf bestimmte Rügen beschränkt (z.B. formelle Rechtsverweigerung). E.2: Das rechtliche Gehör und Fragen der Sachverhaltsfeststellung wurden behandelt. Die Vorinstanz berücksichtigte diverse Beweismittel und durfte weitere Beweiserhebungen in antizipierter Beweiswürdigung als nicht erforderlich erachten. Eine formelle Rechtsverweigerung oder Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor. E.3: Es wurde geprüft, ob ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von Art. 8 EMRK besteht. Die Vorinstanz stellte fest, dass die Beschwerdeführerin zwar betreuungsbedürftig sei, jedoch nicht zwingend auf die Betreuung durch ihren Schweizer Sohn angewiesen sei. Betreuungsmöglichkeiten durch die in Kosovo lebende Tochter sowie durch Drittpersonen sind vorhanden.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.


4D_101/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erhob gegen ein Urteil des Tribunal du travail valaisan vom 29. Oktober 2024 eine Beschwerde bei der Chambre civile des Tribunal cantonal du canton du Valais. Diese erklärte die Beschwerde am 29. April 2025 als unzulässig, da sie den Anforderungen des Schweizerischen Zivilprozessrechts (Art. 311 Abs. 1 und Art. 321 Abs. 1 ZPO) hinsichtlich der Begründung nicht genügte. A.________ erhob daraufhin am 2. Juni 2025 eine Beschwerde beim Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.4.1:** Nach Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG muss eine Beschwerde an das Bundesgericht insbesondere die Rechtsverletzung klar darlegen. Dies bedeutet, dass die Beschwerde die Gründe des angefochtenen Entscheids präzise diskutieren und aufzeigen muss, inwiefern die Vorinstanz Bundesrecht verletzt hat.
**E.4.2:** Diese Anforderungen wurden vom Beschwerdeführer nicht erfüllt. Der Beschwerdeführer zeigt nicht auf, wie die Vorinstanz einen Fehler begangen haben könnte, insbesondere im Zusammenhang mit den Bestimmungen zur Begründung von Rechtsmitteln gemäss ZPO. Es fehlt jegliche substantielle Kritik an den Erwägungen der Vorinstanz. Da keine ausreichende Motivation ersichtlich ist, erklärt das Bundesgericht die Beschwerde als unzulässig gemäss Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG.
**E.5:** Angesichts der Umstände wird auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet (Art. 66 Abs. 1 BGG), und es werden keine Parteientschädigungen ausgesprochen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt, ohne Gerichtskosten und Parteientschädigungen.


4A_676/2024: Urteil zur Frage der Gültigkeit einer Garantievereinbarung im Zusammenhang mit einem Mietvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA, welche im Immobilienbereich tätig ist, vermietete Geschäftsräume an die Z.C.________ SA, wobei die Z.C.________ SA, die Z.D.________ SA und B.________ als Garanten agierten. Ein Streit ergab sich über die Verpflichtung von B.________ zur Leistung einer Garantie. A.________ SA hat einen Zahlungsbefehl gegen B.________ erwirkt, welcher Einsprache erhob. In der Folge verlangte A.________ SA die provisorische Rechtsöffnung, was in den vorinstanzlichen Entscheiden abgelehnt wurde.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1**: Der Beschwerde an das Bundesgericht wurde formgerecht eingereicht und ist zulässig.
**E.2**: Die Beschwerde kann nur wegen Verletzung des Bundesrechts geltend gemacht werden, wobei kantonales Recht gegen das Bundesrecht angeführt werden kann. Die Tatsachenfeststellung der Vorinstanz wird nur bei Willkür oder Rechtsverletzungen angepasst.
**E.3**: Die Vorinstanz erklärte neue Beweise für unzulässig, da sie nicht erst durch die angefochtene Entscheidung relevant geworden waren und daher bereits im kantonalen Verfahren hätten vorgelegt werden müssen.
**E.4**: Es wurde geprüft, ob der Vertrag eine gültige Grundlage für die provisorische Rechtsöffnung darstellt. Die Vorinstanz kam zum Schluss, dass die Garantie von B.________ im Sinne eines „porte-fort“ nicht zulässig sei, da die Genfer Gesetzgebung diese Form von Garantien in Mietverträgen ausschliesst.
**E.5**: Die gesetzliche Grundlage des schweizerischen Mietrechts (Art. 257e CO) erlaubt es den Kantonen, ergänzende Bestimmungen zu erlassen, und Genf hat diese Kompetenz genutzt, um bestimmte Formen von Garantien auszuschliessen.
**E.6**: Unabhängig davon, ob der Vertrag als Miet-, Pacht- oder Mietkaufvertrag qualifiziert wird, bleibt der Schutz der Gesetzgebung zur Garantie durch den Mieter anwendbar.
**E.8**: Die Argumentation der Beschwerdeführerin, wonach der Beschwerdegegner missbräuchlich handelte, wurde verworfen, da keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen Rechtsmissbrauch seitens des Garanten vorgebracht wurden.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen und Gerichtskosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt, sowie eine Parteientschädigung an den Beschwerdegegner.


8F_8/2024: Revision eines Bundesgerichtsurteils betreffend Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ ersucht um Revision des Nichteintretensurteils des Bundesgerichts (8C_340/2024) vom 16. Juli 2024. Das Nichteintretensurteil betraf eine Beschwerde gegen das Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau vom 13. Mai 2024. Der Gesuchsteller argumentiert, das Bundesgericht habe im Nichteintretensurteil Fehler begangen und wesentliche Arztberichte nicht einzeln berücksichtigt.


2C_199/2025: Urteil zur Anfechtung einer zugewiesenen Ortsresidenz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, ein mutmasslicher Staatsangehöriger von Sierra Leone, wurde mehrfach wegen verschiedener Delikte, darunter Drogenhandel, verurteilt und einer Ausweisung unterworfen. Nach Rückkehr in die Schweiz wurde ihm durch den Polizei-Kommissar des Kantons Genf am 28. Januar 2025 ein Verbot, die Gemeinde U.________ zu verlassen, für die Dauer von zwölf Monaten auferlegt. Nach mehreren gerichtlichen Instanzen beanstandet A.________ vor dem Bundesgericht, dass die Verletzung eines kantonal festgelegten 96-Stunden-Entscheidungsfrist durch das Gericht der ersten Instanz zur Aufhebung der Massnahme führen müsse.


1C_355/2024: Baubewilligung und Gewässerschutz in Mettauertal

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhielt vom Gemeinderat Mettauertal im vereinfachten Verfahren eine Baubewilligung für einen Garagenanbau und eine Stützmauer, die jedoch später als teilweise im Gewässerraum des Widbächlis gelegen erkannt wurde. Nachdem die kantonale Zustimmung für die Beanspruchung des Gewässerraums fehlte und der Beschwerdeführer weder ein nachträgliches Baugesuch einreichte noch die vorgeschlagene Vereinbarung akzeptierte, wies das Departement für Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau das Baugesuch ab, tolerierte die Stützmauer bis zur Realisierung einer Bachöffnung und ordnete eine Eigentumsbeschränkung im Grundbuch an. Die kantonalen Rechtsmittelinstanzen wiesen die Beschwerden des Beschwerdeführers ab.


5A_266/2025: Entscheidung zur Beschwerde im Zusammenhang mit der Abtretung von Rechtsansprüchen der Konkursmasse

Zusammenfassung des Sachverhalts

Über die J1.________ GmbH wurde am 28. Oktober 2010 der Konkurs eröffnet. Der ausseramtliche Konkursverwalter bot den Gläubigern im Gläubigerzirkular Ansprüche zur Abtretung gemäss Art. 260 SchKG an. Zwei Abtretungsbegehren wurden von ihm nicht behandelt bzw. abgewiesen. Beschwerden gegen diese Entscheidungen sowie gegen den Gläubigerausschuss wurden beim Obergericht des Kantons Zug eingereicht und teilweise abgewiesen. Das Urteil des Obergerichts wurde durch die Beschwerdeführer vor Bundesgericht angefochten.


2C_2/2025: Entscheid zu einer Aufenthaltsbewilligung (EU/EFTA)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein italienischer Staatsbürger, A.________, der seit 2013 mit einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA in der Schweiz lebt, beantragte 2018 die Erneuerung dieser Bewilligung sowie die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung. Die kantonale Behörde verweigerte den Antrag wegen seiner strafrechtlichen Verurteilungen und der fehlenden Nachweise über eine reale und effektive Erwerbstätigkeit. Das Bundesgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanzen.


5A_366/2025: Entscheidung zur internationalen Kindesrückführung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Mutter und der Vater der Kinder C.________ und D.________ haben sich getrennt. Die Kinder lebten zunächst beim Vater in Schweden, der gemäss schwedischem Recht das alleinige Sorgerecht hatte. Nach einem schwedischen Gerichtsurteil vom 23. Juli 2024 wurde die gemeinsame elterliche Sorge der Eltern wiederhergestellt. Der Vater hatte jedoch die Kinder vor der Urteilsrechtskraft in die Schweiz verbracht. Die Mutter reichte darauf beim Kantonsgericht St. Gallen ein Gesuch um Rückführung der Kinder nach Schweden ein, welches abgewiesen wurde. Dagegen legte sie Beschwerde beim Bundesgericht ein.


2C_214/2025: Urteil zur Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der ägyptische Staatsangehörige A.________, der durch die Ehe mit einer spanischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA erhielt, beantragte 2024 deren Verlängerung. Die Ehefrau des Beschwerdeführers lebte seit Januar 2022 nicht mehr in der Schweiz, und ihre Niederlassungsbewilligung erlosch im September 2022. Nach erfolglosem kantonalem Rechtsmittelverfahren gelangte der Beschwerdeführer ans Bundesgericht.


7B_437/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA und ihr Verwaltungsrat F.________ reichten am 1. August 2024 eine Strafanzeige unter anderem wegen Treuebruchs, Betruges und Korruption gegen mehrere Personen und eine Gesellschaft ein. Die Vorwürfe beziehen sich auf Vorfälle zwischen Mai 2015 und April 2019 im Zusammenhang mit der Beratung zu einem zollrechtlichen Tabakimportstreit. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Genf entschied am 21. Januar 2025, nicht auf die Anzeige einzutreten. Die Chambre pénale de recours der Cour de justice des Kantons Genf erklärte die Beschwerde von F.________ für unzulässig und wies die von A.________ SA erhobene Beschwerde ab.


9F_16/2025: Entscheid über ein Revisionsgesuch im Sozialversicherungsrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller, A.________, ersucht um Revision des Bundesgerichtsurteils 9C_147/2025 vom 31. März 2025, welches auf seine Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 10. Dezember 2024 nicht eintrat. Das Revisionsgesuch beruft sich auf Verfahrensfehler und neue Beweismittel. Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit des Gesuchs und gelangt zum Schluss, dass weder ein gesetzlicher Revisionsgrund vorliegt noch die erforderlichen Fristen eingehalten wurden.


1C_468/2024: Entscheid über die Baubewilligung und Ersatzmassnahmen zu Gunsten einer Mauerseglerkolonie

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Bauherrschaft plant den Abbruch eines bestehenden Wohnhauses in Spiez und den Neubau eines Dreifamilienhauses mit Einstellhalle auf einer Parzelle, die sich in einem Ortsbilderhaltungsgebiet befindet. Das Wohnhaus beherbergt 75 Nistplätze einer Mauerseglerkolonie. Verschiedene Schutz- und Ersatzmassnahmen für die Brutstätten werden vorgeschrieben. Nachbarn der Bauparzelle reichten Einsprache ein, welche letztlich vor Bundesgericht über den Schutz der Mauersegler und die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem Natur- und Heimatschutzrecht verhandelt wurde.


9C_336/2024: Entscheidung zu einer neuen Anspruchsanmeldung bei der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin hatte aufgrund von Rückenschmerzen mehrfach Leistungsanträge bei der Invalidenversicherung des Kantons Freiburg gestellt, welche von der Verwaltung jeweils abgewiesen wurden, da eine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Situation nicht plausibel gemacht werden konnte. Nach weiteren medizinischen Berichten und einem erneuten Antrag vom 20. November 2020 weigerte sich die Verwaltung, darauf einzugehen. Die kantonale Versicherungskammer Freiburg bestätigte diese Entscheidung. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen diesen letztinstanzlichen Entscheid.


4A_231/2025: Nichteintreten auf Beschwerde wegen Säumnis bei der Kostenvorschusszahlung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführer A.________ und B.________ legten eine Beschwerde gegen ein Schreiben der Präsidentin des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Mai 2025 ein. Das Bundesgericht forderte sie zur Zahlung eines Kostenvorschusses von 800 CHF innert Frist auf, unter solidarischer Haftung. Trotz einer nicht erstreckbaren Nachfrist wurde der Kostenvorschuss nicht geleistet. Zustellungen des Gerichts konnten nicht an der angegebenen Adresse erfolgen, galten aber gemäss Art. 44 Abs. 2 BGG als zugestellt.


5A_399/2024: Entscheidung zum Rückzug von Beschwerden in einer Erbschaftsangelegenheit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien führten vor dem Bundesgericht zwei parallel verlaufende Beschwerdenverfahren (5A_399/2024 und 5A_404/2024) im Zusammenhang mit dem Erbschaftsverfahren betreffend die Nachlassregelung von G.________. Nachdem sie aussergerichtlich eine Einigung erzielt hatten, zogen sie ihre Beschwerden zurück.


1D_12/2025: Revision eines Nichteintretensentscheids im Einbürgerungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ beantragte beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern die Revision des Nichteintretensentscheids vom 24. September 2024 sowie einer Zwischenverfügung vom 7. August 2024 betreffend die unentgeltliche Rechtspflege. Beide Entscheidungen hängen mit ihrer Beschwerde gegen die Verweigerung des Gemeindebürgerrechts durch die Einwohnergemeinde Lyss zusammen. Das Verwaltungsgericht trat auf das Revisionsgesuch nicht ein. Dagegen erhob A.________ Beschwerde ans Bundesgericht.


1C_125/2024: Urteil betreffend Baubewilligung einer Mobilfunkantenne

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit und Rechtmässigkeit der Baubewilligung für eine Mobilfunkantenne in Pfäffikon. Der Verein A.________ und mehrere weitere Personen waren als Beschwerdeführende beteiligt und verlangten die Aufhebung der Baubewilligung sowie die Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung. Zentral war die Einhaltung der Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) und deren Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht.


5A_523/2025: Beschwerde betreffend Rechtsverweigerung und Zuständigkeit der Schuldbetreibungs- und Konkursaufsicht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein Miterbe, führte diverse Verfahren im Zusammenhang mit der Erbteilung seines verstorbenen Vaters, die vor französischen und Schweizer Gerichten anhängig sind. Das Betreibungsamt hatte seinen Erbanteil gepfändet. Der Beschwerdeführer machte geltend, ihm seien durch Handlungen des Betreibungsamtes und des Behördenvertreters im Sinne von Art. 609 ZGB Rechte entzogen worden, insbesondere im Hinblick auf die Erbteilung und die Möglichkeit einer Herabsetzungsklage. Das Obergericht des Kantons Zug trat auf seine Beschwerde als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs nicht ein, da es sich nicht für zuständig erachtete.


2C_584/2024: Urteil zur Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein indischer Staatsbürger, lebte seit 2013 mit verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz, teils aufgrund von Ehegemeinschaften. Nach der zweiten Scheidung im Jahr 2022 wurde ihm eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung bis 2023 gestattet. Ein durch ihn eingereichtes Gesuch um Niederlassungsbewilligung wurde vom Migrationsamt abgelehnt, da die Behörden davon ausgingen, dass er eine Scheinehe geführt und eine Parallelbeziehung unterhalten habe. Diese Entscheide wurden durch die Sicherheitsdirektion und das Verwaltungsgericht Zürich bestätigt. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde.


4A_661/2024: Abweisung der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, der alle Aktiven der C.________ SA übernommen hatte, verlangt von der Beschwerdegegnerin B.________ SA Schadenersatz wegen vermeintlicher Fehler bei der Buchhaltung und Steuerberatung zugunsten der C.________ SA für die Jahre 2005 bis 2007. Insbesondere wird beanstandet, dass der Immobiliengewinn aus dem Verkauf des Immeubles \"zzz\" doppelt besteuert wurde und dass Zinsforderungen für Kredite an die D.________ Sàrl nicht berücksichtigt wurden, was zusätzliche Steuerbelastungen und eine Verhinderung eines steuerlichen Verlustvortrags verursacht habe.


9C_123/2025: Entscheid zur Invalidenrente

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Versicherte, A.________, geboren 1966 und Zeichnerin, hat seit 2001 keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt und beantragte am 3. März 2017 Leistungen der Invalidenversicherung. Basierend auf verschiedenen medizinischen Gutachten, darunter eine erste psychiatrische Expertise (2019) sowie eine zweite psychiatrische Expertise (2021), kam das zuständige kantonale Amt für Versicherungen zu dem Schluss, dass die Versicherte nur für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 31. März 2019 Anspruch auf eine volle Invalidenrente habe. Das Tribunal cantonal des Kantons Waadt bestätigte diese Entscheidung. Die Versicherte erhob Beschwerde vor dem Bundesgericht, wobei sie eine ununterbrochene Rentenberechtigung ab dem 1. Oktober 2017 oder subsidiär eine erneute Instruktion forderte.


7B_186/2025: Urteil zur Frage des Kostenvorschusses

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob eine Beschwerde in Strafsachen gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich. Das Bundesgericht forderte sie auf, einen Kostenvorschuss zu leisten. Nach Ablauf der gesetzten Fristen erfolgte keine Einzahlung des Vorschusses, weshalb das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht eingetreten ist.


5A_403/2025: Rückzug der Beschwerde betreffend Pfändungsurkunde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin erhob am 26. Mai 2025 Beschwerde in Zivilsachen wegen einer Pfändungsurkunde vom 30. Januar 2025. Das Bundesgericht hatte vor der materiellen Bearbeitung der Beschwerde Fristerstreckungen für die Zahlung des Kostenvorschusses gewährt. Am 7. Juli 2025 zog die Beschwerdeführerin die Beschwerde zurück.


7B_233/2025: Entscheidung zur Entsiegelung von Datenträgern im Jugendstrafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird eine qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und weitere Delikte vorgeworfen. Im Rahmen der Strafuntersuchung wurden Datenträger aus einem von ihm gemieteten Fahrzeug sichergestellt. A.________ ersuchte die Siegelung dieser Datenträger, die später von der Jugendanwaltschaft zur Entsiegelung beantragt wurde. Das Zwangsmassnahmengericht des Bezirks Winterthur hiess das Entsiegelungsbegehren gut. A.________ legte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein und argumentierte, dass durch eine Entsiegelung ein nicht wieder gutzumachender Nachteil entstehe und schutzwürdige Geheiminteressen verletzt würden.


1C_228/2025: Ermächtigung betreffend eine Strafuntersuchung gegen einen Polizeibeamten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein Taxifahrer, wirft einem Polizeibeamten vor, ihn bei einer Kontrolle physisch verletzt zu haben. Er beantragte die Ermächtigung zur Strafverfolgung des Beamten, was vom Obergericht des Kantons Zürich abgelehnt wurde. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.


6B_1073/2023: Urteil zur einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch Geschwindigkeitsüberschreitung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ überschritt auf der Autobahn mit seinem Fahrzeug die signalisierte Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland verurteilte ihn zu einer Busse von Fr. 600.--. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte das erstinstanzliche Urteil, worauf A.________ Beschwerde beim Bundesgericht führte. Er beantragte die vollständige Aufhebung des Urteils und seinen Freispruch.


1C_68/2025: Entscheidung zur Ermächtigung zur Strafverfolgung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, emeritierter Professor der Universität St. Gallen, erhob Strafanzeige gegen B.________, Verwaltungsdirektor der Universität St. Gallen, wegen Hausfriedensbruchs, Sachentziehung, Nötigung und Amtsmissbrauch. Hintergrund waren die Räumung eines von ihm gemieteten Büros sowie der Umgang mit seiner Büchersammlung im Jahr 2023 und Anfang 2024. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen verweigerte die Ermächtigung zur Strafverfolgung, was A.________ vor Bundesgericht anfocht.


2C_570/2024: Rückforderung von Härtefallmassnahmen bei Dividendenausschüttung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn gewährte der A.________ AG im Jahr 2021 einen Härtefallbeitrag von CHF 219'800. Die Bedingung war, dass drei Jahre lang keine Dividenden oder Tantiemen ausgeschüttet werden durften. Im Jahr 2023 stellte das Departement fest, dass eine Dividendenausschüttung erfolgte und verlangte die Rückzahlung des gesamten Betrags. Die Beschwerdeführerin bestritt die Ausschüttung und rügte formelle sowie materielle Mängel.


7F_27/2025: Revisionsgesuch betreffend Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Appellationsgericht Basel-Stadt am 20. April 2023 zweitinstanzlich wegen diverser Delikte, darunter eine mengenmässig qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, verurteilt. Das Urteil umfasste eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten, eine Geldstrafe, eine Busse sowie eine Landesverweisung von 5 Jahren. Das Bundesgericht wies die Beschwerde dagegen ab (Urteil 7B_1056/2023 vom 26. März 2025). Mit einem Revisionsgesuch beruft sich der Gesuchsteller auf neue Beweismittel, darunter ärztliche Berichte, die seine persönliche Situation und damit verbundene Risiken im Hinblick auf die Landesverweisung beleuchten.