Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
6B_414/2025: Entscheid im Strafverfahren betreffend sexuelle Handlungen, Nötigung, Verwahrung und Nebenfolgen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer wurde vom Kantonsgericht Schwyz zweitinstanzlich wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und sexueller Nötigung schuldig gesprochen. Neben einer umfassenden Freiheitsstrafe wurden mehrere Massnahmen angeordnet, darunter Verwahrung, Landesverweisung für 15 Jahre und ein lebenslanges Tätigkeitsverbot im Umgang mit Minderjährigen. Der Beschwerdeführer reicht Beschwerde ein und verlangt die vollständige Aufhebung des Urteils, bleibt im Wesentlichen jedoch bei pauschalen Vorwürfen ohne detaillierte Begründung.
Zusammenfassung der Erwägungen
Die aufgezählten Beschwerdeeingaben sind verspätet eingereicht und können daher nicht berücksichtigt werden.
Die Beschwerde genügt nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen (Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG sowie Art. 106 Abs. 2 BGG). Es fehlt eine substanzielle und sachbezogene Auseinandersetzung mit den vorinstanzlichen Erwägungen sowie deren rechtlicher Grundlage.
Der Beschwerdeführer kritisiert die Beweiswürdigung der Vorinstanz und bringt diverse pauschale Vorbehalte vor. Dabei unterlässt er es, konkret darzulegen, weshalb die Beweiswürdigung willkürlich oder rechtsfehlerhaft gewesen sei. Das Bundesgericht greift nur bei substanziierten Behauptungen bezüglich Willkür in die Sachverhaltsfeststellung ein.
Die Vorinstanz stützte sich auf diverse Gutachten und begründete nachvollziehbar die Notwendigkeit der Verwahrung. Insbesondere das Risiko für erneute Sexualdelikte wird ausführlich dargestellt. Der Beschwerdeführer geht in keiner Weise auf diese Erwägungen ein und widerspricht ohne tatsächliche Grundlage.
Zusammenfassung des Dispositivs
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten, und es erfolgt keine Kostenauflage.
6B_204/2024: Urteil zur Beschwerde betreffend Vergehen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde beschuldigt, zwischen Februar und November 2019 Utensilien zum Aufbau einer Indooranlage für die Herstellung von THC-haltigem Marihuana erworben sowie eine Gasdruckpistole und Munition ohne Berechtigung besessen zu haben. Die Vorinstanz sprach ihn des Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 7.5 Monaten und einer bedingten Geldstrafe als Zusatzstrafe zu früheren Urteilen der Staatsanwaltschaft.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1:** Der Beschwerdeführer rügte Willkür bei der Sachverhaltsfeststellung, Verletzung des Grundsatzes \"in dubio pro reo\", seines Anspruchs auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör. Die Vorinstanz stützte sich auf diverse Beweismittel, darunter Aussagen des Beschwerdeführers, Fernmeldedaten, sichergestellte Gegenstände und weitere Indizien. - **E.1.3:** Das Bundesgericht führte aus, dass die Vorinstanz den Sachverhalt zureichend und nicht willkürlich festgestellt habe. Der Grundsatz \"in dubio pro reo\" sei korrekt angewandt worden und die Beweiswürdigung sei nicht schlechterdings unhaltbar. Die Beschwerde änderte nichts am Gesamtbeweis. - **E.1.5:** Zu den Beweismitteln gehörte eine Indizienkette, die auf eine illegale Indooranlage hindeutete. Die Vorinstanz hatte die Aussagen des Beschwerdeführers zur Alternativhypothese ausführlich geprüft und als unglaubhaft bewertet. - **E.1.6:** Auch hinsichtlich des zweiten Anklagepunkts (Waffenbesitz) stützte sich die Vorinstanz schlüssig auf den gefundenen Tresor mit der Gasdruckpistole und wies die Einwendungen des Beschwerdeführers zurück. - **E.2:** Das Bundesgericht hielt fest, dass die Kritik des Beschwerdeführers grösstenteils appellatorisch sei und nicht zu einer anderen rechtlichen Würdigung führe.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
4A_151/2025: Streit um fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ (Beschwerdeführer) kündigte seinem Mitarbeiter B.________ (Beschwerdegegner), der als Allrounder angestellt war, das Arbeitsverhältnis fristlos. Begründet wurde dies unter anderem mit vorgeworfenen Drohungen und einem angeblichen Fehlverhalten des Mitarbeiters. Dieser wollte die Kündigung als ungerechtfertigt festgestellt haben und forderte diverse Entschädigungen. Die Erstinstanzen urteilten, dass die Kündigung ohne wichtigen Grund erfolgt war, da es dem Beschwerdeführer nicht gelang, die behaupteten Vorfälle zu beweisen.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **E.1**: Das Bundesgericht prüft von Amtes wegen die Zulässigkeit der Beschwerde gemäss den Voraussetzungen von Art. 29 Abs. 1 BGG, welche erfüllt sind. - **E.2**: Das Bundesgericht erläutert die strengen Anforderungen an die Beweisführung und betont, dass der Beschwerdeführer die behaupteten Drohungen sowie andere Vorfälle nicht ausreichend nachweisen konnte. - **E.3**: Die Kündigung wurde als ohne wichtigen Grund nach Art. 337 OR beurteilt. Auch andere angebliche Verfehlungen des Beschwerdegegners, wie die fehlende Öffnung von Wasserhähnen, rechtfertigten angesichts seiner 100 % Arbeitsunfähigkeit keine fristlose Kündigung. - **E.4**: Die Beschwerde wird abgewiesen, da keine substantiierte Begründung für die behauptete Rechtsverletzung vorliegt und der vorinstanzliche Sachverhalt nicht willkürlich festgestellt wurde.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen, und der Beschwerdeführer muss Gerichtskosten und Entschädigungen zahlen.
4A_88/2025: Urteil zur Beschwerde betreffend Forderungen aus Arbeitsvertrag
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.________, arbeitete ab Juni 2021 für die C.________ Sagl, deren Arbeitsverhältnis im Herbst 2022 gekündigt wurde. Nach einer Fusion trat die C.________ Sagl in die B.________ SA über. Der Beschwerdeführer beansprucht verschiedene Entschädigungen und Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis, die vom Kantonsgericht Nidwalden grösstenteils abgewiesen wurden. In der Berufung vor dem Obergericht Nidwalden blieb der Beschwerdeführer ebenfalls erfolglos. Auch das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab, soweit darauf eingetreten wurde.
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1C_601/2024: Entscheid zum Bauvorhaben in Crans-Montana
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Fall betrifft zwei zusammenhängende Beschwerden von A.________ und anderen Eigentümerinnen von Nachbargrundstücken gegen eine Bauvorhabenbewilligung aus dem Jahr 2012 für ein Gebäude mit sieben Wohnungen in Crans-Montana. Die Beschwerdeführenden beanstandeten unter anderem, dass die betreffenden Grundstücke keinen Zugang zu öffentlichen Strassen hätten, der Bau aufgegeben worden sei und das Baubewilligungsrecht durch Verjährung erloschen sei. Die kantonalen Instanzen (bis hin zum Kantonsgericht) lehnten die Anträge auf Widerruf der Baubewilligung und Rücksetzung in den ursprünglichen Zustand ab. Die Beschwerdeführenden zogen die Sache vor das Bundesgericht.
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6B_275/2025: Urteil zur versuchten schweren Körperverletzung, Beweisverwertung, Strafzumessung und Landesverweisung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wird vorgeworfen, am 23. Juni 2023 nach einer Auseinandersetzung in Zürich mit einem abgebrochenen Flaschenhals eine Schwungbewegung gegen das Gesicht des Privatklägers B.________ ausgeführt zu haben. Der Schlag führte zu Schnittverletzungen, einer Gehirnerschütterung und einer Nasenfraktur, wobei A.________ zusätzliche oder schwerwiegendere Verletzungen in Kauf genommen habe. Vorinstanzlich wurde er der versuchten schweren Körperverletzung schuldig gesprochen und u.a. zu einer Freiheitsstrafe von 38 Monaten sowie einer Landesverweisung für acht Jahre verurteilt.
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6B_335/2024: Urteil zur Beschwerde wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und weiterer Straftaten
Zusammenfassung des Sachverhalts
Dem Beschwerdeführer A.________ wird vorgeworfen, er habe am 8. September 2018 in fahrunfähigem Zustand einen Selbstunfall verursacht, dabei mehrere Metallpfosten umgefahren und die Unfallstelle anschliessend ohne Benachrichtigung der Polizei verlassen. In den Vorinstanzen wurde er wegen mehrerer Straftaten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8.5 Monaten, einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Mit der Beschwerde verlangt er die Aufhebung des Urteils und seinen Freispruch von allen Vorwürfen.
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7B_87/2025: Urteil zur Nichtanhandnahme von Strafverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ erhob Strafanzeige gegen zwei Polizisten und eine Notfallpsychiaterin wegen angeblicher Freiheitsberaubung, Amtsmissbrauch, versuchter Nötigung und falschem ärztlichem Zeugnis im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz und einer fürsorgerischen Unterbringung. Die Strafuntersuchung wurde von der Staatsanwaltschaft nicht an die Hand genommen. Die dagegen erhobenen Beschwerden wies das Obergericht des Kantons Zug ab, worauf A.________ an das Bundesgericht gelangte.
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6B_1369/2023: Urteil zur Unzulässigkeit wegen gewerbsmässiger Hehlerei
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ wurde vom Obergericht des Kantons Thurgau wegen gewerbsmässiger Hehlerei gemäss Art. 160 Ziff. 2 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten (bedingt vollziehbar) und einer Busse von CHF 1'200.– verurteilt. Zusätzlich wurde ihm eine Landesverweisung für fünf Jahre auferlegt. Der Beschwerdeführer wendet sich ans Bundesgericht und beantragt seinen Freispruch von allen Vorwürfen oder die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zur Sachverhaltsprüfung. Er erhebt diverse Rügen, darunter die fehlerhafte Beweiswürdigung, die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und die Nichtberücksichtigung seiner Schuldfähigkeit.
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4F_8/2025: Urteil über ein Revisionsgesuch
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller A.________ reichte beim Bundesgericht ein drittes Revisionsgesuch ein, um mehrere frühere Urteile des Bundesgerichts, darunter 4D_114/2024, 4F_29/2024 und 4F_34/2024, aufzuheben. Er machte eine Verletzung der Ausstandsvorschriften und eine Nichtberücksichtigung von erheblichen Akten geltend. Das Bundesgericht stellte fest, dass die geltend gemachten Revisionsgründe nicht fristgerecht erhoben wurden und ging nicht auf die substanzielle Prüfung der Vorwürfe ein.
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7B_768/2023: Urteil zur fahrlässigen Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Urteil betrifft eine Beschwerde in Strafsachen. A.________, Geschäftsführer einer Baugesellschaft, wurde wegen fahrlässiger Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde nach Art. 229 Abs. 2 StGB verurteilt, da die Elektroinstallationen seines Bauprojekts schwerwiegende Mängel aufwiesen. Das Bundesgericht prüfte die Einhaltung des Anklagegrundsatzes, die Beweiswürdigung sowie die rechtliche Würdigung und erachtete das Vorgehen der Vorinstanz als rechtskonform.
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6F_17/2025: Revision eines früheren Entscheides
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ hatte am 15. Mai 2025 eine Revision des Bundesgerichtsurteils 6B_2/2025 vom 27. März 2025 beantragt, welches seine Verurteilung durch die Cour d'appel pénale des Tribunal cantonal des Kantons Waadt wegen verschiedener Straftaten bestätigte. Er verlangte zudem die aufschiebende Wirkung und beantragte unentgeltliche Rechtspflege.
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6B_919/2024: Urteil über sexuelle Nötigung, einfache Körperverletzung und Hausfriedensbruch
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Tribunal de police des Kantons Genf am 1. Dezember 2023 wegen sexueller Nötigung, einfacher Körperverletzung und Hausfriedensbruch gegenüber B.B.________ und deren Tochter C.B.________ verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten (bedingte Strafe mit einer Probezeit von drei Jahren) sowie Verpflichtungen zur Zahlung von Schadenersatz und Genugtuungen an die Geschädigten. In der Berufung teilte die Cour de justice des Kantons Genf am 26. September 2024 das Urteil teilweise auf, wobei A.________ von der Anklage der sexuellen Nötigung gegen C.B.________ freigesprochen wurde. Die anderen Schuldsprüche wurden bestätigt.
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4A_57/2025: Urteil betreffend Markenrecht, unlauteren Wettbewerb und Namensrecht
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Baxter S.r.l., ein italienisches Unternehmen, das Premium-Möbel herstellt, klagte gegen die BAXTER Group AG, deren Verwaltungsratsmitglied A.________ und die B.________ GmbH wegen Markenrecht, unlauteren Wettbewerb und Namensrecht. Streitpunkt war die Nutzung der Marke \"Baxter\" durch die Beschwerdegegner für den Betrieb eines Hotels, Domainnamen und weitere geschäftliche Zwecke.
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6B_278/2025: Anordnung einer Landesverweisung und Rügen zur Härtefallprüfung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ wurde wegen qualifiziertem Drogenhandel verurteilt und gegen ihn eine obligatorische Landesverweisung für die Dauer von 10 Jahren ausgesprochen. Er rügt die Verhältnismässigkeit der Landesverweisung und behauptet, ein schwerer persönlicher Härtefall liege vor. Zudem beanstandet er die angeblich willkürliche Sachverhaltsfeststellung durch die Vorinstanz und macht geltend, die Landesverweisung verletze seine Rechte aus Art. 13 BV, Art. 8 EMRK und dem Freizügigkeitsabkommen (FZA). Das Strafgericht Schwyz sowie das Kantonsgericht Schwyz bestätigten die Landesverweisung.
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1C_592/2024: Urteil betreffend verweigerte Baustop-Anordnung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer, Stockwerkeigentümer zweier benachbarter Gebäude, wehren sich gegen die unterlassene Anordnung des Baustopps und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands einer Zufahrtsstraße, die über ihre benachbarten Grundstücke führt. Die Bauarbeiten begannen bereits im Jahr 2006 auf Basis einer kommunalen Genehmigung, allerdings wurde die Fertigstellung zugunsten einer einfacheren Lösung aufgegeben. Im Jahr 2014 wurden Instandhaltungsarbeiten durchgeführt, welche die Beschwerdeführer als unrechtmässig ansehen.
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6B_589/2025: Unzulässigkeit der Beschwerden
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer A.A. und B.A. legten Beschwerden gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen ein. Der vorinstanzliche Entscheid sprach A.A. unter anderem schuldig wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und mehrfachem Raufhandel und B.A. unter anderem schuldig wegen mehrfachem Raufhandel. A.A. wurde zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 9 Monaten verurteilt, während B.A. eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie eine Landesverweisung erhielt. Beide Beschwerdeführer kritisierten ihre Verurteilungen ohne substantielle Rechtsbegründung.
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1C_440/2023: Urteil zum Planungsrecht betreffend den Quartierplan \"E.________\" in der Gemeinde Lutry (VD)
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gemeinde Lutry plante den Quartierplan \"E.________\" zur Verdichtung eines Gebiets mit fünf Parzellen und einer Gesamtfläche von 5'707 m². Der Quartierplan sieht eine Umzonierung auf \"Zone von Ortszentren\" vor, inklusive fünf- bis sechsstöckiger Bauten, um eine Mischung aus Wohnraum und öffentlichem Nutzen zu schaffen. Gegen den Plan erhoben mehrere Parteien, darunter Patrimoine Suisse, Einsprachen. Die Vorinstanzen genehmigten den Plan trotz Einwänden zu Lärmschutz und möglichen ökologischen Beeinträchtigungen.
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6B_884/2024: Entscheidung zur Beschwerde betreffend Verstösse gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde vom Bezirksgericht Martigny und St-Maurice am 11.01.2023 wegen einfacher Verkehrsregelverletzung (Art. 90 Abs. 1 i.V.m. Art. 31 SVG), der Verweigerung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Art. 91a SVG) und der Verletzung der Pflichten bei Unfällen (Art. 92 Abs. 1 i.V.m. Art. 51 SVG) schuldig gesprochen. Das Urteil bestätigte die kantonale Instanz unter Berücksichtigung einer Verletzung des Beschleunigungsgebots. Gegen dieses Urteil erhob A.________ Beschwerde an das Bundesgericht.
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6B_74/2025: Entscheid zur Landesverweisung eines Strafrechtsfalles
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, thailändischer Staatsbürger, wurde vom Bezirksgericht Zürich wegen mehrfacher Delikte (u.a. versuchte schwere Körperverletzung) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten, einer Geldstrafe und einer Landesverweisung für 5 Jahre verurteilt. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte den Schuldspruch und die Sanktionen einschliesslich der Landesverweisung. Mit Beschwerde vor dem Bundesgericht beantragte A.________ die Aufhebung der Landesverweisung und die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.
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6F_18/2025: Urteil zu einem Revisionsgesuch betreffend Nichteintretensentscheid
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesuchstellerin reichte ein Revisionsgesuch gegen einen Nichteintretensentscheid des Bundesgerichts vom 20. Mai 2025 (6B_246/2025) ein. Dieser Entscheid war ergangen, weil die Gesuchstellerin den Kostenvorschuss trotz Nachfrist nicht bezahlt hatte und ihre Beschwerde zudem den gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht genügte.
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7B_1426/2024: Entscheidung zur Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Entsiegelungsentscheid
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft führt ein Strafverfahren gegen A.________ wegen Urkundenfälschung, insbesondere der Fälschung von Arztzeugnissen. Im Zuge einer Hausdurchsuchung wurde A.________s Mobiltelefon sichergestellt, worin verdächtige elektronische Arztzeugnisse gefunden wurden. Nach Entbindung des Hausarztes Dr. med. B.________ vom Berufsgeheimnis stellte dieser relevante Dokumente im PDF-Format zur Verfügung, die gesiegelt wurden. Das Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft ordnete die teilweise Entsiegelung der CD-Rom an, wobei bestimmte Arztzeugnisse ausgedruckt und der Staatsanwaltschaft übergeben werden sollten. A.________ wehrte sich mit einer Beschwerde in Strafsachen gegen diesen Entscheid.
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4D_186/2024: Unzulässigkeit der subsidiären Verfassungsbeschwerde betreffend Honorarforderung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beauftragte die Beschwerdegegnerin mit rechtlicher Beratung und Vertretung in einer Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft München. Es kam zu Streitigkeiten über die Bezahlung des Honorars von Fr. 15'122.25 zuzüglich Zins seit dem 17. Juni 2019. Das Bezirksgericht Kriens verpflichtete den Beschwerdeführer zur Zahlung des Betrags sowie zur Aufhebung des Rechtsvorschlags in einer Betreibung. Das Kantonsgericht Luzern wies eine Berufung des Beschwerdeführers ab und bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts vollumfänglich.
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6B_235/2025: Urteil über sexuelle Handlungen mit Kindern und Tätigkeitsverbot
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, Hausfriedensbruchs und Drohung zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten und Geldstrafe verurteilt. Er erhielt ein zehnjähriges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen und musste Schadenersatz an seine Stieftochter leisten. Das Obergericht reduzierte die Strafe auf 12 Monate und senkte die Genugtuungssumme. A.________ legte Beschwerde ein, um freigesprochen zu werden und das Tätigkeitsverbot aufzuheben.
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4A_493/2024: Urteil zu Referenzanfragen und arbeitsrechtlicher Forderung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Kläger, ein ehemaliger Angestellter der Bank B.________, verlangt Schadenersatz aufgrund eines entgangenen Stellenantritts bei der Bank C.________. Die Stelle wurde nicht angetreten, weil die erfolgreiche Bewerbung von einer Referenzauskunft durch die ehemalige Arbeitgeberin abhängig war, welche diese verweigerte. Der Kläger macht geltend, dass ihm aufgrund dieser Verweigerung ein Verdienstausfall entstanden ist.
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6B_54/2025: Entscheidung zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung in einem Berufungsverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
B.________ wurde erstinstanzlich wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Kantonsgericht Schwyz sprach B.________ in der Berufung frei, indem es die erstinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen verwarf. A.________, Eigentümer des abgebrannten Hauses und Privatkläger, erhob Beschwerde an das Bundesgericht. Er rügte, dass das vorinstanzliche Verfahren nur schriftlich durchgeführt wurde und argumentierte, dass dies eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör darstelle.
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6B_1024/2024: Unzulässigkeit von Beschwerden gegen kantonale Urteile betreffend Opposition zu Strafbefehlen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.A.________ sowie weitere Personen haben gegen vier vom Genfer Staatsministerium am 19. Juni 2024 erlassene Strafbefehle wegen Verletzung fremder Vermögensinteressen (Art. 151 StGB) und Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) Einsprache erhoben. Die Vorinstanz, das Genfer Strafgericht, erklärte die Einsprache von A.A.________ zugunsten seiner Angehörigen wegen fehlender Vertretungsbefugnis und der örtlichen Regelung zur ausschliesslichen Vertretung durch Anwälte für unzulässig. Sowohl die daraufhin eingelegten kantonalen Rechtsmittel als auch die Beschwerden vor Bundesgericht blieben teilweise erfolglos.
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4A_238/2025: Nicht-Eintreten auf eine Beschwerde wegen nicht geleistetem Kostenvorschuss
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen den Kostenentscheid des Handelsgerichts des Kantons Bern. Nachdem er den Kostenvorschuss nicht fristgerecht leistete, wurde eine Nachfrist angesetzt, aber auch innerhalb dieser Frist erfolgte keine Zahlung.
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