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Bundesgericht neue Urteile vom 24.07.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_881/2024: Urteil zur Beschwerde betreffend Sicherheitsleistung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wandte sich mit Beschwerde an das Bundesgericht, nachdem das Kantonsgericht Freiburg ihn aufgefordert hatte, eine Sicherheitsleistung von CHF 500.- zu bezahlen. Er beantragte unter anderem die Aufhebung der Verfügung des Kantonsgerichts wegen angeblicher Nichtigkeit.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Kantonsgericht hatte A.________ aufgefordert, eine Sicherheitsleistung innerhalb von 20 Tagen zu leisten. Die Beschwerde bezog sich auf diese Anordnung sowie die angeblich fehlende Rechtsmittelbelehrung. - **E.2:** Das Bundesgericht erinnerte daran, dass gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG eine Beschwerde klar begründet sein muss, insbesondere unter Bezugnahme auf konkrete Fehler im angefochtenen Entscheid. Die qualifizierten Rügeanforderungen wurden nicht erfüllt. - **E.3:** Die fehlende Rechtsmittelbelehrung führte laut Bundesgericht zu keinem Rechtsnachteil. A.________ beanstandete die Frist zur Sicherheitsleistung nicht in ausreichender Weise. Zudem hatte er die Sicherheitsleistung bereits erbracht, wodurch ihm die notwendige Berechtigung zur Beschwerde fehlte. Die Beschwerde wurde daher als offensichtlich unbegründet bezeichnet und im vereinfachten Verfahren (Art. 108 BGG) behandelt. - **E.4:** Gerichtskosten von CHF 800.- wurden A.________ auferlegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.


6B_324/2025: Entscheid über eine strafrechtliche Beschwerde betreffend Hausfriedensbruch und Landesverweisung.

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde zuerst vom Bezirksgericht Zürich wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs zu 10 Monaten Freiheitsstrafe und einer Landesverweisung für 5 Jahre verurteilt. Nach Berufung stellte das Obergericht das Verfahren wegen Hausfriedensbruchs ein, reduzierte die Freiheitsstrafe auf 3 Monate und verzichtete auf eine Landesverweisung. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich erhob Beschwerde ans Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Bundesgericht stellt fest, dass die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Gültigkeit des Strafantrags wegen Hausfriedensbruchs nicht beschwerdelegitimiert ist, da diese Frage im Aufgabenbereich der geschädigten Person liegt. - **E.2:** Die Ausführungen der Beschwerdeführerin zu Landesverweisung und Strafmass beruhen auf einem Schuldspruch wegen Hausfriedensbruchs, welcher durch die Vorinstanz eingestellt wurde. Es wird darauf nicht eingegangen. - **E.3:** Das Bundesgericht prüft die Möglichkeit einer fakultativen Landesverweisung gemäss Art. 66a bis StGB. Die Beschwerdeführerin hat diese Frage im Berufungsverfahren nicht ausreichend geltend gemacht. Sie kann sie daher nicht erstmals vor Bundesgericht einbringen. - **E.4:** Die Beschwerde wird insgesamt aufgrund fehlender Beschwerdelegitimation und materieller Ausschöpfung des kantonalen Instanzenzugs nicht behandelt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird nicht behandelt, es werden keine Gerichtskosten erhoben und keine Entschädigung für den Beschwerdegegner.


7B_357/2025: Beschwerde betreffend die vorzeitige Prüfung der bedingten Entlassung

Zusammenfassung des Sachverhalts

- Der Beschwerdeführer A.________ wurde wegen verschiedener Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten und weiteren Sanktionen verurteilt. - Er reichte mehrere Anträge auf bedingte Entlassung ein, die von den zuständigen kantonalen Behörden als unzulässig erklärt wurden, weil das Urteil nicht rechtskräftig sei.

Zusammenfassung der Erwägungen

E.1: Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit und die Zulässigkeit der Beschwerde. Aufgrund der Entlassung des Beschwerdeführers am 22. April 2025 entfällt in Bezug auf die beantragte bedingte Entlassung das aktuelle praktische Interesse. E.1.2: Weitergehend wird festgestellt, dass die Begründung der Beschwerde den Anforderungen nach Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG nicht genügt. Der Beschwerdeführer bringt keine gültigen Argumente vor, dass das vorinstanzliche Urteil bundesrechtswidrig wäre. E.1.3: Das Bundesgericht bestätigt, dass die Vorinstanzen korrekt argumentiert hatten, dass eine bedingte Entlassung erst in Betracht kommen kann, wenn Urteile rechtskräftig sind (Art. 437 Abs. 1 StPO). Es wird auch festgestellt, dass kein Verstoß gegen das Prinzip der Verfahrensbeschleunigung vorliegt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wird als unzulässig erklärt, und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.


7B_552/2025: Entscheidung zur Zulässigkeit einer verspätet eingereichten Beschwerde im Strafrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte Beschwerde gegen einen Entscheid der Chambre pénale de recours der Cour de justice de Genève vom 28. April 2025 ein, mit welchem sein Rechtsmittel gegen eine frühere Entscheidung des Tribunals de police (7. April 2025) abgewiesen wurde. Diese hatte die Amtsverteidigung von A.________ widerrufen. Die Beschwerde an das Bundesgericht wurde verspätet eingereicht; A.________ beantragte eine Fristwiederherstellung unter Berufung auf gesundheitliche Gründe.


4A_339/2025: Nichteintretensentscheidung aufgrund verspäteten Eingangs der Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerde betrifft den definitiven Rechtsöffnungsentscheid. Die Vorinstanz, die Camera di esecuzione e fallimenti des Tribunale d'appello des Kantons Tessin, erklärte den Rekurs von A.________ für unzulässig, da der verlangte Kostenvorschuss nicht fristgerecht geleistet wurde. Die Zustellung der Entscheidung scheiterte zunächst wegen der Abwesenheit von A.________. Dieser erhielt die Entscheidung schliesslich am 30. Mai 2025. A.________ legte am 28. Juni 2025 eine Beschwerde ein, die in der Schweiz am 4. Juli 2025 eintraf.


5A_534/2025: Urteil betreffend verspätete Beschwerde gegen einen Verteilungsplan

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wehrte sich gegen einen Verteilungsplan vom 27. Januar 2025 und erhob am 13. Juni 2025 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn. Diese trat am 17. Juni 2025 infolge Verspätung auf die Beschwerde nicht ein. Der Beschwerdeführer erhob dagegen am 7. Juli 2025 eine Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht.


7B_514/2025: Urteil über die Zulässigkeit einer verspätet eingereichten Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des Ministeriums des Kantons Jura ein. Die kantonale Beschwerdekammer wies die Beschwerde mit Entscheid vom 5. Mai 2025 ab. Gegen diesen Entscheid wandte sich A.________ mit einer weiteren Beschwerde ans Bundesgericht.


5A_520/2025: Entscheid zur fürsorgerischen Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde durch die KESB Oberaargau am 23. Mai 2025 fürsorgerisch im Psychiatriezentrum B.________ untergebracht. Seine Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vom Obergericht des Kantons Bern am 6. Juni 2025 abgewiesen. Mit einer weiteren Beschwerde wendet er sich an das Bundesgericht und beanstandet unter anderem die Missachtung seiner Rechte auf Akteneinsicht und die Nichtanordnung eines Gegengutachtens.


8C_260/2025: Urteil zur Prozessvoraussetzung in der Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, die A.________ AG, wandte sich gegen die Ablehnung ihres Anspruches auf Schlechtwetterentschädigung für den Monat Januar 2023 durch die Arbeitslosenkasse des Kantons Zug. Die Vorinstanz entschied, dass der entsprechende Antrag nicht rechtzeitig innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von drei Monaten eingereicht worden sei, was das Erlöschen des Anspruchs zur Folge habe.


5A_439/2025: Rückführung nach internationaler Kindesentführung gemäss Haager Übereinkommen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Eltern einer 2014 und einer 2015 geborenen Tochter lebten nach ihrer Heirat in Spanien. Nach Trennung und Vorwürfen häuslicher Gewalt durch die Mutter zog diese mit den Kindern in die Schweiz, meldete den Wohnsitz an und beantragte Massnahmen zu ihrem alleinigen Sorgerecht. Der Vater verlangte die Rückführung der Kinder nach Spanien gemäss dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung.


5A_393/2025: Nichteintreten auf eine Beschwerde in Zivilsachen wegen nicht bezahltem Kostenvorschuss

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Kantonsgericht Schaffhausen eröffnete am 3. März 2025 den Konkurs über die Beschwerdeführerin. Die Beschwerdeführerin erhob am 11. März 2025 beim Obergericht des Kantons Schaffhausen Beschwerde, welches am 25. April 2025 aufgrund nicht bezahltem Kostenvorschuss auf die Beschwerde nicht eintrat. Daraufhin erhob die Beschwerdeführerin am 22. Mai 2025 Beschwerde in Zivilsachen ans Bundesgericht, konnte jedoch auch den dort verlangten Kostenvorschuss nicht fristgerecht bezahlen. Es erfolgte keine materielle Behandlung ihrer Eingaben durch das Bundesgericht.


6B_860/2024: Urteil betreffend Entrave an Dienstleistungen von öffentlichem Interesse

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beteiligte sich am 20. September 2019 an einer nicht genehmigten Demonstration auf dem Pont Bessières in Lausanne. Die Blockade führte zu erheblichen Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs. A.________ wurde wegen Entrave an Dienstleistungen von öffentlichem Interesse, Behinderung von Amtshandlungen und einfacher Verkehrsregelübertretung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Entscheidung wurde von der Vorinstanz bestätigt. Der Beschwerdeführer wandte sich an das Bundesgericht, das die Sache zweimal zur neuen Prüfung an die Vorinstanz zurückverwies.


8C_27/2025: Urteil zur Leistungspflicht der Unfallversicherung im Zusammenhang mit einem Knieverletzungsfall

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ verletzte sich am 20. Juni 2021 beim Fussballspielen am linken Knie (Kreuzbandruptur und Meniskusschäden) und wurde operiert. Die AXA Versicherungen AG als obligatorischer Unfallversicherer erbrachte bis April 2022 gesetzliche Leistungen. Im August 2022 meldete A.________ einen Rückfall mit neuen Beschwerden (Knorpelschaden und Meniskusläsion). Die AXA lehnte die Leistungspflicht hierfür ab, worauf das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich die Beschwerde von A.________ gutheiss und die Leistungspflicht der AXA bestätigte.


7B_618/2025: Beschwerde bezüglich der Überwachung mit elektronischen Mitteln; Nichteintreten wegen verspäteter Einreichung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ beantragte bei der Direktion für Sicherheit, Justiz und Sport (DSJS) des Kantons Freiburg die Überwachung mit elektronischen Mitteln, was mit Verfügung vom 6. März 2025 abgelehnt wurde. Die I. Verwaltungsgerichtskammer des Kantonsgerichts Freiburg wies die dagegen erhobene Beschwerde am 28. Mai 2025 ab. Am 4. Juli 2025 erhob A.________ Beschwerde beim Bundesgericht.


5A_718/2024: Entscheid zur Neuregelung der elterlichen Sorge

Zusammenfassung des Sachverhalts

Dem Bundesgericht wird eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Neuregelung der elterlichen Sorge über ein Kind vorgelegt. Der Vater des Kindes beantragte, das Kind unter der gemeinsamen elterlichen Sorge der Eltern zu belassen, oder zumindest eine eingeschränkte elterliche Sorge festzusetzen. Die Vorinstanz, das Obergericht des Kantons Bern, hatte die alleinige elterliche Sorge der Mutter bestätigt. Die Eltern sind seit der Trennung stark zerstritten, und seit 2018 bestehen keinerlei Kontakte zwischen dem Vater und dem Kind. Mehrere Entscheidungen der Behörden und Gerichte haben diese Situation bestätigt.


5A_551/2025: Entscheid zur Beschwerde betreffend Konkurseröffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerde richtet sich gegen die Konkurseröffnung über die A.________ AG durch das Bezirksgericht Baden. Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte die Konkurseröffnung, nachdem die Beschwerdeführerin ihre Zahlungsfähigkeit nicht glaubhaft gemacht hatte. Vor Bundesgericht wiederholte die Beschwerdeführerin lediglich Inhalte ihrer kantonalen Beschwerde, ohne sich gezielt mit den als entscheidend erachteten Erwägungen des Obergerichts auseinanderzusetzen.


9C_266/2025: Urteil zur Formgültigkeit einer Beschwerde im Bereich der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer legte am 25. April 2025 Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 2025 ein. Das Bundesgericht stellte einen Formmangel fest, da die erforderliche Vollmacht fehlte. Trotz der eingeräumten Nachfrist bis zum 2. Juni 2025 wurde dieser Mangel nicht behoben.


5A_82/2025: Urteil zur Anfechtung von Beschlüssen einer Stockwerkeigentümerversammlung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, Stockwerkeigentümer einer Wohnung, eines Bastelraums und Einstellplätzen in der Stockwerkeigentümergemeinschaft B.________strasse xxx und yyy, focht mehrere Beschlüsse der Stockwerkeigentümerversammlung vom 12. Juni 2021 an, darunter solche zur Verteilung gemeinschaftlicher Kosten, zum Erneuerungsfonds, zur Dachreparatur und zum Revisionsbericht. Der Entscheid des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft West, das die Klage abgewiesen hatte, wurde vom Kantonsgericht Basel-Landschaft bestätigt. A.________ gelangte daraufhin ans Bundesgericht.


8C_178/2025: Entscheid zur Festlegung des versicherten Verdienstes bei der Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Kläger, A.________, arbeitete als Graveur und Geschäftsführer seiner eigenen Firma, B.________ SA. Nach einem Unfall im Jahr 2018 wurde ihm von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (CNA) basierend auf einem versicherten Verdienst von CHF 82'800 jährliche Taggelder ausgerichtet. Diese Berechnung basierte auf statistischen Lohnangaben und dem Niveau der Kompetenz 2. Der Kläger hielt seinen versicherten Verdienst für zu niedrig und forderte CHF 127'109, was dem Kompetenzniveau 4 entsprechen würde.


2C_373/2025: Entscheidung zur Unzulässigkeit einer Rechtsverzögerungsbeschwerde im Asylverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, hatte am 28. Januar 2020 sein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht, welches am 8. Juli 2021 vom Staatssekretariat für Migration (SEM) abgelehnt wurde. Seinem Antrag auf die Flüchtlingseigenschaft wurde nicht entsprochen und er wurde angewiesen, die Schweiz zu verlassen. Der Beschwerdeführer legte daraufhin am 9. August 2021 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Da das Verfahren dort seit mehreren Jahren noch immer hängig war, reichte der Beschwerdeführer am 8. Juli 2025 eine Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Bundesgericht ein. Er forderte die Feststellung einer unzulässigen Rechtsverzögerung sowie eine Anweisung an das Bundesverwaltungsgericht, unverzüglich über das Verfahren zu entscheiden.


5A_424/2025: Urteil zur Internationalen Kindesrückführung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Vater der beiden Kinder A.________ und D.________ beantragte ihre Rückführung nach Spanien nach der widerrechtlichen Verbringung durch die Mutter in die Schweiz. Die Vorinstanz, das Obergericht des Kantons Bern, hatte die Rückführung der Kinder nach Spanien angeordnet. Der Sohn A.________ reichte durch einen privat mandatierten Anwalt eine Beschwerde gegen den Entscheid ein.


9C_237/2025: Urteil zur Frage des Nichteintretens auf ein Revisionsgesuch im Bereich der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer beantragte beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern die Revision eines Entscheids im Bereich der Invalidenversicherung. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde aufgrund seiner Aussichtslosigkeit abgelehnt und eine Frist zur Begleichung des Kostenvorschusses gesetzt. Nachdem die Vorinstanz mangels Darlegung eines Revisionsgrundes nicht auf das Gesuch eintrat, focht der Beschwerdeführer dies vor Bundesgericht an.


6B_904/2024: Urteil über Veruntreuung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde im Zusammenhang mit mehreren Vorfällen wegen vollendeter und versuchter Veruntreuung verurteilt. Er hatte B.________ wiederholt unter Vorspiegelung falscher Tatsachen manipuliert, um Geld zu erhalten. Es wurde ihm vorgeworfen, ein komplexes Täuschungsmanöver eingesetzt zu haben, das fotografische und persönliche Aspekte einschloss, um seine Opfer gezielt zu beeinflussen und finanziellen Gewinn zu erzielen.


7F_20/2025: Entscheid zur Revision und Ausstandsgesuch

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ AG hatte eine Revision des Bundesgerichtsurteils vom 25. Februar 2025 beantragt und den Ausstand des Bundesrichters Bernard Abrecht wegen behaupteter Befangenheit verlangt. Zudem wurde ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege eingereicht.


7B_509/2025: Entscheid zur Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen fehlender qualifizierter elektronischer Signatur

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte beim Strafgericht des Kantons Waadt Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des Generalprokurators vom 25. Februar 2025 ein. Die kantonale Beschwerdekammer erklärte die Beschwerde am 7. April 2025 für unzulässig. Anschliessend erhob A.________ am 7. Juni 2025 mittels einer sicheren Plattform (PrivaSphere) Beschwerde beim Bundesgericht. Diese Eingabe war mangels einer qualifizierten elektronischen Signatur unrichtig.


7B_880/2024: Urteil zur Sicherheitsleistung und Rechtsmittelbelehrung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wandte sich in einer Beschwerde ans Bundesgericht gegen eine Verfügung des Kantonsgerichts Freiburg, Strafkammer, vom 4. Juli 2024. Diese forderte ihn dazu auf, innert 20 Tagen eine Sicherheitsleistung von Fr. 500.-- zu erbringen. Der Beschwerdeführer beantragte u.a. die Aufhebung dieser Verfügung wegen behaupteter Nichtigkeit aufgrund fehlender Rechtsmittelbelehrung.


7F_19/2025: Unzulässigkeit des Revisionsgesuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller beantragte die Revision des Bundesgerichtsurteils 7B_1454/2024 vom 19. Februar 2025 unter anderem aus Gründen des behaupteten Ausstands von Bundesrichterin Koch. Der Gesuchsteller versäumte es jedoch, den verlangten Kostenvorschuss innert Frist zu bezahlen, weshalb auf das Revisionsgesuch nicht eingetreten wurde.


5A_530/2025: Nichteintreten auf Beschwerde gegen ein Urteil der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs im Zusammenhang mit einer Pfändung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer legte mehrere Eingaben an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn vor, die am 13. Juni 2025 abgewiesen wurden, soweit darauf eingetreten wurde. Gegen dieses Urteil erhob er mit einer Eingabe vom 29. Juni 2025 (Postaufgabe: 1. Juli 2025) eine Beschwerde an das Bundesgericht.


7B_1407/2024: Entscheid betreffend ein Gesuch um Ablehnung einer Staatsanwältin

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, gegen den strafrechtliche Ermittlungen wegen verschiedener Delikte geführt werden, beantragte die Ablehnung der Staatsanwältin Olivia Dilonardo wegen angeblicher Vorbefangenheit. Er begründete dies unter anderem mit einer angeblich einseitigen Ermittlung zu seinen Ungunsten, fehlerhaften Entscheiden und einer Nichtbeachtung seiner gesundheitlichen Probleme. Das Gesuch wurde bereits von der Vorinstanz abgewiesen, worauf A.________ beim Bundesgericht Beschwerde einreichte.


2C_325/2024: Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und Wegweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (A.________), französische Staatsangehörige, lebte seit 2013 mit ihren Kindern in der Schweiz und war zeitweise erwerbstätig. Nach dem Ende ihres Arbeitsverhältnisses im Jahr 2016 und einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit ab 2017 bezog sie Sozialhilfe. Das Migrationsamt verweigerte 2022 die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung und ordnete die Wegweisung an. Die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos. Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde ans Bundesgericht, wobei sie eine Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung unter Berufung auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) und Art. 8 EMRK beantragte.


7B_1389/2024: Urteil über sexuelle Handlungen mit Kindern und sexuelle Nötigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Mann (A.________) wurde vor dem Tribunal correctionnel des Tribunal d'arrondissement des Kantons Waadt vom Vorwurf freigesprochen, sexuelle Handlungen mit Kindern und sexuelle Nötigung begangen zu haben. Die Vorinstanz gewährte ihm Schadensersatz für unrechtmässige Haft. Auf Berufung des Ministère public und der Privatkläger erkannte die Cour d'appel pénale des Kantons Waadt ihn jedoch für diese Delikte schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie zu Schadensersatzzahlungen an eine der geschädigten Parteien.


4A_144/2025: Entscheidung zur Sistierung eines Zivilprozesses während der Nachlassstundung gemäß Art. 297 Abs. 5 SchKG

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH klagte vor dem Kantonsgericht Basel-Landschaft auf Übertragung der Marken und Markenanmeldungen der B.________ GmbH sowie Eintragung ihrer Inhaberschaft im Markenregister. Während des Verfahrenverlaufs gewährte das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost der Beklagten eine provisorische Nachlassstundung, gefolgt von einer definitiven Nachlassstundung. Auf dieser Basis sistierte das Kantonsgericht das laufende Zivilverfahren gestützt auf Art. 297 Abs. 5 SchKG. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin Beschwerde in Zivilsachen, um die Sistierungsverfügung aufzuheben und die Fortführung des Verfahrens zu erzwingen.


7B_1047/2023: Urteil zu Strafzumessung und Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde wegen mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs, unrechtmässigen Bezugs von Dienstleistungen einer Sozialversicherung und Widerhandlung gegen das ELG vor verschiedenen Instanzen verurteilt. Während das Bezirksgericht Lenzburg ihn zu einer bedingten Geldstrafe und einer Landesverweisung verurteilte, reduzierte das Obergericht des Kantons Aargau die Geldstrafe und sah von der Landesverweisung ab. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht u.a. zur Neuzumessung der Strafe und zur Anordnung einer Landesverweisung.


6B_611/2024: Urteil in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von P.________, wurde wegen zahlreicher Straftaten – darunter Betrug, versuchter Betrug, Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch – sowie wegen Verstössen gegen diverse Gesetze und Regelungen verurteilt. Besondere Umstände der Taten umfassen Täuschungen durch inszenierte Szenarien und die Nutzung manipulativer Techniken, um Geld von Opfern zu erhalten. Zudem wurde der Beschwerdeführer zur Ausweisung aus der Schweiz verurteilt.


9C_187/2025: Entscheidung betreffend Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Zürich sowie direkte Bundessteuer

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit der Frage, ob das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich zu Recht die Beschwerden der A.________ AG gegen Nichteintretensentscheide bezüglich der Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Zürich sowie der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2020/2021 abgewiesen hat. Der Streit betrifft die Anerkennung einer Minusreserve und die damit verbundene Kapitalbesteuerung. Es wird geprüft, ob die Steuerpflichtige ein schutzwürdiges Interesse an einer beantragten Höherveranlagung hat.


5A_515/2025: Entscheid über eine Beschwerde betreffend Entlassung aus fürsorgerischer Unterbringung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde am 10. April 2025 fürsorgerisch in der Klinik B.________ AG untergebracht. Das Bezirksgericht Meilen wies am 17. April 2025 ihr Entlassungsgesuch ab. Nach einer zwischenzeitlichen Entlassung wurde die Beschwerde vor dem Obergericht Zürich als gegenstandslos abgeschrieben. Mit Eingabe vom 25. Juni 2025 erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde ans Bundesgericht.