Neuigkeiten

Bundesgericht neue Urteile vom 17.07.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

9C_285/2025: Urteil zur Zulässigkeit einer Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege im Verwaltungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die IV-Stelle Solothurn verweigerte der Versicherten die unentgeltliche Rechtspflege im Verwaltungsverfahren. Das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn hob die Verfügung der IV-Stelle auf und wies die Angelegenheit zur weiteren Prüfung und neuen Entscheidung an die Verwaltung zurück. Dagegen erhob die IV-Stelle Beschwerde beim Bundesgericht.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1**: Das Bundesgericht prüft von Amtes wegen und mit freier Kognition die Zulässigkeit der Beschwerde. Es stellte fest, dass die Vorinstanz mit ihrem Entscheid das Verfahren nicht abgeschlossen hat, sondern einen Zwischenentscheid gefällt hat, der das Verfahren zur weiteren Prüfung an die Verwaltung zurückwies.
- **E.2**: Zwischenentscheide sind gemäss Art. 93 BGG nur anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht (Abs. 1 lit. a) oder ein Endentscheid sofort herbeigeführt werden kann (Abs. 1 lit. b). Die IV-Stelle konnte keinen solchen Nachteil nachweisen, und der zweite Tatbestand fällt ausser Betracht.
- **E.3**: Das Bundesgericht betont, dass die Ausnahme für die selbstständige Anfechtbarkeit von Zwischenentscheiden restriktiv gehandhabt wird. Die von der IV-Stelle vorgebrachten Gründe erfüllen diese Voraussetzung nicht.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein und erhob keine Gerichtskosten.


8C_537/2024: Aufhebung von IV-Leistungen und Rückforderung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, welche seit 2006 eine ganze Invalidenrente und eine Hilflosenentschädigung bezogen hatte, wurde nach einer längeren Überprüfung der Invalidenversicherung (IV) und medizinischen sowie observatorischen Abklärungen rückwirkend des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen bezichtigt. Es kam zur Aufhebung der leistungszusprechenden Verfügungen von 2006, zur Leistungseinstellung und zur Forderung einer Rückerstattung von Fr. 122'645.-. Das kantonale Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der IV-Stelle, worauf die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht erhob.

Zusammenfassung der Erwägungen

E.1: Ein zweiter Schriftenwechsel fand nicht statt. Die Beschwerdeführerin reagierte nicht auf die Stellungnahme der IV-Stelle. E.2: Das Bundesgericht prüft rechtliche Aspekte von Amtes wegen, während der Sachverhalt nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit oder Rechtsverletzungen korrigiert wird. E.3: Streitpunkte sind die Aufhebung der Rentenverfügung, die Ablehnung weiterer IV-Leistungen sowie die Rückforderung zu Unrecht bezogener Leistungen. E.4: Die rechtlichen Grundlagen zur Wiedererwägung und zur Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen sowie die Verwertbarkeit von Observationsmaterial werden von der Vorinstanz zutreffend dargelegt. E.5: Die Vorinstanz hielt fest, dass die ursprünglichen Verfügungen von 2006 zweifellos unrichtig waren und auf einer Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes basierten. Es wird auf eine Wiedererwägung gestützt entschieden. E.6: Das kantonale Gericht stellte zu Recht fest, dass weder eine Invalidität noch eine Hilflosigkeit vorlag. Die Leistungsaufhebung ex nunc et pro futuro ist gerechtfertigt. E.7: Die Rückforderung zu Unrecht bezogener Leistungen wurde vom Bundesgericht teilweise gutgeheissen. Aufgrund fehlender Klarheit bei der Frage der rückwirkenden Leistungsaufhebung wird die Sache zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurückgewiesen. E.8: Gerichtskosten und Parteientschädigungen werden hälftig zwischen Beschwerdeführerin und Beschwerdegegnerin aufgeteilt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Bundesgericht wies die Beschwerde gegen die Leistungseinstellung ab, gab die Rückforderung teilweise gut und wies die Sache zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurück.


6B_23/2025: Urteil betreffend Verteidigungsrechte im Strafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A. wurde durch den Strafrichter der Republik und des Kantons Jura für mehrere Verstösse gegen kantonale Gesetze (Schutz der Natur und Landschaft, Baugesetzgebung) sowie kommunale Vorschriften verurteilt. Sie führte Arbeiten aus, die das Landschaftsschutzgebiet erheblich beeinträchtigten, trotz einer behördlich angeordneten sofortigen Einstellung der Arbeiten. Das Strafgericht und später die kantonale Strafkammer bestätigten die Verurteilung. A.A. legte Berufung ein und verlangte eine Verteidigung sowie die Aufhebung des kantonalen Urteils.

Zusammenfassung der Erwägungen

- E.1: Das Verfahren wird in der Sprache des angefochtenen Urteils (Französisch) geführt, obwohl die Beschwerdeführerin in Deutsch vorgeht. - E.2.1: Die Beschwerdeführerin rügt fehlende Verteidigung gemäss Art. 130 lit. d CPP. Sie argumentiert, dass die kantonalen Instanzen ihre Pflicht verletzt haben, ihr einen Pflichtverteidiger zu stellen, da der Staatsanwalt vor dem Strafrichter und der kantonalen Strafkammer anwesend war. - E.2.1.2: Das Bundesgericht hält fest, dass der Grundsatz der \"Waffengleichheit\" verletzt wurde, da die Beschwerdeführerin ohne Verteidiger agieren musste, während der Staatsanwalt persönlich die Anklage vertrat. Die kantonalen Instanzen hätten gemäss Art. 130 lit. d und Art. 131 CPP einen Verteidiger stellen müssen. Diese Verletzung rechtfertigt eine Neuüberprüfung der Sache. - E.2.2: Die weiteren Rügen der Beschwerdeführerin werden aufgrund der festgestellten Verletzung der Verteidigungsrechte gegenstandslos.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde gutgeheissen, das Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung zurückgewiesen.


4F_16/2025: Revisionsgesuch betreffend Arbeitsvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesuchstellerin A.________ war vor dem Arbeitsgericht und den kantonalen Instanzen erfolglos mit ihrer Klage gegen die B.________ SA aufgrund eines Arbeitsvertrags. Das Bundesgericht hatte zuvor (Urteil vom 12.03.2025, 4A_113/2025) ihr Rechtsmittel aufgrund mangelnder Erfüllung der gesetzlichen Begründungsanforderungen als unzulässig erklärt. Mit dem vorliegenden Gesuch vom 22.05.2025 beantragt sie die Revision dieses Bundesgerichtsurteils unter Bezugnahme auf vermeintlich neue Tatsachen betreffend mögliche Befangenheit einer Richterin am Arbeitsgericht und anderer angeblicher Verfahrensmängel. Sie beantragte zudem unentgeltliche Rechtspflege.


2C_468/2023: Urteil zur Zulassung zu einem Doktoratsprogramm der Universität Zürich

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wurde im Jahr 2010 in das Doktoratsprogramm \"Biomedical Ethics and Law / Law Track\" aufgenommen und immatrikulierte per Frühjahrssemester 2011 an der Universität Zürich. Nach einer Empfehlung der Doktoratskommission im Jahr 2016, ihre Dissertation nicht weiter zu verfolgen, lief ihre Immatrikulation Ende Herbstsemester 2017 aus. Aufgrund fehlender Zahlung der Semestergebühren wurde sie im Herbstsemester 2018 aus der Liste der Studierenden gestrichen. Die Beschwerdeführerin verlangte eine Verfügung über den Ausschluss aus dem Programm. Die Universität Zürich erkannte schliesslich, dass sie nicht mehr Teilnehmerin des Programms sei. Sowohl interne Gremien als auch das Verwaltungsgericht wiesen ihre Beschwerden ab, worauf sie eine öffentlich-rechtliche Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht hatte.


7B_696/2024: Urteil betreffend Verbot der Aktenherausgabe

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im vorliegenden Fall führt die Jugendanwaltschaft Unterland eine Strafuntersuchung gegen A.________ (geb. 2008) wegen versuchten Mordes, bei dem ein jüdisch-orthodoxes Opfer lebensgefährlich verletzt wurde. Neben der Untersuchungshaft beantragte die Jugendanwaltschaft, der amtlichen Verteidigung zu untersagen, die Haftakten A.________ und seiner gesetzlichen Vertretung zugänglich zu machen. Dies wurde durch das Zwangsmassnahmengericht entschieden und in der kantonalen Instanz bestätigt. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.


8C_745/2024: Anrechnung eines Konkubinatsbeitrags im Sozialhilfebereich

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Streit zwischen A.________ und der Gemeinde Merenschwand betrifft die Anrechnung eines Konkubinatsbeitrags im Sozialhilfebudget. Während die Gemeinde A.________ keine Sozialhilfe gewährte, argumentierte diese, die Anrechnung des Einkommens ihres Konkubinatspartners verletze Bundes- und Völkerrecht. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau bestätigte diese Praxis teilweise, weswegen A.________ Beschwerde beim Bundesgericht einreichte.


7B_130/2025: Entscheid zur Fristversäumnis bei Entsiegelungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde im Rahmen einer Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf Betrug mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert, bei der diverse elektronische Datenträger sichergestellt und gesiegelt wurden. Die Staatsanwaltschaft beantragte später die Entsiegelung. Das kantonale Zwangsmassnahmengericht schrieb das Entsiegelungsverfahren als gegenstandslos ab, da A.________ innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von zehn Tagen keine Stellungnahme abgab. A.________ bestritt, die Verfügung erhalten zu haben, und zog in der Folge das Verfahren vor das Bundesgericht.


9C_221/2025: Entscheid betreffend Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, geboren 1970 und Bezüger einer ganzen Invalidenrente, beantragte am 16. August 2022 eine Hilflosenentschädigung. Das zuständige kantonale Invalidenversicherungsamt führte eine Untersuchung am Wohnort des Versicherten durch und verweigerte mit Verfügung vom 21. Februar 2024 den Anspruch. Das kantonale Versicherungsgericht des Kantons Waadt wies die Beschwerde gegen die Verfügung am 20. März 2025 ab, welches wiederum vor Bundesgericht angefochten wurde.


6B_402/2025: Entscheid über die formelle Unzulässigkeit einer Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte eine Beschwerde in Strafsachen gegen ein Urteil der Chambre pénale d'appel et de révision der Cour de justice des Kantons Genf vom 14. März 2025 ein. In diesem kantonalen Entscheid wurde B.________ von den Vorwürfen des Diebstahls einer beweglichen Sache und der Sachbeschädigung freigesprochen. Zudem wurde A.________ zur Tragung eines wesentlichen Teils der Verfahrenskosten und zur Zahlung einer Entschädigung an B.________ für dessen Verteidigungskosten verurteilt. Das Bundesgericht hatte über die formelle Zulässigkeit der Beschwerde zu entscheiden.


6B_863/2024: Beschwerde gegen Schuldspruch wegen Fälschung amtlicher Wertzeichen und Rückweisung an die Vorinstanz

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde zunächst vom Bezirksgericht Rheinfelden vom Vorwurf der Fälschung amtlicher Wertzeichen freigesprochen. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft wies das Obergericht des Kantons Aargau ihm die Schuld an dieser Tat zu, da er nach eigener Aussage eine Autobahnvignette mit doppelseitiger Klebefolie und später mit \"Permanent-Kleber\" wiederholt an der Frontscheibe seines Fahrzeugs angebracht hatte. Diese Manipulation erfüllte nach Auffassung des Obergerichts den Tatbestand einer Verfälschung gemäss Art. 245 Abs. 1 StGB. A.________ beanstandet, dass er keine böse Absicht gehabt habe und die Rechtslage nicht klar gewesen sei.


6B_26/2025: Urteil bezüglich diverser strafrechtlicher Vorwürfe und Umweltschutzbestimmungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.A.________ wurde vorinstanzlich wegen einer Vielfalt von Delikten verurteilt, darunter Gewalt oder Drohung gegen Behörden und Beamte, Ehrverletzung, Verstösse gegen Gesetze zum Umwelt- und Landschaftsschutz, sowie andere kantonale und bundesrechtliche Vorschriften. Es wurde eine Strafe von Geldzahlung und ein ambulantes Behandlungskonzept angeordnet. Die kantonale Instanz reduzierte die Strafe teilweise und hob die Verpflichtung zur ambulanten Therapie auf. A.A.________ legte beim Bundesgericht Beschwerde ein, verlangte seinen Freispruch, die Entschädigung für unrechtmässige Haft und eine Neubeurteilung der früheren Entscheidungen.


1C_118/2025: Entscheid betreffend die Aufhebung einer erleichterten Einbürgerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, eine ursprünglich ausländische Staatsangehörige, wurde nach ihrer Heirat mit einem Schweizer Staatsbürger im Rahmen des Familiennachzugs in der Schweiz aufenthaltsberechtigt. Sie stellte später einen Antrag auf erleichterte Einbürgerung, der am 12. Januar 2022 vom SEM bewilligt wurde. Nach ihrer Trennung und anschliessender Scheidung, die sich kurz nach Erteilung der Einbürgerung ereignete, eröffnete das SEM ein Verfahren zur Aufhebung der Einbürgerung. Das SEM und später das TAF kamen zum Schluss, dass die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung aufgrund des schnellen Zerfalls der Ehe nicht erfüllt waren und dass A.________ falsche Angaben gemacht hatte.


7B_454/2025: Entscheid des Bundesgerichts betreffend die Zuständigkeit für eine Beschwerde gegen eine telefonische Überwachungsmassnahme

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht beurteilt die Zulässigkeit eines direkten Rechtsmittels gegen eine Verfügung des kantonalen Gerichts für Zwangsmassnahmen im Kanton Bern, welches der Überwachung von Telekommunikation nicht zugestimmt hatte. Der Entscheid wurde vom Berner Gericht an das Bundesgericht weitergeleitet, nachdem die kantonale Strafrechtskammer ihre Zuständigkeit verneint hatte.


8C_746/2024: Entschädigung für unentgeltliche Rechtsvertretung in Sozialhilfebeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Rechtsvertreter Tobias Hobi focht die Festsetzung seiner Entschädigung aus unentgeltlicher Rechtsvertretung im kantonalen Verfahren gegen die Beschwerdestelle SPG an. Das kantonale Gericht entschied, die Entschädigung auf Fr. 2'400.- festzulegen, was eine Kürzung der eingereichten Honorarnote von Fr. 3'408.90 darstellt. Der Rechtsvertreter machte geltend, die Honorarkürzung sei unangemessen und verhindere eine kostendeckende Tätigkeit für gemeinnützige Organisationen.


6B_184/2025: Urteil zur obligatorischen Landesverweisung im Betäubungsmittelstrafrecht

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Streit um die Landesverweisung eines nordmazedonischen Staatsbürgers, der seit über 37 Jahren in der Schweiz lebt, bestätigt das Bundesgericht die vorinstanzliche Anordnung einer siebenjährigen Landesverweisung. Der Beschwerdeführer wurde wegen qualifiziertem Betäubungsmittelhandel (600 Gramm reines Kokain) zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt. Die Vorinstanz bejaht einen schweren persönlichen Härtefall, gewichtet jedoch die öffentlichen Sicherheitsinteressen höher als die privaten Interessen des Beschwerdeführers, insbesondere im Hinblick auf sein Verhalten und die Rückfallgefahr.


8C_729/2024: Urteil zu einer Beschwerde betreffend Fristwiederherstellung in einem Unfallversicherungsfall

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin meldete der Suva 2022 einen Rückfall bezüglich eines Unfalls aus dem Jahr 2017. Die Suva lehnte eine Leistungspflicht ab, da kein kausaler Zusammenhang zum Unfallereignis festgestellt werden konnte. Das kantonale Gericht trat aufgrund verspäteter Beschwerde auf die Eingabe nicht ein. Die Beschwerdeführerin beantragte vor Bundesgericht die Fristwiederherstellung und die Zusprechung von Versicherungsleistungen.


7B_860/2024: Nichteintretenentscheidung betreffend Vollzug

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte eine Beschwerde gegen die Vollzugsverfügung der Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft vom 11. Juni 2024 ein. Diese wurde vom Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, abgewiesen, da sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin an das Bundesgericht ohne eine hinreichende Begründung einzureichten.


6B_192/2025: Urteil zur Anordnung einer Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ (griechischer Staatsangehöriger) wurde des Verbrechens und der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) schuldig gesprochen, da er zwischen 2018 und 2020 Kokain in erheblichen Mengen erworben, weiterverkauft und konsumiert hatte. Das Kreisgericht Rheintal verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, einer Busse von CHF 150 und ordnete eine fünfjährige Landesverweisung an. Die Berufung beim Kantonsgericht St. Gallen blieb erfolglos, wobei eine Verletzung des Beschleunigungsgebots festgestellt wurde. A.________ erhob Beschwerde in Strafsachen mit dem Hauptantrag, die Landesverweisung aufzuheben.


6B_298/2025: Urteil betreffend Mord, Drohung, Willkür, Strafzumessung und Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde vom Bezirksgericht Zürich wegen Mordes (Art. 112 StGB) und Drohung (Art. 180 Abs. 1 und 2 lit. a StGB) schuldig gesprochen. Daraufhin wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren, einer 15-jährigen Landesverweisung sowie einer Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) verurteilt. Der Vorfall betraf die gezielte und geplante Tötung seiner Ehefrau am 13. Oktober 2021, nachdem er diese massiv nachstellte und sich trotz eines Rayon- und Kontaktverbots mit einem Messer zu ihrem Wohnort begab. Die vorinstanzlichen Schuldsprüche und die Strafen wurden vom Obergericht des Kantons Zürich bestätigt.


6B_1288/2023: Urteil zur groben Verletzung der Verkehrsregeln und Durchführung von Verkehrskontrollen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Dem Beschwerdeführer A.________ wird vorgeworfen, am 17. Oktober 2019 auf der Autobahn A2 über eine Strecke von ca. 1'300 Metern den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug massiv unterschritten zu haben. Die gemessenen Abstände von 16.0 Meter bzw. 0.57 Sekunden und 14.4 Meter bzw. 0.48 Sekunden bei Geschwindigkeiten von über 100 km/h führten zu einer Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG.


6B_874/2023: Urteil zur mehrfachen üblen Nachrede

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, ein Erbe und Beteiligter an einem Nachlassfall, verschickte in den Jahren 2017 und 2018 mehrere E-Mails an diverse Empfänger, in denen er die beiden eingesetzten Willensvollstrecker mit ehrverletzenden und polemischen Äusserungen beschuldigte. Die Vorwürfe umfassten unter anderem Intrigen, Korruption und Parteilichkeit. Dies führte zur strafrechtlichen Verurteilung wegen mehrfacher übler Nachrede durch das Strafgericht des Kantons Basel-Stadt, was später vom Appellationsgericht bestätigt wurde. Der Beschwerdeführer verlangte vor Bundesgericht Freispruch und die Abweisung der Zivilforderungen.


6B_100/2024: Urteil über multiple sexuelle Übergriffe

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wird vorgeworfen, zwischen Herbst 2008 und Mitte Februar 2016 mehrfach sexuelle Übergriffe an B.________, der Tochter seiner damaligen Lebenspartnerin, begangen zu haben. Diese Übergriffe fanden überwiegend am Wohnort des Beschwerdeführers statt, aber auch im Tessin während eines Urlaubs sowie an dem Wohnort von B.________, nachdem diese ausgezogen war. Das Bezirksgericht Kulm verurteilte A.________ am 17. Mai 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren wegen mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher Schändung und mehrfacher sexueller Handlung mit einem Kind. Nach dem Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 8. November 2023, das die Strafe auf 10 Jahre erhöhte, erhob A.________ Beschwerde.


5A_136/2024: Entscheid betreffend Unterhaltsbeiträge nach der Scheidung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Parteien, A.________ (1977 geboren) und B.________ (1986 geboren), beides Staatsbürger des Sudan, heirateten 2008 im Sudan. Der Ehemann zog im gleichen Jahr in die Schweiz, während die Ehefrau ihm 2009 folgte. Aus der Ehe entstammt eine Tochter (2010 geboren). Nach der Trennung 2015 wurde die Tochter der Mutter zur Obhut gegeben, während der Ehemann Unterhaltsbeiträge für die Tochter leisten musste. Der Scheidungsprozess begann 2018, und ein erstinstanzliches Urteil wurde 2020 gefällt. Es wurde entschieden, dass der Ehemann keine Unterhaltsbeiträge an die Ehefrau nach der Scheidung zahlen muss. Eine Berufung führte zu einer Modifikation der Unterhaltsregelungen, die der Ehemann erfolglos anfocht, wobei der Fall schliesslich vor das Bundesgericht gebracht wurde.


6B_359/2025: Zulässigkeit eines Strafrechtsrekurses (Fristwahrung und Rechtsschutzinteressen)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde durch Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Er erhob verspätet Einsprache gegen den Strafbefehl und beantragte Fristwiederherstellung. Die kantonalen Instanzen wiesen seinen Einspruch als unzulässig zurück. Nachträglich gewährte die Staatsanwaltschaft die Fristwiederherstellung und erklärte den Einspruch als gültig. Der Beschwerdeführer wendete sich dennoch ans Bundesgericht, um weitere Aspekte des Falles anzugreifen.


6B_1258/2023: Urteil betreffend Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Anstiftung zum Diebstahl, Geldwäscherei, versuchten Betrug und Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.______, ein irakischer Staatsbürger und anerkannter Flüchtling, wurde unter anderem wegen Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Hantieren mit 48,3 Gramm Kokaingemisch zum Verkauf), Anstiftung zum Diebstahl eines Bargeldbetrags von CHF 15'000, Geldwäscherei und versuchten Betrugs (Verkauf einer gefälschten Rolex-Uhr) vor zwei kantonalen Instanzen verurteilt. Die Vorwürfe führten zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten, einer Busse von CHF 100 sowie einer achtjährigen Landesverweisung und der Schadensersatzleistung von CHF 15'000 an die Beschwerdegegnerin.


4A_533/2024: Urteil zu Arbeitsvertrag und sexueller Belästigung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine medizinische Assistentin klagt gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, einen Arzt und alleinigen Aktionär einer GmbH, wegen vertragswidriger Handlungen, insbesondere sexueller Belästigung und der Missachtung arbeitsrechtlicher Bestimmungen. Nach einer Kündigung per sofort und der anschliessenden rechtlichen Auseinandersetzung werden Forderungen für Lohnzahlungen, Schadensersatz und Entschädigung für erlittenen Schaden geltend gemacht.


8C_326/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen Fristversäumnis

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, vertreten durch ihre Rechtsanwältin, reichte gegen ein Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Tessin vom 31. März 2025 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Das Urteil wurde am 9. April 2025 zugestellt. Die Beschwerde wurde erst am 27. Mai 2025 postaufgegeben, womit die Frist von 30 Tagen, die gemäss Art. 100 Abs. 1 BGG gilt, nicht eingehalten wurde.


6B_805/2024: Entscheid zum Thema Dokumentenfälschung, Pornografie und Gewaltinhalte

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Polizeigericht des Kantons Genf am 13. Dezember 2022 wegen Dokumentenfälschung, Pornografie und Darstellung extremer Gewalt zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 30 CHF, mit dreijährigem bedingtem Strafvollzug, verurteilt. Zudem wurde ihm lebenslang jede Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen untersagt. Die Vorinstanz reduzierte die Verbote und Geldstrafe leicht, fügte jedoch eine Geldbusse von 2'000 CHF hinzu sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Nichtbezahlung. A.________ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und forderte eine Aufhebung des Urteils.


2C_629/2024: Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und Wegweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der türkische Staatsangehörige A.________ hatte in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA als Ehegatte einer EU-Bürgerin, die sich von ihm getrennt hat. Aufgrund seiner Trennung, hoher Verschuldung sowie fehlenden Integrationskriterien wurde die Aufenthaltsbewilligung vom Migrationsamt des Kantons Solothurn widerrufen; das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn bestätigte dies. Der Beschwerdeführer wandte sich an das Bundesgericht, welches die Aufenthaltsbewilligung gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) und das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) prüfte.


5A_522/2025: Urteil zur Unzulässigkeit eines Rechtsmittels im Kontext der Zwangsverwertung einer Immobilie

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil betrifft die Zwangsvollstreckung zur Verwertung eines mit Grundpfandrecht belasteten Grundstücks im Kanton Tessin. Der Beschwerdeführer, A.________, hatte erfolglos mehrere Rechtsmittel gegen die Schätzung der Grundstücke und deren Versteigerung eingelegt. Die Vorinstanz hatte seine Einwände teilweise als verspätet und teilweise als unbegründet eingestuft. Mit einem weiteren Rechtsmittel wandte sich der Beschwerdeführer an das Bundesgericht.


6B_80/2025: Urteil zur Strafzumessung bei qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Bezirksgericht Uster am 30. November 2023 wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 3 SVG i.V.m. Art. 90 Abs. 3 ter SVG und Art. 90 Abs. 4 lit. d SVG) zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt und erhielt zusätzliche sanierende Weisungen, wie die Teilnahme am Lernprogramm für risikobereite Verkehrsteilnehmer. Das Obergericht des Kantons Zürich hat diese Strafe bestätigt. A.________ erhob eine Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht und beantragte eine Reduktion der Strafe.


6B_599/2025: Nichteintreten auf Beschwerde gegen Verfügung des Obergerichts Zürich

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wandte sich mit einer Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich, welches am 13. Mai 2025 aus formellen Gründen (verspätete Einreichung des kantonalen Rechtsmittels) auf eine Beschwerde nicht eingetreten war. Das Bundesgericht prüfte die Rechtzeitigkeit sowie die Begründung der vorliegenden Beschwerde.


6B_522/2024: Urteil bezüglich grober Verkehrsregelverletzung und Willkürvorwurf

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ verlor bei einer Fahrt am 27. März 2021 auf der U.________strasse in einer scharfen Rechtskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug, welches eine Böschung hinunterrutschte. Die Staatsanwaltschaft und die kantonalen Gerichte sahen bei der Geschwindigkeit von ca. 60 km/h eine grobe Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 2 SVG. A.________ focht das Urteil an und machte alternative Ursachen geltend, u.a. ein mögliches Rutschen auf einer Mittellinie.


6B_363/2025: Unzulässigkeit und ausreichende Motivation eines Rekurses in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde durch eine Strafverfügung wegen falscher Anschuldigung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er erhob dagegen Einsprache, erschien jedoch nicht zur gerichtlich anberaumten Sitzung und meldete keine Entschuldigung. Dadurch wurde die Einsprache als zurückgezogen betrachtet, und die Strafverfügung erhielt Rechtskraft. Sein Begehren um Wiederherstellung der Frist wurde von den kantonalen Instanzen abgewiesen, worauf er ans Bundesgericht gelangte.


6B_205/2024: Urteil betreffend strafrechtliche Anklagen gegen A.________

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Strafgericht Basel-Stadt in mehreren Punkten für schuldig erklärt, darunter Förderung der Prostitution und Körperverletzung, und teils freigesprochen. Das Urteil wurde teilweise durch das Appellationsgericht reduziert. Der Beschwerdeführer beantragte vor Bundesgericht den Freispruch in den verbliebenen Punkten und eine Genugtuung, wobei das Bundesgericht die Beschwerde abwies.


8C_38/2025: Urteil betreffend Unfallversicherung und Invaliditätsgrad

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ erlitt im Jahr 2017 bei einem Motorradunfall schwere Fussverletzungen. Die Suva sprach ihm eine Integritätsentschädigung sowie eine Invalidenrente mit einem Invaliditätsgrad von 27 % zu. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, bestätigte den Entscheid der Suva. Mit der Beschwerde vor Bundesgericht beantragte A.________, seinen Invaliditätsgrad auf 38 % zu erhöhen, und rügte insbesondere die Verweigerung eines Tabellenlohnabzugs durch die Vorinstanz.


8C_350/2025: Urteil über die Zulässigkeit einer Beschwerde im Bereich der Unfallversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ beantragte eine Überprüfung des Urteils des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau vom 25. April 2025. Dieses hatte einen Einspracheentscheid der Suva bestätigt, welcher eine Leistungspflicht für linksseitige Schulterbeschwerden verneinte, da kein überwiegender natürlicher Kausalzusammenhang zum versicherten Unfall vom 18. November 2022 vorliege. Das Bundesgericht prüfte die eingereichte Beschwerde auf ihre formalen und materiellen Prozessvoraussetzungen.


6B_308/2025: Urteil zur Anordnung einer Landesverweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde für einen tätlichen Angriff auf C.________, bei dem das Opfer schwere Verletzungen (u.a. eine dreifache offene Unterkieferfraktur) erlitt, schuldig gesprochen. Die Vorinstanzen verurteilten ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und einer Landesverweisung für fünf Jahre. Das Bundesgericht befasste sich mit der Beschwerde gegen die Landesverweisung.


1C_696/2024: Entscheid zur Aufnahme von Gebäuden ins Inventar der schützenswerten Objekte

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ SA ist Eigentümerin einer Parzelle in Chêne-Bougeries (GE), welche eine Villa, einen Garagenbau und ein Chalet beherbergt. Aufgrund des historischen und architektonischen Werts der Villa und des Garagengebäudes, beide im Heimatstil, entschied das kantonale Amt für Denkmalschutz, diese ins Inventar der schützenswerten Gebäude aufzunehmen, was die gesamte Parzellenfläche umfassen sollte. Die Eigentümerin, welche zuvor eine Abbruchgenehmigung beantragt hatte, legte beim kantonalen Gericht Berufung gegen diesen Entscheid ein, scheiterte jedoch und wandte sich daraufhin an das Bundesgericht.


6B_264/2025: Bundesgerichtsurteil zum Vorwurf des versuchten Betrugs und der Strafzumessung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde von den kantonalen Instanzen des versuchten Betrugs für schuldig befunden. Er hatte gegenüber seiner Versicherung Gegenstände geltend gemacht, die sich nachweislich nicht im durch Brand beschädigten Fahrzeug befanden. Die Vorinstanz stellte fest, dass der Versicherungsanspruch aufgrund unrichtiger Angaben erhoben wurde. Der Schuldspruch wegen versuchtem Betrug und die vom Obergericht des Kantons Zug festgelegte Zusatzstrafe wurden angefochten.


6B_1334/2023: Urteil betreffend Hinderung einer Amtshandlung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein Beschwerdeführer wurde von den kantonalen Gerichten der Hinderung einer Amtshandlung nach Art. 286 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen, weil er sich einem Polizeibeamten widersetzte und eine Kamera am Arbeitsplatz beschädigte, während der Tatort wegen des Verdachts auf Straftaten bewacht wurde. Der Beschwerdeführer argumentierte vor Bundesgericht, dass keine Amtshandlung vorgelegen habe und eine straflose Selbstbegünstigung anzunehmen sei. Die Beschwerde richtete sich ferner gegen die Sachverhaltsfeststellungen und die Beweiswürdigung der Vorinstanz.


6B_543/2024: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen das Urteil wegen sexueller Handlungen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ wurde erstinstanzlich wegen sexueller Handlungen mit Kindern und sexueller Handlungen mit einer urteilsunfähigen oder widerstandsunfähigen Person verurteilt und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten (zwei Jahre Bewährungsfrist) sowie einer Entschädigung von CHF 6'000 zugunsten der Zivilklägerin B.________ verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde zusätzliche Schuldsprüche aufgenommen, während die Freiheitsstrafe gleich blieb. Der Beschwerdeführer erhob beim Bundesgericht Beschwerde, u.a. wegen Verletzung verschiedener Grundsätze des Strafverfahrens.


2C_503/2024: Urteil zur Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, chinesische Staatsangehörige, zog 2022 im Familiennachzug in die Schweiz und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung basierend auf ihrer Ehe mit einem Schweizerbürger. Nach der Scheidung im Mai 2023 verweigerte das Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und ordnete die Wegweisung an, was von den kantonalen Instanzen bestätigt wurde. Die Beschwerdeführerin verlangt vor Bundesgericht eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung unter Berufung auf einen nachehelichen Härtefall sowie auf ihr Recht auf Familienleben aufgrund einer neuen Beziehung.


5D_32/2025: Urteil zur Prozessfähigkeit in einem Exmissionsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wurde nach Zwangsverwertung ihrer Miteigentumsliegenschaft durch die Beschwerdegegnerin aus dieser ausgewiesen. Aufgrund ihrer eingeschränkten Handlungsfähigkeit gemäss Art. 394 ZGB konnte sie ihre Berufung gegen den Entscheid des Bezirksgerichts beim Obergericht nicht selbst vorbringen. Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin hätte eingetreten werden können.


7B_21/2025: Entscheidung bezüglich Vollzug einer Freiheitsstrafe in besonderer Vollzugsform

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt. Nach Nichterscheinen zum Vollzug ersuchte er um die besondere Vollzugsform des Electronic Monitoring oder alternativ um Halbgefangenschaft. Sein Gesuch, unterstützt von unvollständigen Unterlagen und geprägt von mangelnder Kooperationsbereitschaft, wurde von den kantonalen Instanzen abgelehnt. Die Beschwerde vor Bundesgericht richtet sich gegen diesen Entscheid.


6B_960/2024: Urteil zum mehrfachen versuchten Raub und prozessualen Fragen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde in Mittäterschaft mit B.________ zwei versuchte Raube vorgeworfen, jeweils unter Anwendung von Messern und Gewalt. Der erste Vorfall ereignete sich am 2. September 2017 in der Basler Altstadt, der zweite am 24. Oktober 2020 in Zürich, wo ein Passant durch einen Bauchstich durch A.________ lebensgefährlich verletzt wurde. Das Bezirksgericht Zürich verhängte dafür eine Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 3 Monaten sowie eine stationäre Massnahme. Das Obergericht Zürich qualifizierte die Tat des ersten Vorfalls als versuchten einfachen Raub und diejenige des zweiten Vorfalls als versuchten qualifizierten Raub, reduzierte die Freiheitsstrafe auf 5 Jahre und 4 Monate und bestätigte die stationäre therapeutische Massnahme.


9C_339/2024: Urteil betreffend Steuerrecht: Nachbesteuerung von Zinserträgen aus italienischen Postsparbriefen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das kantonale Steueramt Zürich leitete nach einer straflosen Selbstanzeige ein Nachsteuerverfahren für die Steuerpflichtigen A.A.________ und B.A.________ ein. Dieses bezog sich auf Zinserträge aus italienischen Postsparbriefen (\"Buoni fruttiferi postali\"), welche im Jahr 2018 bei deren Einlösung ausgezahlt wurden. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich entschied, dass die Zinserträge auf mehrere Steuerperioden aufzuteilen seien. Das Steueramt legte Beschwerde ans Bundesgericht ein und argumentierte, dass die Zinserträge ausschliesslich in der Steuerperiode 2018 anzufallen seien.


5A_188/2024: Urteil betreffend Abänderung des Scheidungsurteils im Hinblick auf die Unterhaltsbeiträge für ein Kind

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Urteil betrifft eine Abänderung des Scheidungsurteils zwischen A.________ und B.________ hinsichtlich der Unterhaltsbeiträge für ihre Tochter C.________. Der Vater hatte die Modifikation des bisherigen Unterhalts gefordert, da er eine Verbesserung der finanziellen Situation der Mutter geltend machte. Das ursprüngliche Scheidungsurteil sah vor, dass die Mutter einen monatlichen Beitrag von CHF 850 leisten sollte, während die Tochter noch minderjährig war oder bis maximal zum Alter von 25 Jahren bei fortgesetzter Ausbildung. Der Vater beantragte eine Anhebung des Unterhalts aufgrund der gestiegenen Bedürfnisse der Tochter sowie der verbesserten finanziellen Lage der Mutter.


6B_504/2025: Urteil des Bundesgerichts betreffend Nichteintreten auf Beschwerde im Zusammenhang mit gewerbsmässigem Betrug

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ wurde vom Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt am 19. Februar 2025 wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Zudem wurden Zivilforderungen und die Entschädigung des amtlichen Verteidigers für das erstinstanzliche Verfahren geregelt. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde an das Bundesgericht, die jedoch als ungenügend begründet erachtet wurde.


2E_4/2025: Zuständigkeitsprüfung für Staatshaftungsansprüche gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Kläger, A.________, verlangt Schadenersatz von der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Er machte am 18. Mai 2025 geltend, während des Prozesses zur Erlangung eines Schweizer Führerausweises sei er willkürlich und diskriminierend behandelt worden. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) leitete die Klageschrift an das Bundesgericht weiter, obwohl der Kläger dies ablehnte. Das Bundesgericht prüfte daraufhin seine Zuständigkeit für die Klage.


8C_71/2025: Versicherungspflicht bei Unfallfolgen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, geboren 1998, erlitt am 20. Januar 2022 einen Unfall, bei dem er auf seinen Rücken fiel, was zu Beschwerden an der linken Schulter führte. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (CNA) übernahm zunächst die Kosten und stellte später fest, dass ab dem 10. August 2022 keine kausalen Zusammenhänge zwischen dem Unfall und den verbleibenden Beschwerden mehr beständen. Der Beschwerdeführer verlangte weiterhin Leistungen, darunter Taggelder und Heilbehandlung für die vermeintlich unfallbedingte Schädigung. Ein kantonales Gericht hatte die Leistungseinstellung bestätigt; der Beschwerdeführer reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


6B_62/2025: Urteil betreffend Verstösse gegen das Waffengesetz und Strafzumessung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, wurde wegen mehrfacher Pornografie und mehrfachen Vergehens gegen das Bundesgesetz über Waffen verurteilt. Das Obergericht des Kantons Aargau hatte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, den Vollzug einer vorher bedingt ausgesprochenen Geldstrafe sowie eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme und ein Berufs- und Tätigkeitsverbot angeordnet. A.________ legte hingegen Beschwerde ein, insbesondere gegen die Verurteilung wegen Vergehens gegen das Waffengesetz und den Vollzug der Geldstrafe.


6B_454/2025: Einsprache gegen Strafbefehl und Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin wandte sich mit einer Beschwerde gegen die Abschreibung eines Einspracheverfahrens und stellte ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Das Obergericht des Kantons Solothurn trat nicht darauf ein, da die Begründungsanforderungen nicht erfüllt waren. Die Beschwerdeführerin focht diese Verfügung beim Bundesgericht an.


1C_284/2025: Entscheidung zum Führerausweis und zur Prozessfähigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ verlangte nach mehrfacher Kommunikation vom Service des Automobiles et de la Navigation des Kantons Waadt (SAN) die Ausstellung eines neuen Führerausweises, nachdem der ihm im Jahr 2016 ausgestellte Führerausweis angeblich nie angekommen war. Der SAN wies dieses Anliegen zurück und bot die Ausstellung eines Duplikats an. Der Beschwerdeführer focht diese Entscheidung an, verlangte einen neuen Führerausweis und eine Entschädigung von CHF 800, was die kantonale Instanz als unzulässig ablehnte. Er legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.


4A_301/2024: Kompetenzfrage bei einem Vertrag der gebundenen Vorsorge 3a

Zusammenfassung des Sachverhalts

Ein freischaffender Musiker (A.________) schloss im Jahr 2001 einen Vertrag der gebundenen Vorsorge 3a mit der Versicherung B.________ SA ab, welcher unter anderem eine Zusatzversicherung zur Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit beinhaltete. Nach seiner Invalidität ab 1. Mai 2003 und einem Avenant, das diese Prämienbefreiung im Jahr 2006 abänderte, forderte er später die Rückerstattung von gezahlten Prämien unter Berufung auf einen Mangel seines Einverständnisses. Die Versicherung wies diese Forderung zurück und berief sich unter anderem auf die Verjährung und mögliche Réticence (Falschangaben bei Vertragsschluss). Vor kantonalen Instanzen entstand Streit über die sachliche Zuständigkeit zur Beurteilung der Forderungen.


1C_210/2024: Entscheidung betreffend Baubewilligung, Station von Waschplätzen und behaupteten Rechtsverweigerung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine Nachbarschaftsstreitigkeit auf der Parzelle Nr. 738 in Château-d’Oex, die eine Garage, Werkstätten und ein nicht bewilligter Waschplatz betraf, führt zu einem potenziellen Verstoss der Bauordnung. Trotz vorheriger Anweisungen des Bundesgerichts in einem früheren Entscheid (vom 3. Dezember 2021) argumentierten die Beschwerdeführer (A.A. und B.A.) in einem erneuten Fall, dass die Gemeinde Château-d’Oex keine neue Entscheidung zu Bauprojekten und Geräuschen getroffen habe und somit eine Rechtsverweigerung begangen habe. Die Vorinstanz sah hingegen keine Pflicht zu einer Neubeurteilung und wies die Beschwerde zurück. Der Sachverhalt betrifft unter anderem die Frage des Umganges mit Lärmwerten und die Gültigkeit von kommunalen Entscheidungen im ursprünglichen Bewilligungsprozess.


5A_456/2024: Paulianische Anfechtung betreffend Erbverzichtsvertrag

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Stadt Chur klagte gegen die Enkel von D.________, A.________ und B.________, wegen eines Erbverzichtsvertrags, den ihr Vater C.________ mit D.________ abgeschlossen hatte. Das Kantonsgericht Graubünden wies die Anfechtungsklage ab, da der Erbverzicht keine anfechtbare Rechtshandlung sei. Die Stadt Chur erhob Beschwerde in Zivilsachen ans Bundesgericht, welches den Entscheid überprüfte.


9C_569/2023: Ausschluss eines Arztes aus der Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und Rückerstattungspflichten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Arzt A.________ wird seit mehreren Jahren von Krankenversicherern wegen Verletzung des Wirtschaftlichkeitsprinzips beanstandet und musste bereits in der Vergangenheit bedeutende Beträge an die Krankenkassen zurückzahlen. Für die Jahre 2018 und 2019 wurde er erneut zur Rückerstattung von Honoraren für nicht rechtmässig fakturierte Leistungen verurteilt, zusammen mit der Verhängung einer zweijährigen Suspendierung von jeglicher Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.