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Bundesgericht neue Urteile vom 16.07.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

7B_212/2023: Rückweisung zur Bestimmung der Zuständigkeit für die Annulierung von Verfahrensakten nach Art. 60 Abs. 1 StPO

Zusammenfassung des Sachverhalts

Mehrere Verfahren gegen zwei Beschuldigte aufgrund von Vorwürfen wie Betrug, Treuebruch und falschen Angaben wurden durch die Staatsanwältin C.________ geführt. In den Verfahren wurden unter anderem geheime Telefonüberwachungen angeordnet, wobei anwaltsgeschützte Gespräche aufgezeichnet und teilweise verwendet wurden. Anschliessend wurde die Staatsanwältin durch die kantonale Beschwerdekammer der Republik und des Kantons Genf wegen Befangenheit aus den Strafverfahren ausgeschlossen. Die Beschuldigten beantragten daraufhin die Aufhebung aller Verfahrenshandlungen, an denen die Staatsanwältin beteiligt war, und erhoben Beschwerde gegen die Ablehnung weiterer Anträge auf Rückwirkung der Ablehnung sowie gegen den Ausschluss weiterer Beteiligter. Das Bundesgericht hatte zu klären, wem die Zuständigkeit zur Entscheidung über den Antrag gemäss Art. 60 Abs. 1 StPO zukommt.

Zusammenfassung der Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigt, dass die Staatsanwältin wegen wiederholter Verletzungen ihrer Pflichten, insbesondere im Zusammenhang mit der Missachtung des Berufsgeheimnisses von Verteidigern, als befangen angesehen wurde. Die kantonale Instanz hat ihre Zuständigkeit zur Aufhebung der Verfahrenshandlungen zurückgewiesen, da die Fälle der Staatsanwältin inzwischen vor dem Berufungsgericht hängig sind. Das Bundesgericht stellt klar, dass die Berufungsinstanz für die Prüfung und Entscheidung über die Annulierung der Verfahrenshandlungen nach Art. 60 Abs. 1 StPO zuständig ist, wenn die Strafverfahren nach der Urteilsverkündung in erster Instanz vor der Berufungsinstanz hängig sind. Dies dient der Prozessökonomie, da die Berufungsinstanzen einen umfassenden Prüfungsrahmen mit vollständiger Überprüfung des Sachverhalts und Rechts besitzen. Das Bundesgericht hebt die angefochtenen Entscheide in Bezug auf die Anträge zur Annulierung von Verfahrenshandlungen nach Art. 60 Abs. 1 StPO auf und weist die Sache an die kantonale Instanz zurück, damit diese die Anträge an die zuständige Berufungsinstanz weiterleitet.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerden wurden teilweise gutgeheissen, und die Sache wurde zur Neubeurteilung zurückgewiesen.


8C_586/2024: Urteil zur Invalidenrente (IV)

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Klägerin, geboren 1972, hatte ein Rentenbegehren bei der IV-Stelle des Kantons St. Gallen gestellt. Daraus entstand ein Rechtsstreit über die Gewährung einer Invalidenrente. Hauptpunkt war die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit aufgrund von psychiatrischen Diagnosen und die Ermittlung des Invaliditätsgrades.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. (E.1) Es wird das rechtliche Prüfungsprogramm zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erläutert, insbesondere zur Vermutung der Richtigkeit des Sachverhalts, wie er bei der Vorinstanz festgestellt wurde, sowie zur Beweiswürdigung bei Gutachten.
2. (E.2) Es werden intertemporale Rechtsfragen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der IV und die Anwendung alter oder neuer Gesetzesbestimmungen diskutiert. Die Vorinstanz habe die rechtlichen Grundlagen zum Begriff der Invalidität zutreffend dargelegt.
3. (E.3) Die Beweiskraft des Gutachtens wird geprüft. Die Vorinstanz legte den Beginn und das Ende der psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeit fest. Das Bundesgericht rügt die Beurteilung des Endes der Arbeitsunfähigkeit, da diese nicht nachvollziehbar begründet wurde und die RAD-Ärztin eine abweichende Einschätzung vorgelegt hatte.
4. (E.4) Die Beschwerde der Klägerin gegen den Zeitpunkt der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit wird gestützt. Die Vorinstanz hätte weitere medizinische Abklärungen vornehmen müssen, was den Untersuchungsgrundsatz verletzt. Die Sache wird daher an die IV-Stelle zurückgewiesen.
5. (E.5) Kostenregelung und Rückweisung zur Kostenverlegung des kantonalen Verfahrens.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen, und die IV-Stelle muss weitere Abklärungen vornehmen sowie Kosten erstatten.


8C_508/2024: Invalidenrente nach Neuanmeldung bei der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, geboren 1978, meldete sich erstmals 2009 bei der Invalidenversicherung aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung an, jedoch wurde sein Leistungsbegehren abgelehnt. Nach einer erneuten Anmeldung 2018 wegen psychischer Erkrankungen verweigerte die IV-Stelle im Jahr 2023 den Anspruch auf eine Invalidenrente. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte diese Entscheidung im Jahr 2024. Der Beschwerdeführer verlangte die Zusprechung einer ganzen Rente oder die Rückweisung zur Neubeurteilung.

Zusammenfassung der Erwägungen

**E.1**: Die Durchführung eines zweiten Schriftenwechsels ist angesichts des klaren Verfahrensausgangs nicht erforderlich. **E.2**: Das Bundesgericht prüft Rechtsfragen von Amtes wegen, wobei die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz grundsätzlich bindend ist, es sei denn, sie sei offensichtlich unrichtig oder rechtsverletzend. **E.3**: Für die Beurteilung eines Rentenanspruchs nach der Neuanmeldung gilt analog das Verfahren für eine Rentenrevision. Die Vorinstanz hält korrekt fest, dass eine relevante Verschlechterung des Gesundheitszustands seit der ersten Anmeldung nicht nachgewiesen ist. **E.4**: Die medizinischen Akten, insbesondere das psychiatrische Gutachten von Dr. med. E.________, werden als entscheidend betrachtet. Dieses Gutachten attestiert eine Arbeitsfähigkeit von 70 % in der angestammten Tätigkeit, und eine höhere Einschränkung konnte nicht nachgewiesen werden. **E.5**: Die Rügen des Beschwerdeführers hinsichtlich der Beweiskraft des Gutachtens und der vorinstanzlichen Feststellungen sind unbegründet. Zweifel reichen für eine Änderung der Entscheidung nicht aus, insbesondere da die Vorinstanz die relevanten juristischen und medizinischen Grundsätze fehlerfrei angewendet hat.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerde wurde abgewiesen, es wurden unentgeltliche Rechtspflege und eine Entschädigung für den Rechtsvertreter gewährt.


8C_194/2025: Unzulässigkeit eines Rechtsmittels wegen nicht geleisteter Vorauszahlung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ Sàrl sollte gemäss Entscheidungen der kantonalen Behörden und Gerichte eine Rückerstattung von überzahlten Arbeitslosenentschädigungen leisten. Sie reichte schliesslich eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, versäumte jedoch die fristgerechte Zahlung der vorgeschriebenen Vorauszahlung und beantragte mehrfach Fristverlängerungen, ohne ausreichende besondere Umstände nachzuweisen.


8C_510/2024: Urteil betreffend Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung und Rückforderung durch den Arbeitgeber

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine 1957 geborene Versicherte, die eine Lizenz in Wirtschaftswissenschaften besitzt und bis 2015 Vollzeit tätig war, reichte eine Leistungsanfrage bei der Invalidenversicherung ein. Nach Ermittlungen durch die kantonale IV-Stelle Wallis, inklusive medizinischer Gutachten, wurde ihr eine zeitlich limitierte IV-Rente zugesprochen, mit verschiedenen Abstufungen. Der Arbeitgeber forderte die Rückerstattung der Rente für Perioden, in denen die Versicherte weiterhin Gehalt bezogen hatte. Die Versicherte focht diese Entscheidung sowie die Ablehnung beruflicher Eingliederungsmassnahmen an. Die kantonalen Instanzen und später das Bundesgericht lehnten den Anspruch auf eine ununterbrochene volle IV-Rente ab, ebenso wie den Anspruch auf Maßnahmen der beruflichen Eingliederung und die Rückforderung der Rentensumme durch den Arbeitgeber.


8C_13/2025: Unterstützungswohnsitz von fremdplatzierten Kindern und Sozialhilfezuständigkeit

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Kinder A.A.________ und B.A.________, deren Mutter C.A.________ die Betreuung und elterliche Sorge aufgrund einer Therapiekrise und einem Abbruch faktisch nicht mehr wahrnahm, wurden dauerhaft fremdplatziert. Die Stadt Chur stellte ihre Sozialhilfeleistungen ein, unter Berufung auf die Zuständigkeit des Kantons Zürich. Das Verwaltungsgericht Graubünden verpflichtete die Stadt Chur zur Fortzahlung der Sozialhilfe mit Verweis auf den Unterstützungswohnsitz der Kinder. Die Stadt Chur reichte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.


9C_244/2025: Entscheid zur Nichtannehmbarkeit eines Rechtsmittels im Bereich der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ hat am 30. April 2025 eine Eingabe beim Bundesgericht eingereicht, die im Zusammenhang mit der Ablehnung ihres früheren Rechtsmittels durch die Vorinstanz steht. Diese Eingabe betraf eine Entscheidung des Office de l'assurance-invalidité für den Kanton Waadt, die auf einer Expertise von Oktober 2023 beruhte. Die Beschwerdeführerin machte geltend, ihre persönliche und medizinische Situation habe sich seither deutlich verschlechtert. Sie führte neue Diagnosen und Ereignisse wie eine Operation sowie eine wesentliche Verschlimmerung der Depression an.


5A_163/2025: Entscheidung zur unentgeltlichen Rechtspflege in einem Nachverfahren zur Teilung eines Vorsorgeguthabens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin beantragte die Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils, insbesondere die Teilung des Vorsorgeguthabens ihres ehemaligen Ehegatten. Gleichzeitig ersuchte sie um unentgeltliche Rechtspflege, einschliesslich unentgeltlicher Verbeiständung. Das Bezirksgericht Zürich verweigerte ihr diese, später bestätigte das Obergericht des Kantons Zürich diese Ablehnung, worauf die Beschwerdeführerin ans Bundesgericht gelangte.


4F_14/2025: Revisionsgesuch gegen ein bundesgerichtliches Urteil betreffend definitive Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die A.________ GmbH in Liquidation beantragte die Revision des bundesgerichtlichen Urteils 4D_40/2025 vom 9. April 2025, in welchem das Bundesgericht auf ihre Beschwerde betreffend eine definitive Rechtsöffnung in der Höhe von Fr. 7'900.-- nicht eingetreten war. Die Gesuchstellerin macht geltend, dass die Forderung durch Verrechnung getilgt sei, und beantragte eine Rückweisung an die kantonale Instanz.


9C_318/2025: Entscheid des Bundesgerichts betreffend formelle Anforderungen einer Beschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus eine Beschwerde ein, die aufgrund der örtlichen Unzuständigkeit des Gerichts nichtig erklärt und an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern überwiesen wurde. A.________ erhob daraufhin dagegen Beschwerde an das Bundesgericht.


5A_122/2025: Entscheid des Bundesgerichts bezüglich eines Scheidungsverfahrens mit Streitigkeiten über vermögensrechtliche Fragen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht beurteilt den Streit zwischen A.________ und B.________ (beide Jahrgang 1960), die sich nach einer ehelichen Trennung im September 2016 und einer unilateralen Scheidungsklage der Ehefrau im Juni 2019 über die Liquidation ihrer vermögensrechtlichen Verhältnisse streiten. Nach einer Entscheidung des Gerichts erster Instanz und einem teilweisen Entscheid der kantonalen Berufungsinstanz erheben beide Parteien Ansprüche auf Anpassung der Vermögensregelung. Hauptstreitpunkte betreffen Rückzahlungen von Geldbeträgen, Aufteilung von Investitionen sowie die finanzielle Verantwortung für den Unterhalt auf Basis der bisherigen ehelichen Vereinbarungen.


9C_344/2025: Urteil zur Unzulässigkeit aufgrund unzureichender Beschwerdebegründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________, geboren 1957, hatte nach einer Neuanmeldung bei der IV-Stelle des Kantons Zürich eine halbe Invalidenrente mit Wirkung ab Januar 2022 bis August 2022 zugesprochen bekommen. Zuvor waren Gesuche um Hilfsmittel und Hilflosenentschädigung abgelehnt worden. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies die dagegen gerichtete Beschwerde ab. A.________ erhob daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor dem Bundesgericht, beantragte die Ausrichtung einer ganzen Invalidenrente und ersuchte um unentgeltliche Rechtspflege.


9C_41/2025: Anspruch auf Todesfallkapital in der beruflichen Vorsorge

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.B., versichert bei der Pensionskasse B., verstarb am 21. Mai 2023, nachdem ihm aufgrund eines Invaliditätsgrades von 100 % eine ganze Invalidenrente ab dem 1. Januar 2023 zugesprochen worden war. Die gesetzlichen Erben, sein Vater und Bruder, ersuchten um Auszahlung eines Todesfallkapitals gemäss dem Reglement der Pensionskasse, was diese verweigerte. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies die Klage zur Auszahlung ab.


8C_23/2025: Urteil zur Invalidenrente und Tabellenlohnabzügen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, geboren 1993, erlitt 2018 ein Polytrauma infolge eines Unfalls, aufgrund dessen ihm durch die Suva Leistungen gemäss UVG gewährt wurden. Ab 2019 wurde ihm eine Invalidenrente durch die IV-Stelle des Kantons Zürich zugesprochen, die ab Dezember 2022 auf 57% einer ganzen Invalidenrente festgesetzt wurde. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hob diese Verfügung teilweise auf und erhöhte den Rentenanspruch ab 1. Dezember 2022 auf 62% einer ganzen Invalidenrente. Die IV-Stelle erhob Beschwerde an das Bundesgericht.


5A_761/2024: Urteil zu einer Streitigkeit im Rahmen der Scheidung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ und B.________, beide deutscher Staatsangehörigkeit, haben 2019 ihre Ehegemeinschaft beendet. Im Scheidungsverfahren ging es u. a. um den Verkauf eines in Miteigentum stehenden Hauses, die Verteilung des Verkaufserlöses sowie um die Finanzierung von Renovationsarbeiten an der Immobilie nach der Einleitung der Scheidung. A.________ verlangte eine Abgeltung in Höhe der Kosten, die er für die Renovation getragen habe.


9C_246/2025: Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid des Sozialversicherungsgerichts Basel-Stadt betreffend Ausstandsbegehren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ legte Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid des Sozialversicherungsgerichts Basel-Stadt ein, in dem sein Ausstandsbegehren gegen die Gerichtspräsidentin B.________ abgelehnt wurde. Der Ausstandsgrund bezog sich auf angebliche Vorbefassung sowie Feindschaft (Art. 47 ZPO). Das kantonale Gericht verneinte diese Punkte. Der Beschwerdeführer monierte weiterhin eine als fehlerhaft wahrgenommene Leistungsabrechnung durch die SWICA Gesundheitsorganisation, ohne jedoch substantiiert auf die Erwägungen der Vorinstanz einzugehen.


7B_433/2025: Unzulässigkeit eines Rechtsmittels wegen fehlender Vollmacht

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ zog seine Berufung gegen ein Urteil des Genfer Strafvollzugsgerichts zurück, das seinen ambulanten Behandlungsauftrag aufgehoben und seine Rückführung in den Strafvollzug angeordnet hatte. Seine Verteidigerin, Me B.________, legte daraufhin im Namen von A.________ eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein, ohne jedoch eine unterzeichnete Vollmacht vorweisen zu können.


4F_11/2025: Entscheid betreffend Revisionsgesuch zu Urteil

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller erhob ein Revisionsgesuch gegen das Urteil des Bundesgerichts vom 2. April 2025 (4D_38/2025). Ursprünglich hatte das Kantonsgericht St. Gallen über ein Rechtsöffnungsbegehren entschieden. Das Bundesgericht war auf die vorherige Beschwerde des Gesuchstellers nicht eingetreten. Das Revisionsgesuch wurde vom Bundesgericht beurteilt, wobei Verfahrensmängel und verfassungsmässige Rechte geltend gemacht wurden.


5A_489/2025: Nichtleistung des Kostenvorschusses im Rahmen einer Rechtsverweigerungsbeschwerde

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob gegen die KESB Schaffhausen eine Rechtsverweigerungsbeschwerde, welche vom Obergericht des Kantons Schaffhausen mit Verfügung vom 27. Mai 2025 nicht behandelt wurde, weil der Beschwerdeführer den Kostenvorschuss auch innert Nachfrist nicht geleistet hatte. Mit Eingabe vom 18. Juni 2025 wandte sich der Beschwerdeführer \"im Namen seiner minderjährigen Tochter\" an das Bundesgericht.


2D_14/2024: Entscheid zur Anwendbarkeit von Primärrechtsschutz bei vergaberechtswidrigem Vertragsabschluss

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Volksschulgemeinde Wängi veröffentlichte eine Ausschreibung für Neubau-, Umbau- und Sanierungsarbeiten. Die A.________ AG gab ihr Angebot vor Ablauf der Frist ab und belegte den ersten Platz in der Offertbewertung. Dennoch wurde sie ausgeschlossen, da das Angebot nach einer angeblich fehlenden Uhrzeitangabe verspätet eingegangen sei. Die Vergabebehörde schloss daraufhin den Vertrag mit einer anderen Anbieterin am ersten Tag nach Ablauf der Beschwerdefrist, was gegen die Stillhalteregelung der IVöB verstösst. Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau erklärte den Ausschluss der Beschwerdeführerin für rechtswidrig, sah jedoch von weiteren Sanktionen ab. Die A.________ AG rief das Bundesgericht an, um die Nichtigkeit des geschlossenen Vertrags geltend zu machen.


8C_747/2024: Urteil zur Invalidenrente und Einkommensvergleich nach einem Unfall

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________, der infolge eines Quad-Unfalls ein Polytrauma erlitt, wurde von der Suva per Verfügung und Einspracheentscheid eine Invalidenrente von 52% Erwerbsunfähigkeit sowie eine Integritätsentschädigung von 55% zugesprochen. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich erhöhte die Erwerbsunfähigkeit auf 57%. A.________ legte beim Bundesgericht Beschwerde ein und beantragte eine Invalidenrente basierend auf höherer Erwerbsunfähigkeit sowie die Einholung eines Gutachtens.


5A_447/2024: Entscheid zur Höhe der Unterhaltsbeiträge im Rahmen von Massnahmen während des Scheidungsverfahrens

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die getrennt lebenden Ehegatten A.________ und B.________ streiten über die Höhe der Unterhaltsbeiträge während der Trennung und des Scheidungsverfahrens. Es geht insbesondere um die Beiträge für die Kinder C.________ und D.________ sowie für die Ehefrau A.________. Nach mehreren kantonalen Entscheiden und einem bereits erfolgten Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts wurde die Höhe dieser Beiträge auf Basis der finanziellen Verhältnisse beider Parteien neu geprüft.


5D_5/2025: Entscheidung zur Parteientschädigung einer unentgeltlichen Rechtsvertreterin

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin, eine unentgeltliche Rechtsvertreterin, beantragte beim Obergericht des Kantons Aargau eine Parteientschädigung für ein Beschwerdeverfahren betreffend die Festsetzung ihres Honorars. Das Obergericht verweigerte die Entschädigung mit Verweis auf die Rechtsprechung zur Prozessführung in eigener Sache. Mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde verlangte sie die Aufhebung der Entscheidung und die Zusprechung einer Parteientschädigung.


2D_8/2025: Rückzug eines Rechtsmittels betreffend öffentliches Beschaffungsverfahren im Kanton Tessin

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Kanton Tessin wurde ein öffentlicher Wettbewerb für den Bau einer Passerelle ausgeschrieben. Der Auftrag wurde dem Konsortium H.________ erteilt, was vom Konsortium A.________ angefochten wurde. Das kantonale Verwaltungsgericht bestätigte die Vergabe. Konsortium A.________ erhob daraufhin subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht, zog diese aber später zurück.