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Bundesgericht neue Urteile vom 14.07.2025

Neueste Urteile des Bundesgerichts

Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.

5A_107/2025: Zuständigkeit bei der Klage auf Berichtigung des Grundbuchs

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Kläger, Ehepaar B.B. und C.B., erwarben im Jahr 2021 eine Wohnung und stellten fest, dass auf ihrem Miteigentumsanteil des Grundstücks eine rechtliche Hypothek eingetragen war, die auf eine öffentliche Gebühr für die Erschliessungskosten zurückging. Da sie den Rechtstitel dieser Hypothek für ungültig halten, verlangten sie deren Löschung mittels einer Klage auf Berichtigung des Grundbuchs gemäss Art. 975 ZGB. Der Beklagte A.________ – eine öffentlich-rechtliche Stiftung – machte geltend, die Klage falle unter das öffentliche kantonale Recht, weshalb nur eine Verwaltungsbehörde zuständig sei.

Zusammenfassung der Erwägungen

- **E.1:** Das Bundesgericht bestätigt, dass es sich bei der Klage der Kläger um eine Berichtigung des Grundbuchs gemäss Art. 975 ZGB handelt, die in die Zuständigkeit der Zivilgerichte fällt. - **E.2:** Das Bundesgericht stellt klar, dass der Zivilrichter die Frage der Rechtsgültigkeit eines öffentlichen Rechtstitels, der Grundlage für die Eintragung einer Hypothek bildet, als Vorfrage überprüfen kann, auch wenn der Titel öffentlich-rechtlicher Natur ist. - **E.3:** Die Kläger haben keine formelle verwaltungsrechtliche Entscheidung zur Hypothek erhalten, sodass keine Anknüpfungspunkte für eine Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden vorliegen. - **E.4:** Die Vorinstanz (Genfer Zivilgericht) hat zu Recht ihre Zuständigkeit bestätigt.

Zusammenfassung des Dispositivs

Der Rekurs wurde abgewiesen und die Kosten wurden dem Beklagten auferlegt.


8C_614/2024: Entscheid über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Verfahrenskosten

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer bezieht seit 2019 Ergänzungsleistungen von der kantonalen Ausgleichskasse Neuenburg (CCNC). Der Streit betrifft die Höhe dieser Ergänzungsleistungen, insbesondere die Berücksichtigung eines hypothetischen Einkommens seiner Ehefrau, sowie die Kostenpflicht für das Verfahren. Der Beschwerdeführer erhob wiederholt Beschwerden auf kantonaler und eidgenössischer Ebene ohne Erfolg, wobei seine Argumente mehrfach beurteilt wurden.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Die Beschwerden sind formell zulässig und fristgerecht eingereicht. 2. Das Bundesgericht bestätigte, dass das hypothetische Einkommen der Ehefrau auf Basis der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (ESS) berechnet wurde, und dass dabei keine rechtswidrigen Kriterien angewandt wurden. Persönliche Umstände, die eine Reduktion rechtfertigten, lagen gemäss den Vorinstanzen nicht vor. 3. Die Verfahrenskosten gingen zu Lasten des Beschwerdeführers. Seine Argumente waren weitgehend Wiederholungen aus früheren Verfahren und hatten keine erfolgversprechende Grundlage. Die Vorinstanz handelte rechtmässig, als sie das Vorgehen des Beschwerdeführers als querulatorisch (tendenziell mutwillig) einstufte. 4. Die Beschwerden wurden als offensichtlich unbegründet abgewiesen, und der Beschwerdeführer musste die Gerichtskosten tragen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Die Beschwerden werden abgewiesen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.


2C_455/2024: Entscheid betreffend die Verweigerung der Erneuerung von Aufenthaltsbewilligungen und die Wegweisung aus der Schweiz

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Fall betrifft drei Personen (eine Mutter und ihre zwei minderjährigen Kinder), die gegen die kantonale Entscheidung, ihre Aufenthaltsbewilligungen nicht zu verlängern und sie aus der Schweiz auszuweisen, Beschwerde einlegen. Der Vater des dritten Kindes, ein Deutscher mit Niederlassungsbewilligung, lebt in der Schweiz, ist jedoch mit der Mutter nicht verheiratet und übt keine elterliche Obhut aus. Zudem beziehen die Personen seit Jahren Sozialhilfe und erfüllen nicht die Voraussetzungen für einen Aufenthalt nach den relevanten nationalen und internationalen Rechtsnormen.

Zusammenfassung der Erwägungen

1. Zulässigkeit des Rechtsmittels (E.1): Das Bundesgericht ist zuständig, die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zu prüfen, da potenziell Ansprüche aus dem Personenfreizügigkeitsabkommen (ALCP) bestehen könnten. Der subsidiäre Verfassungs-Rekurs ist unzulässig. 2. Recht auf Aufenthalt nach Art. 6 und Art. 24 Anhang I ALCP (E.4): Die Kinder könnten theoretisch einen Aufenthaltstitel gemäss ALCP erhalten, wenn ihre Betreuungsperson (die Mutter) ausreichende finanzielle Ressourcen nachweisen könnte. Da die Familie Sozialhilfe bezieht, ist die Voraussetzung des finanziell eigenständigen Aufenthalts nicht erfüllt. 3. Recht auf Aufenthalt gemäss Art. 7 ALCP und Art. 3 Anhang I ALCP (E.5): Der dritte Beschwerdeführer kann kein Recht auf Familiennachzug mit seinem Vater geltend machen, da keine gemeinsame Haushaltsführung vorliegt. 4. Anspruch auf Aufenthalt gemäss Art. 8 EMRK (E.6): Da keine engen persönlichen und finanziellen Beziehungen zwischen dem dritten Beschwerdeführer und seinem Vater bestehen, kann aus der Garantie des Familienlebens ebenfalls kein Anspruch auf Aufenthalt abgeleitet werden. 5. Prüfung gemäss Art. 50 Abs. 1 und 2 AuG/LEtr (E.7): Die Mutter erfüllt keine Kriterien für persönliche schwerwiegende Gründe, die eine weitere Aufenthaltsbewilligung rechtfertigen würden. Ihre Reintegrationsmöglichkeit im Kosovo wird als nicht stark beeinträchtigt angesehen.

Zusammenfassung des Dispositivs

Das Rechtsmittel wird abgewiesen, und es werden keine Gerichtskosten erhoben.


4D_74/2025: Urteil zur definitiven Rechtsöffnung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer wehrte sich gegen zwei Rechtsöffnungsentscheide des Regionalgerichts Bern-Mittelland und später gegen die Ablehnung seiner Beschwerden durch das Obergericht des Kantons Bern. Es ging um die definitive Rechtsöffnung in zwei Betreibungen für Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern sowie Mahngebühren und Verzugszins.


6B_271/2025: Entscheid zu einer Beschwerde betreffend Beschimpfung und Verfahrensfragen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.A.________ wurde vom Kantonsgericht Luzern zweitinstanzlich der Beschimpfung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen à CHF 170.-- mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Zudem wurden ihre Anträge auf Genugtuung und/oder Entschädigung abgewiesen. Vor Bundesgericht machte die Beschwerdeführerin nebst einer Anfechtung des Strafurteils zahlreiche Verfahrensrügen geltend, darunter eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, Diskriminierung und Befangenheit.


1C_598/2024: Baubewilligung einer Mobilfunkanlage

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gemeinde Steinhausen erteilte der B.________ AG eine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage auf einem Wohngebäude an der U.________strasse. Gegen das Baugesuch und den erteilten Entscheid erhob die Interessengemeinschaft A.________ Einsprachen, welche letztinstanzlich vom Verwaltungsgericht des Kantons Zug abgewiesen wurden. Die Interessengemeinschaft reichte daraufhin eine öffentlich-rechtliche Beschwerde beim Bundesgericht ein.


4D_70/2025: Nichtanhandnahme einer Beschwerde wegen fehlender Kostenvorschussleistung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer reichte nach einem Entscheid des Kantonsgerichts Wallis (vom 10.03.2025) Beschwerde an das Bundesgericht ein. Da er die angeforderte Kostenvorschusszahlung von CHF 500.– weder fristgerecht noch innert der Nachfrist leistete, trat das Bundesgericht gemäss Art. 62 Abs. 3 BGG auf die Beschwerde nicht ein. Zudem erfüllte die Beschwerde offensichtlich nicht die Anforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG.


9C_61/2025: Entscheidung zu einer Invalidenversicherungsleistung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die minderjährige Versicherte A.________, Jahrgang 2015, leidet an Trisomie 21, verbunden mit erheblichen Sehbehinderungen. Ihre Eltern beantragten im November 2022 die Gewährung einer Invalidenentschädigung für Minderjährige. Nach einer Untersuchung erkannte die Invalidenversicherungsstelle des Kantons Genf (Office AI) ein mittleres Maß der Hilflosigkeit rückwirkend ab dem 1. November 2021. Die kantonale Instanz wandelte dies in eine schwere Hilflosigkeit um und ordnete einen Zuschlag für intensive Pflege von 6 Stunden täglichem Mehraufwand an, worauf das Office AI dagegen vor das Bundesgericht zog.


9C_294/2025: Entscheid über die Zulässigkeit einer Beschwerde im Bereich der Invalidenversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Das Bundesgericht befasst sich mit einer Beschwerde von A.________, einem serbischen Staatsbürger kosovarischer Herkunft, gegen die Ablehnung seines Anspruchs auf Invalidenleistungen durch das Invalidenversicherungsamt des Kantons Tessin. Die Vorinstanz hatte den Anspruch auf eine ordentliche Rente sowie auf eine ausserordentliche Rente aufgrund fehlender gesetzlicher Voraussetzungen abgewiesen. A.________ wandte sich mit dem Antrag auf Aufhebung des kantonalen Urteils und der Durchführung neuer medizinischer Abklärungen an das Bundesgericht.


6F_11/2025: Entscheid betreffend Revisionsgesuch und Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer verlangte die Revision eines früheren Urteils des Bundesgerichts (6B_893/2024 vom 26. November 2024), in dem sein Rekurs als unzulässig erklärt wurde und ihm die unentgeltliche Rechtspflege verweigert wurde. Er argumentierte, er sei unzureichend angehört worden und benötige die Unterstützung eines Anwalts. Das Bundesgericht wies ihn darauf hin, dass die Anträge formellen und inhaltlichen Anforderungen entsprechen müssen. In der Folge beantragte der Beschwerdeführer die Revision erneut und verlangte unentgeltliche Rechtspflege sowie die Bestellung eines offiziellen Anwalts unter Vorlage medizinischer Dokumente.


4A_111/2025: Mietrecht: Gültigkeit einer ausserordentlichen Kündigung wegen Pflichtverletzungen des Mieters

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer verursachte über mehrere Jahre Lärm- und Geruchsemissionen, welche das Zusammenleben mit anderen Mietparteien erheblich störten. Trotz Abmahnungen setzte er sein Verhalten fort, worauf die Vermieterin den Mietvertrag mit einer ausserordentlichen Kündigung beendete.


6B_797/2024: Unzulässigkeit der Beweise betreffend Mord

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, A.________, wurde vom Strafgericht des Bezirks Broye und Nordwaadt wegen versuchten Mordes, Gefährdung des Lebens, versuchter Nötigung, Verstössen gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Die Strafe umfasste unter anderem eine Freiheitsstrafe von 84 Monaten und Wiedergutmachungszahlungen an die beiden Opfer B.B.________ und C.B.________. Das Kantonsgericht wies eine Berufung von A.________ ab, erkannte ihn jedoch zusätzlich der versuchten Nötigung für schuldig und ordnete eine ambulante Therapie an. A.________ legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.


9F_8/2025: Entscheid über eine Revision betreffend Mehrwertsteuer

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Gesellschaft A.________ SA, eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Genf und seit 1999 der Mehrwertsteuer unterstellt, beantragte die Revision eines bundesgerichtlichen Urteils aus dem Jahr 2021, das die Mehrwertsteuerkorrekturen für die Steuerperioden 2011–2014 bestätigte. Die Korrekturen betrafen eine vermeintliche Ristourne von 3'868'000 Fr. im Rahmen eines Immobilienprojekts. Die Gesellschaft stützte sich auf neu vorgebrachte Beweise, darunter zwei E-Mails und entsprechende Anhänge aus dem Jahr 2016, die erst 2025 entdeckt wurden.


6B_225/2024: Urteil zur Beschwerde in Strafsachen betreffend fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ betrieb in ihrer Wohnung einen Schwedenofen, wodurch ein Brand ausbrach, der Dachkonstruktion und Wohnung beschädigte und einen Sachschaden von CHF 200'000 verursachte. Sie wurde erstinstanzlich und später vom Obergericht des Kantons Zürich wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst gemäss Art. 222 Abs. 1 StGB zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen, der Einziehung und Vernichtung des Schwedenofens sowie zur Schadenersatzleistung von CHF 139'855 an die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich verurteilt. Eine Schadenersatzforderung der B.________ AG wurde auf den Zivilweg verwiesen.


9C_249/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Krankenversicherung Helsana verweigerte aufgrund des Wohnsitzes der Beschwerdeführerinnen in den USA seit 2013 die Erstattung der Unfallkosten und erklärte ihre Krankenpflegeversicherung rückwirkend für ungültig. Bereits vom Bundesgericht in einem früheren Entscheid teilweise behandelt (9C_689/2020) wurde der Fall nach neuer Verhandlung durch das Kantonale Gericht erneut negativ für die Beschwerdeführerinnen entschieden. Die aktuelle Beschwerde beim Bundesgericht erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen und wird daher nicht weiter geprüft.


6B_399/2025: Entscheid zur Unzulässigkeit einer Beschwerde in Strafsachen

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ legte Beschwerde gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Freiburg ein, das ihn teils freisprach und teils verurteilte. Ihm werden unter anderem Verleumdung, Beleidigung, versuchte Nötigung, Nötigung und die Verhinderung einer Amtshandlung vorgeworfen. Er wurde zu Freiheitsstrafe und Geldstrafen sowie zur Zahlung eines Schadensersatzes für immateriellen Schaden verurteilt. Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde wegen formaler und inhaltlicher Mängel für unzulässig.


4A_198/2025: Entscheid zur Unzulässigkeit der unentgeltlichen Rechtspflege in einem mietrechtlichen Verfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer hatte eine Kündigung seines Mietvertrags angefochten und beantragte die unentgeltliche Rechtspflege für das Verfahren. Das Obergericht des Kantons Schaffhausen verneinte die Erfolgsaussichten der Klage und wies das Gesuch ab. Diese Entscheidung wurde an das Bundesgericht weitergezogen. Streitpunkte waren die Kündigung des Mietvertrags, der Rückforderungsanspruch zu Nebenkosten und die unentgeltliche Rechtspflege.


6B_901/2024: Urteil betreffend Landesverweisung und deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdegegner A.________ wurde vom Bezirksgericht Zürich wegen unrechtmässigen Bezugs von Sozialversicherungsleistungen (Art. 148a Abs. 1 StGB) zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe und einer Landesverweisung für fünf Jahre verurteilt. Die Probezeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Das Obergericht des Kantons Zürich änderte das erstinstanzliche Urteil, reduzierte die Geldstrafe auf 90 Tagessätze und sah von der Landesverweisung ab. Die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft Zürich bezweckte die Wiederherstellung der Landesverweisung. Das Bundesgericht prüfte insbesondere die Frage des schweren persönlichen Härtefalls und die Interessenabwägung gemäss Art. 66a Abs. 2 StGB.


6B_149/2025: Urteil zur Beschwerde betreffend Strafzumessung, Landesverweisung und Ausschreibung im SIS

Zusammenfassung des Sachverhalts

Dem afghanischen Staatsbürger A.________ wird mehrfacher, teilweise versuchter Diebstahl sowie weitere Delikte vorgeworfen. Er wurde vom Bezirksgericht Aarau oder später vom Obergericht des Kantons Aargau zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer Busse von CHF 3500 verurteilt. Zudem wurde eine fünfjährige Landesverweisung angeordnet und im Berufungsverfahren die Eintragung im Schengener Informationssystem (SIS) ergänzt. Gegen dieses Urteil erhob A.________ Beschwerde beim Bundesgericht.


1C_605/2024: Baubewilligung für Mobilfunkanlage in Steinhausen

Zusammenfassung des Sachverhalts

Eine Mobilfunkanlage soll in Steinhausen auf einem Wohngebäude errichtet werden. Das Bauvorhaben führte zu Einsprachen, die jedoch zunächst von der Gemeinde und kantonalen Instanzen abgelehnt wurden. Eine Grundstückseigentümerin, A.________, verfolgte ihre Einwände durch alle Ebenen bis zum Bundesgericht, welches darüber entschied.


4D_84/2025: Unzulässigkeit einer Beschwerde in Zivilsachen aufgrund des Streitwerts

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich, welches auf seine rechtlichen Begehren betreffend Rechtsöffnung sowie auf sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nicht eingetreten war. Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob die erhobene Beschwerde in Zivilsachen gemäss Art. 74 BGG zulässig sei oder ob eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde möglich ist.


6B_372/2025: Nichteintreten auf Beschwerde in einem Jugendstrafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin (A.________) legte Einsprache gegen einen Strafbefehl der Jugendanwaltschaft Limmattal/Albis ein. Das Jugendgericht des Bezirks Horgen trat nicht darauf ein. Daraufhin gelangte die Beschwerdeführerin an das Obergericht des Kantons Zürich, das ebenfalls auf ihre Eingaben nicht eintrat, da die Begründung fehlte oder verspätet eingereicht wurde. In der Folge erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde ans Bundesgericht.


4F_17/2025: Revision eines Bundesgerichtsurteils betreffend Mieterausweisung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Gesuchsteller A.________ verlangte die Revision eines Bundesgerichtsurteils vom 24. März 2025 (4A_141/2025), welches eine Beschwerde betreffend Mieterausweisung nicht zugelassen hatte. Die Eingabe enthielt zudem eine \"EX OFFICIO - EX TUNC Nichtigkeitsanzeige\", welche das Bundesgericht als Revisionsgesuch entgegennahm.


2C_260/2025: Unzulässigkeit eines öffentlichen Rechtstreits im Zusammenhang mit einer Disziplinarverfahren gegen eine Anwältin

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerdeführerin A.________ wandte sich in einem persönlichen Konflikt mit ihrem ehemaligen Partner B.________ an die Kommission des Anwaltsverbands des Kantons Genf. Sie erhob eine Disziplinarbeschwerde gegen die von der Behörde eingesetzte Vormundin ihrer Tochter und stellte weitere Anträge. Die Kommission wies ihre Gesuche ab, was in weiteren Instanzen bestätigt wurde, zuletzt durch die kantonale Verwaltungsjustiz. A.________ zog den Fall ans Bundesgericht und erhob Vorwürfe wie Verletzung ihrer Grundrechte sowie systematisches Unrecht (Art. 29 BV, Art. 6, 8, 11, 12 und 13 EMRK).


6B_113/2025: Entscheid zur versuchten vorsätzlichen Tötung und Notwehr

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 19. Dezember 2020 kam es im Haus „C.________“ in V.________ zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen A.________ und B.________. Dabei soll A.________ mit einem Brotmesser Verletzungen am Hals des Beschwerdegegners verursacht haben. Die kantonalen Instanzen verurteilten A.________ unter anderem wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und exzessiver Notwehr.


7B_537/2025: Urteil über Anordnung der Untersuchungshaft

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland untersucht A.________ wegen sexueller Handlungen mit Kindern und Pornografie. Ihm wird vorgeworfen, zwischen 2006 und 2012 sowie zwischen 2017 und 2022 Kinder sexuell missbraucht zu haben. Das Regionale Zwangsmassnahmengericht hat ihn bis zum 28. Juli 2025 in Untersuchungshaft versetzt. A.________ hat gegen diesen Entscheid beim Obergericht Beschwerde eingereicht, die jedoch am 23. Mai 2025 abgewiesen wurde. Daraufhin hat er beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen eingereicht und um Haftentlassung gebeten.


4A_52/2025: Markenrechtliche Klage der Klägerin

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Klägerin, A.________ Inc., eine US-amerikanische Gesellschaft, beantragte vor dem Handelsgericht des Kantons Bern, die schweizerischen und internationalen Markenregistrierungen der Beklagten, B.________ GmbH, für nichtig zu erklären. Das Handelsgericht wies die Klage ab mit der Begründung, die Streitmarken seien nicht freihaltebedürftig, unterscheidungskräftig und im relevanten Zeitraum rechtserhaltend verwendet worden. Gegen dieses Urteil erhob A.________ Inc. Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht.


4D_76/2025: Entscheidung über die Vereinigung und Nichtanhandnahme von Beschwerden in Rechtsöffnungsverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer A.________ erhob gegen zwei Urteile des Obergerichts des Kantons Zürich, welche definitive Rechtsöffnung in Betreibungen für ausstehende Steuerforderungen bestätigten, Beschwerden an das Bundesgericht. Es wurden zwei separate Verfahren (4D_76/2025 und 4D_78/2025) eröffnet. Vom Beschwerdeführer wurde die Einzahlung eines Kostenvorschusses gefordert, der jedoch nicht rechtzeitig bezahlt wurde. Die Verfahren betreffen dieselben Parteien und ähnliche Rechtsfragen.


6B_551/2025: Unzulässigkeit eines strafrechtlichen Rechtsmittels wegen ungenügender Begründung

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ reichte einen strafrechtlichen Rechtsmittel gegen ein Urteil der kantonalen Strafkammer von Genf vom 5. Mai 2025 ein. Die kantonale Instanz hatte A.________ u.a. wegen Diffamation für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen sowie weiteren Sanktionen verurteilt. Der Rechtsmittelbegründung fehlte jedoch eine ausreichende Auseinandersetzung mit dem vorinstanzlichen Entscheid.


6B_375/2025: Urteil über Verjährung und Beweiswürdigung in einem Sexualstrafverfahren

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im vorliegenden Fall wurde der Beschwerdeführer vom Kantonsgericht Luzern aufgrund mehrerer sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten, die als Zusatzstrafe zu einem früheren Urteil verhängt wurde. Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde gegen dieses Urteil, in dem er argumentierte, die Straftaten seien verjährt und bestimmte Beweismittel, die seine Unschuld belegen sollten, seien nicht berücksichtigt worden.


9C_107/2024: Urteil zur Rentenberechtigung in der beruflichen Vorsorge

Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Arbeitsunfähigkeit von A.________ begann aufgrund psychischer und später auch rheumatologischer Beschwerden. Die Pensionskasse argumentierte, dass die Beschwerden während des Versicherungszeitraums weder ausreichend dokumentiert noch die Arbeitsfähigkeit in einem sinnvollen Mass eingeschränkt gewesen sei. Eine rückwirkende Annahme des Entstehungszeitpunkts genügte nach Ansicht der Pensionskasse nicht.


9C_125/2025: Zoll- und Mehrwertsteuerpflicht: Rückforderung bei unerlaubten Fleischimporten

Zusammenfassung des Sachverhalts

A.________ Sàrl, eine Gesellschaft für Schnellrestaurants in Genf, wurde festgestellt, fleischhaltige Waren aus dem Ausland importiert zu haben, ohne die Zollpflicht oder Mehrwertsteuer zu erfüllen. Dies wurde durch Kontrollen im Januar 2019 durch die Bundeszollverwaltung aufgedeckt. Die Gesellschaft wurde daraufhin mit einer Nachforderung von Zoll und Mehrwertsteuer belastet, insgesamt 60'337.70 CHF. Der Entscheid der Zollverwaltung wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Die Gesellschaft legte Beschwerde beim Bundesgericht ein, bestritt jedoch ihre Rolle als Importeur und ihre Mitschuld an der Zollverletzung.