Neueste Urteile des Bundesgerichts
Hier finden Sie die aktuellsten Urteile des Bundesgerichts (BGer) von bger.ch. Für die ersten drei Urteile präsentieren wir Ihnen ausführliche Zusammenfassungen mit Sachverhalten, Erwägungen und Dispositiven. Bei den weiteren Urteilen finden Sie jeweils eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Die vollständigen Zusammenfassungen aller Urteile sind im Portal von Lexplorer verfügbar. Dort können Sie ihren Newsletter konfigurieren und Sie erhalten die neuesten Urteile individuell angepasst an Ihre Rechtsgebiete.
1C_336/2025: Entscheid zur Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Mitarbeitende der Kantonspolizei St. Gallen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, wohnhaft in Wil, wurde von seiner getrennt lebenden Ehefrau wegen Urkundenfälschung angezeigt. A.________ erstattete daraufhin mehrere Strafanzeigen, u. a. gegen Mitarbeitende der Kantonspolizei St. Gallen wegen Amtsmissbrauchs, da ihm angeblich die sofortige Erstattung einer Gegenanzeige verweigert wurde. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen verweigerte die Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen die Polizeibeamten. A.________ focht diesen Entscheid vor Bundesgericht an.
Zusammenfassung der Erwägungen
Das Bundesgericht stellt fest, dass die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten grundsätzlich zulässig ist, da die Voraussetzungen gemäss Art. 82 lit. a BGG erfüllt sind. Es prüft die Verletzung von Grundrechten nur, wenn entsprechende Rügen substanziiert vorgetragen werden. Die Vorinstanz beurteilte, dass kein Amtsmissbrauch vorliege, da weder ein rechtswidriger Zwang ausgeübt noch eine bestehende Zwangssituation aufrechterhalten wurde. Der Beschwerdeführer konnte nicht darlegen, dass er sich in einer Zwangssituation befunden habe. Der Beschwerdeführer rügte eine Begünstigung gemäss Art. 305 StGB und eine Verletzung des Anspruchs auf gleiche und gerechte Behandlung (Art. 29 BV), konnte diese jedoch nicht rechtsgenüglich begründen. Die Beschwerde wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde abgewiesen und es wurden keine Gerichtskosten erhoben.
5F_60/2025: Urteil zum Revisionsgesuch gegen das Urteil
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller reichte beim Bundesgericht ein Revisionsgesuch gegen das Urteil vom 18. September 2025 (5A_769/2025) ein, mit dem das Bundesgericht mangels hinreichender Begründung auf eine Beschwerde nicht eingetreten war. Der Gesuchsteller rügte eine Verletzung seines rechtlichen Gehörs und des Fair-Trial-Grundsatzes, da angeblich entscheidrelevante Akten nicht berücksichtigt worden seien.
Zusammenfassung der Erwägungen
- **(E.1)** Das ursprüngliche Urteil wurde gestützt auf ungenügende Begründung der Beschwerde im vereinfachten Verfahren behandelt (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG). - **(E.2)** Die Revision eines Urteils kann nur aus den gesetzlich abschliessend genannten Gründen (Art. 121 ff. BGG) verlangt werden. Der Gesuchsteller muss sich auf einen dieser Gründe stützen oder entsprechende Tatsachen darlegen. Eine Revision dient nicht der erneuten Diskussion der Rechtslage oder der Verbesserung einer ungenügenden Beschwerdebegründung. - **(E.3)** Der Gesuchsteller berief sich auf Art. 121 lit. d BGG und machte geltend, das rechtliche Gehör sei verletzt worden, da das Bundesgericht entscheidrelevante Akten übersehen habe. Dies wurde jedoch durch das Bundesgericht verneint, da die Begründungsanforderungen der ursprünglichen Beschwerde unabhängig von den kantonalen Akten beurteilt wurden. - **(E.4)** Das Revisionsgesuch zielte am Inhalt des ursprünglichen Urteils vorbei und diente einzig der Nachbesserung der ungenügenden Begründung der Beschwerde. Dies entspricht nicht dem Zweck eines Revisionsverfahrens. - **(E.5)** Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege war aufgrund der Aussichtslosigkeit des Revisionsgesuchs abzuweisen (Art. 64 Abs. 1 BGG).
Zusammenfassung des Dispositivs
Das Revisionsgesuch wurde abgewiesen und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde ebenfalls abgewiesen.
5A_976/2025: Aufhebung der Erbenbescheinigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer hatte mit seinen Eltern 1981 einen Erbvertrag geschlossen, wonach die Mutter beim Vorversterben des Vaters Alleinerbin werden sollte, unter Erbverzicht des Beschwerdeführers. Nach dem Tod der Mutter im Juli 2025 wurde ihm basierend auf gesetzlicher Erbfolge eine Erbenbescheinigung ausgestellt. Nach der Einreichung eines Testaments der Mutter vom Juni 2024, das eine andere Erbverteilung vorsah, hob das Bezirksgericht Einsiedeln die Erbenbescheinigung auf. Das Kantonsgericht Schwyz bestätigte diesen Entscheid. Der Beschwerdeführer legte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Zusammenfassung der Erwägungen
- (E.1) Der Sachverhalt der Vorinstanz ist für das Bundesgericht verbindlich, es sei denn, es läge eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung vor, für die eine substanziierte Rüge erforderlich wäre. Für eine Beschwerde ist eine klare und sachbezogene Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Entscheid nötig. - (E.2) Das Kantonsgericht stellte fest, dass Erbenbescheinigungen nur deklaratorische Wirkung haben und unter dem Vorbehalt späterer Änderungen stehen. Sie können berichtigt oder widerrufen werden, z. B. bei Vorlage neuer Testamente. - (E.3) Der Beschwerdeführer setzte sich nicht ausreichend mit der Begründung der Vorinstanz auseinander, sondern präsentierte unzulässigerweise eigene Annahmen zum Sachverhalt und behauptete pauschal die Unwirksamkeit des Testaments. - (E.4) Aufgrund der unzureichenden Begründung wird die Beschwerde als offensichtlich nicht hinreichend erachtet, weshalb darauf nicht eingetreten wird.
Zusammenfassung des Dispositivs
Die Beschwerde wurde nicht gutgeheissen und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.
7B_1388/2024: Überprüfung der Anwendung von Sicherheitsmargen bei Alkoholmessungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde am 2. Juli 2022 von der Polizei wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss kontrolliert. Dabei wurden mittels eines Ethylometers Alkoholwerte festgestellt, die die gesetzlichen Grenzwerte überschritten. Das Polizeigericht des Tribunals der Regionen Montagnes und Val-de-Ruz sprach A.________ am 14. März 2023 der qualifizierten Trunkenheit schuldig und verhängte eine Geldstrafe sowie eine Busse. Im Berufungsverfahren reduzierte die Cour pénale des Kantonsgerichts Neuenburg die Strafe und stufte das Verhalten lediglich als einfache Trunkenheit ein, wobei es eine Sicherheitsmarge von 7,5 % beim Messergebnis des Ethylometers anwandte. Dagegen erhob die Staatsanwaltschaft Beschwerde ans Bundesgericht.
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7B_600/2025: Unzulässigkeit der Beschwerden
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer erhob am 30. Juni 2025 Beschwerden gegen drei Urteile des Kantonsgerichts Freiburg, Strafkammer, vom 19. Mai 2025, in denen seine Beschwerden gegen drei Nichtanhandnahmeverfügungen der Staatsanwaltschaft Freiburg abgewiesen wurden.
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8C_112/2025: Urteil zur Invalidenrente
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ meldete sich im Oktober 2023 bei der Invalidenversicherung aufgrund gesundheitlicher Probleme (u. a. Nacken- und Schulterbeschwerden) zum Leistungsbezug an. Die IV-Stelle des Kantons Zürich lehnte ihr Gesuch nach medizinischen Abklärungen und einer Stellungnahme des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) im Februar 2023 und erneut im Juli 2024 ab. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies ihre Beschwerde gegen diese Verfügung am 23. Dezember 2024 ab. Mit Beschwerde an das Bundesgericht beantragte A.________ eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 52.8 % oder zusätzliche medizinische Abklärungen.
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7B_652/2023: Beschwerde von A.________ gegen die Einstellung des Strafverfahrens
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesgericht hatte über eine Beschwerde von A.________ zu entscheiden, die sich gegen einen Entscheid der Vorinstanz, der Chambre pénale de recours der Cour de justice des Kantons Genf, richtete. Dieser Entscheid bestätigte die Anordnung der Staatsanwaltschaft Genf, die ein Strafverfahren gegen G.________ und A.________ eingestellt hatte. A.________ war beschuldigt gewesen, ihre Pflicht zur Unterstützung oder Erziehung verletzt zu haben. Im Rahmen dieser Einstellung wurde A.________ eine Entschädigung für immateriellen Schaden von CHF 2'000 zugesprochen, weitergehende Ansprüche auf Ersatz wirtschaftlicher Schäden und eine höhere Entschädigung für immateriellen Schaden wurden jedoch abgewiesen. A.________ verlangte in ihrer Beschwerde hauptsächlich die Annullierung des Entscheids der Vorinstanz und erhöhte Entschädigungen.
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7B_727/2025: Urteil zum Thema Haftbedingungen
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde 2014 wegen vorsätzlicher Tötung und anderen Delikten zu einer Freiheitsstrafe und einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt. Nach späteren gerichtlichen Überprüfungen wurde die Massnahme aufgehoben und eine Verwahrung angeordnet. Im Jahr 2025 beantragte A.________ unter anderem die Verbesserung seiner Haftbedingungen und die Aufhebung der Verwahrung. Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn wies die Sache teilweise zur weiteren Klärung an das Departement des Innern zurück und wies die übrigen Anträge ab, woraufhin A.________ Beschwerde an das Bundesgericht erhob.
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8C_521/2025: Urteil zur Rückforderung und dem Erlass von zu Unrecht bezogener Kurzarbeitsentschädigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die A.________ GmbH bezog im Jahr 2020 Kurzarbeitsentschädigungen in der Höhe von CHF 258'663.15, die das SECO später zurückforderte, da keine genügende Arbeitszeitkontrolle vorlag. Ein anschliessendes Gesuch um Erlass dieser Rückforderung wurde vom Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Solothurn sowie in der Folge vom Versicherungsgericht des Kantons Solothurn abgewiesen. Die A.________ GmbH erhob daraufhin Beschwerde ans Bundesgericht.
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5A_957/2025: Urteil betreffend Nichtanhandnahme eines Ausstandsgesuchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer legte gegen eine Pfändungsankündigung des Betreibungsamts sowie gegen die Beteiligung eines Richters am Verfahren ein Ausstandsgesuch und eine Beschwerde ein. Nach verschiedenen Zwischenentscheiden trat das Kantonsgericht St. Gallen auf die Eingaben des Beschwerdeführers nicht ein. Dagegen richtete der Beschwerdeführer eine Beschwerde ans Bundesgericht, verbunden mit mehreren Eingaben sowie Gesuchen um vorsorgliche Massnahmen.
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5A_969/2025: Nichteintreten auf eine Scheidungsbeschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer verlangte mit Eingabe vom 18. Juni 2025 die Scheidung seiner Ehe, gab jedoch die Adresse der Beschwerdegegnerin nicht an. Das Bezirksgericht Dietikon setzte ihm hierzu eine Frist, trat aber am 15. September 2025 auf die Klage wegen Fristversäumnis nicht ein. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer Berufung, welche das Obergericht des Kantons Zürich am 16. Oktober 2025 mangels hinreichender Begründung ebenfalls nicht behandelte. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin am 7. November 2025 an das Bundesgericht.
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5A_951/2025: Nichteintreten auf die Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, die an komplexen psychischen Beeinträchtigungen leidet und eine IV-Rente bezieht, beantragte bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Liestal die Aufhebung ihrer Beistandschaft. Die KESB wies den Antrag ab und erweiterte die bestehende Beistandschaft. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hob die Begleitbeistandschaft teilweise auf, wies die Angelegenheit zur Neubeurteilung zurück. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde an das Bundesgericht.
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5A_972/2025: Urteil betreffend Eheschutzmassnahmen
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Parteien, die 2016 in Pakistan geheiratet haben und drei Kinder haben, leben seit Juni 2025 getrennt. Nach einem Eheschutzverfahren wurde die eheliche Wohnung der Beschwerdegegnerin (Ehefrau) zugewiesen, die Obhut über die Kinder ihr übertragen und der Beschwerdeführer (Ehemann) zu Kindesunterhalt verpflichtet. Der Beschwerdeführer legte Berufung gegen diesen Entscheid des Kreisgerichts ein, auf die das Kantonsgericht St. Gallen am 8. Oktober 2025 nicht eintrat, da die Begründung unschlüssig und widersprüchlich war. Mit Beschwerde an das Bundesgericht verlangt der Beschwerdeführer die Zuteilung der ehelichen Wohnung oder die Prüfung alternativer Wohnlösungen sowie eine Neubeurteilung des Sachverhalts.
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1C_149/2025: Urteil zum Führerausweisentzug wegen Fahrens ohne Berechtigung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ lenkte am 27. Oktober 2023 einen Lieferwagen mit Anhänger, obwohl er keinen gültigen Lernfahrausweis der Kategorie BE hatte. Dies führte zu einem Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) des Kantons Bern entzog ihm daraufhin den Führerausweis sowie den Lernfahrausweis der Kategorie BE für vier Monate und verpflichtete ihn zum Verkehrskurs. Die Rekurskommission bestätigte diese Massnahme. Gegen dieses Urteil erhob A.________ Beschwerde ans Bundesgericht.
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4A_250/2025: Urteil zur Einsetzung einer Sonderuntersuchung bei einer Aktiengesellschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Zwischen der A.________ AG (Beschwerdeführerin) und der B.________ AG (Beschwerdegegnerin) bestand eine langjährige Zusammenarbeit zur Herstellung und zum Vertrieb von Gastronomie-Küchengeräten. Das Verhältnis zwischen den Parteien verschlechterte sich ab 2020 erheblich. 2022 gründeten Mehrheitsaktionäre der A.________ AG die G.________ AG und sollen wesentliche Betriebsteile der A.________ AG auf diese übertragen haben. Die B.________ AG stellte daraufhin beim Obergericht Zug ein Gesuch um Einsetzung einer Sonderuntersuchung zur Klärung von Fragen zur Jahresrechnung 2022 der A.________ AG, da sie faktische Liquidationshandlungen und Treuepflichtverletzungen des Verwaltungsrats vermutete.
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7B_583/2025: Entscheid zur Aufhebung von Siegeln
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerinnen A.________ SA und B.________ Sàrl beantragten beim Bundesgericht die Aufrechterhaltung der Siegel auf beschlagnahmten Daten, da sie behaupteten, diese seien durch das Anwaltsgeheimnis geschützt. Diese Daten wurden im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen möglicher Verstösse gegen die Bundesgesetzgebung über private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland sichergestellt.
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5F_55/2025: Urteil zur Nichtbehandlung eines Revisionsgesuchs
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Gesuchsteller hatte im Urteil 5A_614/2025 des Bundesgerichts vom 15. August 2025 keinen Erfolg, da dessen Beschwerde mangels hinreichender Begründung abgewiesen wurde. In der Folge beantragte er mehrmals die Nichtigerklärung bzw. Zurücknahme dieses Urteils, wobei er insbesondere falsche Parteibezeichnungen und fehlende eigenhändige Unterschriften monierte. Das Bundesgericht fasste diese Eingaben als Revisionsgesuch auf.
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9C_406/2025: Entscheidung zur Invalidenversicherung
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, geboren 1978, Mechaniker und zuletzt Lagerist, beantragte im September 2021 Leistungen der Invalidenversicherung (IV) aufgrund einer seit 2016 bestehenden lombosciatalen Erkrankung und einer Arbeitsunfähigkeit ab April 2021. Die IV-Stelle des Kantons Tessin erkannte zunächst temporär eine volle Rente (April bis Mai 2022), entschied jedoch nach einer Untersuchung, dass A.________ ab Juni 2022 wieder volle Arbeitsfähigkeit besitze. Dagegen legte der Versicherte Beschwerden ein. Die Vorinstanz, das Versicherungsgericht des Kantons Tessin, wies die Beschwerde ab.
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5A_950/2025: Unzulässigkeit des Mandatsträgerwechsels in einer Erwachsenenschutzangelegenheit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführerin, die unter einer kombinierten Beistandschaft steht, wandte sich gegen die Entscheidung der KESB, den bisherigen Beistand durch eine neue Beiständin zu ersetzen. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hatte die Angelegenheit zur Neubeurteilung durch die KESB zurückgewiesen und die Weiterführung des Mandats durch den bisherigen Beistand bis zur Ernennung einer neuen Beistandsperson beschlossen. Die Beschwerdeführerin erhob dagegen Beschwerde vor dem Bundesgericht.
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8C_76/2025: Entscheid betreffend Invalidenrente und Revisionsgrund
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ hatte in der Vergangenheit mehrere Anträge auf eine Invalidenrente gestellt, die jeweils abgelehnt wurden. Nach einer Neuanmeldung im Jahr 2018 wegen gesundheitlicher Verschlechterung wies die IV-Stelle des Kantons Zürich das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 23. Januar 2024 erneut ab, da kein Revisionsgrund im Sinne von Art. 17 Abs. 1 ATSG vorliege. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies in der Folge die dagegen erhobene Beschwerde ab.
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1C_346/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend Beschwerdbefugnis
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Polizeiinspektorat der Stadt Bern stufte ein Fussballspiel zwischen dem BSC Young Boys und den Grasshoppers Zürich auf eine höhere Gefährdungsstufe (\"rot\") herauf und ordnete diverse restriktive Massnahmen an, darunter die Schliessung eines Stadionbereichs und Beschränkungen beim Ticketverkauf. Mehrere Saisonkarteninhaber dieses Sektors erhoben Beschwerde gegen diese Auflagen. Nach Entscheidung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland zur Zuständigkeit und Beschwerdelegitimation hob das Verwaltungsgericht des Kantons Bern diese Bejahung auf und verneinte die Legitimation der Saisonkartenbesitzer. Die Beschwerdeführenden wandten sich daraufhin an das Bundesgericht.
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7B_1050/2025: Unzulässigkeit
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.________ erstattete am 24. Januar 2025 Strafanzeige gegen zwei Kundenberater bei der B.________ AG wegen Betrugs. Nach einem Ersuchen der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt um Präzisierung der Strafanzeige erhob der Beschwerdeführer am 21. Mai 2025 eine Rechtsverweigerungsbeschwerde, welche das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt am 8. September 2025 abwies, soweit es darauf eintrat. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.
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1C_433/2024: Urteil betreffend Baubewilligung für eine Photovoltaikanlage auf einer landwirtschaftlichen Liegenschaft
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerdeführer beantragten eine Baubewilligung für die Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Dach, einer Fassadenseite und einer neu geplanten Tragkonstruktion (Vordachverlängerung) einer landwirtschaftlichen Remise in Güttingen. Diese Remise wurde jedoch teilweise widerrechtlich erstellt, und ihre Nordfassade müsste laut einem rechtskräftigen Wiederherstellungsentscheid durch eine Holzfassade ersetzt werden. Die Gemeinde verweigerte die Baubewilligung, und nach letztinstanzlicher kantonaler Abweisung gelang die Angelegenheit ans Bundesgericht.
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7B_1386/2024: Gutheissung der Beschwerde im Zusammenhang mit Alkoholmessverfahren
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ wurde im Zusammenhang mit einem Vorfall am 13. Dezember 2021 der Fahren in angetrunkenem Zustand angeklagt. Die ursprüngliche Verurteilung des Polizeigerichts (Juni 2023) umfasste eine bedingte Geldstrafe (25 Tage); das Kantonsgericht reduzierte die Verurteilung aber und stellte eine abweichende Interpretation der rechtlichen Vorschriften zur Messgenauigkeit von Alkoholtests fest.
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5A_754/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde betreffend vorsorgliche Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Eltern A.________ und B.________ wurde durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Basel-Stadt per Entscheid vom 13. März 2025 das Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihren Sohn C.________ vorläufig und befristet entzogen. Der Sohn wurde im Durchgangsheim fremdplatziert, eine Beistandschaft wurde errichtet. Das Appellationsgericht Basel-Stadt wies eine dagegen gerichtete Beschwerde der Eltern am 23. Juni 2025 ab. Mit Beschwerde ans Bundesgericht beantragten die Eltern unter anderem die Aufhebung dieser Massnahme und stellten feststellende Rechtsbegehren zur vermeintlichen Rechtswidrigkeit der Massnahme.
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9C_420/2025: Entscheid des Bundesgerichts 9C_420/2025
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________, geboren 1961, arbeitete zuletzt für die B.________ SA, die seinen Söhnen gehört. Nach einem Unfall im April 2017 beantragte er im Dezember 2017 Leistungen der Invalidenversicherung. Die IV-Stelle des Kantons Waadt anerkannt eine vollständige Invaliditätsrente vom 1. Juni 2018 bis 31. März 2022, gestützt auf seine Reklassierung in eine angepasste Tätigkeit bei B.________ SA. Das kantonale Gericht bestätigte diese Entscheidung am 15. Juli 2025. A.________ focht den Entscheid beim Bundesgericht an.
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7B_526/2025: Unzulässigkeit der Ablehnungsanträge
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, A.A.________, wurde in erster Instanz wegen Verletzung einer Unterhaltspflicht (Art. 217 StGB) für schuldig befunden. Im Verlauf des Verfahrens stellte er mehrere Ablehnungsanträge gegen den vorsitzenden Richter des Polizeigerichts des Kantons Genf (Cédric Genton). Diese wurden sowohl vom Polizeigericht als auch von der Genfer Beschwerdeinstanz als unzulässig oder unbegründet abgewiesen. A.A.________ reichte daraufhin mehrere Beschwerden beim Bundesgericht ein, die er unter anderem mit angeblicher Nichtigkeit der angefochtenen Entscheide und groben Verfahrensmängeln begründete.
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5A_937/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde und abgelehntes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer beantragte zunächst beim Kreisgericht St. Gallen die unentgeltliche Rechtspflege, worauf das Gericht auf die Beschwerde nicht eintrat und das Gesuch an das Betreibungsamt überwies. Nachfolgend reichte er beim Kantonsgericht St. Gallen eine Beschwerde und ein Ausstandsgesuch gegen Kreisrichter Frei ein, auf welche das Kantonsgericht mangels Begründung ebenfalls nicht eintrat. Es folgte die Beschwerde an das Bundesgericht, welche das vorliegende Verfahren begründete.
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7B_424/2025: Unzulässigkeit von Beschwerden gegen die Vorinstanzurteile
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer A.A.________, gegen den ein Strafverfahren wegen Verletzung einer Unterhaltspflicht (Art. 217 StGB) läuft, beantragte mehrfach die Ablehnung der ersten Staatsanwältin des Kantons Genf, Frau Elsa Studer. Die entsprechenden Ablehnungsgesuche wurden von der Vorinstanz abgewiesen oder als unzulässig erklärt. In der Folge gelangte der Beschwerdeführer mit drei Beschwerden an das Bundesgericht, welche unter anderem die Ungültigkeit der Vorinstanzsurteile sowie die Einstellung des Strafverfahrens verlangten.
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1C_581/2025: Unzulässigkeit der Beschwerde bezüglich Führerausweisentzug und Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege
Zusammenfassung des Sachverhalts
A.________ reichte zwei Beschwerden beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau ein, mit denen er eine als Rechtsverzögerung gerügte Nichtbearbeitung seines Gesuchs um sofortige Wiedererteilung des ihm entzogenen Führerausweises beanstandete. Das Verwaltungsgericht wies sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege mit der Begründung ab, dass die Rechtsbegehren als aussichtslos zu beurteilen seien. A.________ erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte u.a. die Aufhebung der Verfügung des Verwaltungsgerichts sowie die Gewährung von unentgeltlicher Rechtspflege und die vorläufige Wiedererteilung seines Führerausweises.
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8C_221/2025: Teilweise Gutheissung der Beschwerde
Zusammenfassung des Sachverhalts
Ein Versicherter (A.________) wurde 2015 bei einem Arbeitsunfall verletzt, wobei das linke Knie betroffen war. Die nationale Unfallversicherung (CNA) erkannte eine Invaliditätsentschädigung von zunächst 15 %, später reduziert auf 10 %, basierend auf einem früheren Unfall (2005). Der Versicherte focht diese Entscheidung an und verlangte eine höhere Entschädigung von 15 % sowie die Erstattung der Kosten für privat erstellte medizinische Gutachten. Diese Forderungen wurden durch die Vorinstanz zurückgewiesen. Die vorliegende Beschwerde bezieht sich hauptsächlich auf die Ablehnung der höheren Entschädigung und der Gutachtenkosten.
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